Arbeitsvertrag: Arten, Bedingungen und rechtliche Aspekte

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Der Arbeitsvertrag: Grundlagen und Arten

Der Arbeitsvertrag ist im Arbeitsrecht eine Rechtsquelle und eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, dem Arbeitgeber bestimmte Leistungen unter dessen Leitung zu erbringen, und der Arbeitgeber entlohnt den Arbeitnehmer dafür.

Unbefristete Arbeitsverträge

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag hat kein festgelegtes Enddatum, d.h. das Arbeitsverhältnis ist dauerhaft oder unbestimmt.

Regulärer unbefristeter Vertrag

Dieser Vertrag wird ohne zeitliche Befristung geschlossen. Die Vereinbarung kann mündlich oder schriftlich erfolgen und in Vollzeit oder Teilzeit ausgeübt werden. Teilzeitarbeit bedarf immer der Schriftform.

Unbefristete Verträge unter besonderen Umständen

Verträge, bei denen folgende Umstände vorliegen, gelten als unbefristet:

  • Wenn der Arbeitnehmer ohne Sozialversicherung entlassen wurde.
  • Wenn ein schriftlicher Vertrag erforderlich ist, aber fehlt.
  • Wenn ein Vertragsbetrug vorliegt, d.h. ein Gesetz wird missbräuchlich angewendet. Zum Beispiel, wenn eine freie Stelle mit einem befristeten Vertrag besetzt wird, obwohl weder die Person noch der Vertrag vorübergehend sind.

Lohnfertigung unter besonderen Umständen

Diese Vereinbarung zielt darauf ab, den Anforderungen des Marktes oder übermäßigen Auftragsbeständen gerecht zu werden, die über die normale Geschäftstätigkeit hinausgehen.

  • Länge: Maximal sechs Monate innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten.
  • Tag: Vollzeit oder Teilzeit.
  • Form des Vertrags: Schriftlich, wenn er länger als vier Wochen dauert.
  • Dauer: Die Gründe oder Umstände, die die Dauer rechtfertigen, müssen angegeben werden.
  • Entschädigung: Am Ende des Vertrags hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 12 bezahlten Arbeitstagen für jedes geleistete Arbeitsjahr.

Teilzeitvertrag

Ein Teilzeitarbeitsvertrag liegt vor, wenn die vereinbarte tägliche, wöchentliche, monatliche oder jährliche Arbeitszeit geringer ist als die eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten.

  • Dauer: Befristet oder unbefristet.
  • Tag: Die Arbeitszeit ist immer geringer als die eines Vollzeitbeschäftigten.
  • Überstunden: Teilzeitbeschäftigte dürfen keine Überstunden leisten, außer zur Verhinderung oder Behebung von Schäden und anderen außergewöhnlichen und dringenden Fällen.

Intermittierender permanenter unbefristeter Vertrag

Dieser Vertrag kann als unbefristeter Vertrag oder Teilzeitvertrag abgeschlossen werden, da er mit beiden Arten von Verträgen vereinbar ist.

  • Eigenschaften: Er wird für Arbeitsplätze mit diskontinuierlicher Natur geschlossen, die sich zu bestimmten Terminen innerhalb des normalen Geschäftsvolumens wiederholen.

Praktikumsverträge

Ziel ist es, die Einstellung von Fachkräften mit Hochschul- oder Berufsausbildung oder einem gleichwertigen anerkannten Berufsabschluss zu erleichtern (gemäß Organgesetz 5/2002 über Qualifikationen und Berufsbildung). Ein Praktikumsvertrag darf nicht auf einem Titel basieren, der als Ergebnis eines zuvor mit demselben Unternehmen geschlossenen Ausbildungsvertrags erworben wurde.

Anforderungen an Arbeitnehmer:

  • Besitz der angegebenen Qualifikationen.
  • Nicht mehr als fünf Jahre seit Abschluss des Studiums oder sieben Jahre, wenn der Arbeitnehmer eine Behinderung hat.

Anforderungen an die Stelle:

Die entsprechende praktische Tätigkeit ermöglicht die Erstellung von professionellen Studien.

Testphase:

Sie darf nicht mehr als einen Monat für Verträge für Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen Abschluss oder zwei Monate für Arbeitnehmer mit einem höheren Abschluss betragen.

Dauer:

Sie kann weniger als sechs Monate und nicht länger als zwei Jahre betragen. Wenn der Vertrag zwei Jahre nicht überschreitet, sind bis zu zwei Verlängerungen von jeweils mindestens sechs Monaten möglich. Kein Mitarbeiter darf im gleichen oder einem anderen Unternehmen länger als zwei Jahre unter den gleichen Bedingungen beschäftigt sein.

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