Arbeitsvertrag: Definition, Wesentliche Elemente und Vertragsarten
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Der Arbeitsvertrag: Definition und Grundlagen
Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich dabei, bestimmte Dienstleistungen im Namen des Arbeitgebers und unter dessen Leitung zu erbringen, im Tausch gegen eine vereinbarte Vergütung.
Wesentliche Elemente eines Arbeitsvertrags
- Zustimmung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Die Annahme des Vertrages muss frei von Irrtümern oder Täuschungen erfolgen.
- Gegenstand (Zweck): Die Bereitstellung der Arbeit und die Zahlung des Gehalts. Der Gegenstand muss:
- Möglich sein (z. B. kein Ausfall durch Kündigung des Vertrags),
- Zulässig sein (gesetzlich erlaubt) und
- Bestimmt sein (das Gehalt muss klar definiert sein).
- Rechtsgrund (Ursache): Der Austausch von Arbeit und Entgelt.
Einstellungsvoraussetzungen und Arbeitsbedingungen
Voraussetzungen für Arbeitnehmer
- Alter: Ab 18 Jahren ist die Einstellung frei. 16- und 17-Jährige benötigen die Zustimmung der Eltern. Kinder unter 16 Jahren dürfen nicht eingestellt werden.
- Qualifikationen: Für bestimmte Berufe können spezifische Qualifikationen verlangt werden.
- Behinderung: Die Rechtsprechung beurteilt die Fähigkeit zur Einstellung.
- Nationalität: Nicht-EU-Ausländer benötigen eine Arbeitserlaubnis. EU-Bürger haben das Recht auf Freizügigkeit.
Voraussetzungen für Arbeitgeber
- Alter: Einstellung ist frei ab 18 Jahren. Minderjährige ab 16 Jahren oder durch Richterspruch emanzipierte Minderjährige können Verträge abschließen. Verträge von unmündigen Minderjährigen müssen durch Vormund oder Eltern vorgelegt werden.
- Behinderung: Behinderte Arbeitgeber werden, wie oben beschrieben, durch ihre gesetzlichen Vertreter unterstützt.
Vertragsdauer: Unbefristet vs. Befristet
Unbefristete Verträge: Diese Verträge haben kein festgelegtes Enddatum für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Befristete Verträge: Diese Verträge enden zu einem bestimmten Kündigungstermin, nach Erbringung einer spezifischen Leistung oder bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses.
Spezifische Befristete Verträge
Ausbildungsverträge (Vertrag über die Ausbildung)
Ziel ist der Erwerb von theoretischer und praktischer Ausbildung.
Anforderungen
- Das Alter von 21 Jahren darf noch nicht erreicht sein.
- Der Arbeitnehmer darf nicht die Qualifikationen besitzen, die für ein Praktikum erforderlich sind.
- Der Arbeitnehmer darf die Position, für die er eingestellt wird, nicht länger als 12 Monate zuvor ausgeübt haben.
- Die maximale Dauer der Lehrstellen darf nicht erschöpft sein.
Details
- Maximale Anzahl der Arbeitnehmer: Abhängig von den Bestimmungen des Tarifvertrags.
- Dauer: Zwischen 6 Monaten und 2 Jahren.
- Arbeitszeit: Die festgelegte Vollzeit.
- Vergütung: Der im Tarifvertrag vorgesehene Satz. Dieser kann im ersten Jahr niedriger sein als der Mindestlohn (im Verhältnis zur tatsächlichen Arbeitsleistung).
- Sozialversicherung (SS): Die Beiträge sind fest und werden jährlich von der Regierung festgelegt.
Praktikumsverträge
Ziel ist die erste ordnungsgemäße Berufsausübung.
Anforderungen
- Der Arbeitnehmer muss über die geeignete Qualifikation verfügen.
- Der Abschluss eines einschlägigen Studiums darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen (7 Jahre bei behinderten Personen).
Details
- Dauer: Mindestens 6 Monate und maximal 2 Jahre.
- Arbeitszeit: Kann Vollzeit oder Teilzeit sein.
- Vergütung: Wird durch die Vereinbarung festgelegt.
- Probezeit: Die Probezeit darf maximal 2 Monate betragen (1 Monat für Absolventen der Mittelstufe und 2 Monate für Absolventen der höheren Besoldungsgruppe).
Ersatzverträge (Vertrag zur Vertretung)
Diese Verträge dienen der Vertretung eines Arbeitnehmers, dessen Arbeitszeit reduziert wurde (zwischen 25 % und 75 %, oder 85 % in Fällen, in denen der Ersatzmitarbeiter Vollzeit beschäftigt ist und einen unbefristeten Vertrag hat).
- Dauer: Die Dauer entspricht der Zeit, bis der ersetzte Arbeitnehmer die volle Rente erreicht, maximal jedoch 4 Jahre.