Arbeitsvertrag: Elemente, Personen und Arten

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Arbeitsvertrag: Eine Definition

Was ist ein Arbeitsvertrag?

Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien, in der sich der Arbeitnehmer verpflichtet, Dienstleistungen unter der Leitung eines anderen (des Arbeitgebers) zu erbringen und dafür eine Vergütung zu erhalten.

Elemente eines Arbeitsvertrags

  • Zustimmung der Parteien: Der Vertrag kommt durch die übereinstimmende Willenserklärung beider Parteien zustande. Die Zustimmung ist ungültig, wenn sie unter Zwang erfolgt. Die Parteien müssen rechts- und geschäftsfähig sein.
  • Form: Mündlich oder schriftlich.
  • Gegenstand: Die zu erbringende Arbeitsleistung unter bestimmten Bedingungen gegen Zahlung eines Gehalts. Der Gegenstand muss möglich, rechtmäßig und bestimmt sein.
  • Grund (Causa): Die Bereitschaft, Arbeit gegen Lohn zu tauschen.

Personen im Arbeitsvertrag

Die Parteien eines Arbeitsvertrags sind:

  • Arbeitnehmer: Die Person, die die Arbeit leistet.
  • Arbeitgeber: Die Person, die die Dienstleistungen in Auftrag gibt und dafür ein Gehalt zahlt.

Einschränkungen für Arbeitnehmer

  • Mindestalter: 18 Jahre (oder 16/17 Jahre mit Zustimmung der Eltern oder bei Emanzipation).
  • Qualifikation: Eignung für die Stelle (z.B. durch entsprechende Abschlüsse).
  • Handlungsfähigkeit: Keine gerichtliche Anordnung, die die Arbeitsfähigkeit einschränkt.
  • Staatsangehörigkeit: Nicht-EU-Ausländer benötigen möglicherweise eine Arbeitserlaubnis.

Einschränkungen für Arbeitgeber

  • Alter: 18 Jahre oder über 16 Jahre emanzipiert.
  • Handlungsfähigkeit: Bei Geschäftsunfähigkeit ist die Vertretung durch einen gesetzlichen Vertreter erforderlich.

Weitere Elemente des Arbeitsvertrags

  • Schriftform: Erforderlich, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
  • Mündliche Vereinbarung: Möglich bei Verträgen unter 4 Wochen und bei regulären unbefristeten Verträgen.

Arbeit: Definition und Arten

Arbeit umfasst menschliche Aktivitäten, die körperliche oder geistige Anstrengungen erfordern. Es gibt verschiedene Arten von Arbeitsverhältnissen:

  • Arbeitsverhältnis: Persönlich, freiwillig, abhängig, bezahlt und vom Arbeitgeber überwacht.
  • Besondere Arbeitsverhältnisse
  • Tätigkeiten, die keine Arbeitsverhältnisse darstellen.

Merkmale von Arbeitsverhältnissen

  • Persönlich: Die Leistung muss vom Arbeitnehmer selbst erbracht werden.
  • Freiwillig: Die Arbeit muss freiwillig erfolgen.
  • Abhängig: Der Arbeitnehmer unterliegt der Organisation und Disziplin des Arbeitgebers.
  • Entgeltlich: Der Arbeitnehmer muss für seine Arbeit bezahlt werden.
  • Fremdbestimmt: Das Ergebnis der Arbeit gehört dem Arbeitgeber.

Allgemeine Rechtsquellen

Das Recht wird geschaffen durch:

  • Legislative: Parlamente und Gesetzgeber der Autonomen Gemeinschaften (CCAA).
  • Exekutive: Regierung, Ministerien und staatliche Stellen der CCAA.
  • Verwaltungsstellen auf niedrigerer Ebene.

Manifestationen des Rechts:

  • Gesetze: Schriftliche Regeln, die in Amtsblättern veröffentlicht werden.
  • Ortsübliches Gewohnheitsrecht.
  • Allgemeine Rechtsgrundsätze: Regeln, die gelten, wenn es kein Gesetz gibt.

Arten von Arbeitsverträgen (nach Dauer)

  • Ausbildungsverträge: Für Personen unter 21 Jahren ohne vorherige Berufserfahrung in diesem Bereich. Dauer: 6 Monate bis 2 Jahre.
  • Befristete Verträge (Causales):
    • Für Werk oder Dienstleistung: Für Bauarbeiten oder Dienstleistungen mit Autonomie innerhalb des Unternehmens. Schriftform erforderlich. Dauer: Entsprechend der Ausführungszeit.
    • Für Produktionsumstände: Zur Deckung von Marktbedürfnissen, Arbeitsspitzen usw. Mündlich möglich, wenn nicht länger als 4 Wochen und nicht Teilzeit. Dauer: 6 Monate bis 1 Jahr.
    • Vertretungsvertrag (Interinidad): Zur Vertretung eines Arbeitnehmers mit Anspruch auf Wiedereinstellung. Schriftform erforderlich. Dauer: Bis zur Rückkehr des vertretenen Arbeitnehmers (max. 3 Monate bei Geheimhaltungspflicht).
  • Verträge zur Förderung der Beschäftigung: Befristete Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.

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