Der Arbeitsvertrag: Grundlagen, Arten und Regelungen
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Grundlagen des Arbeitsvertrags
Der Arbeitsvertrag wird als Ausdruck der Absicht beider Seiten des Arbeitsverhältnisses – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – festgelegt, um die Bedingungen zu definieren, unter denen die Arbeit entwickelt wird.
Form und Gültigkeit des Arbeitsvertrags
Ein Arbeitsvertrag kann schriftlich oder mündlich geschlossen werden. Alle Verträge müssen schriftlich vorliegen, außer dem ordentlichen unbefristeten Vertrag und befristeten Verträgen aufgrund von Produktionsumständen in Vollzeit, deren Dauer weniger als vier Wochen beträgt.
Wesentliche Bestandteile des Arbeitsvertrags
Zu den essenziellen Elementen gehören:
1. Die Vertragsparteien;
2. Der Arbeitsort;
3. Die Arbeitszeit;
4. Die berufliche Kategorie oder Gruppe;
5. Der Urlaubsanspruch;
6. Die Kündigungsfristen;
7. Das Gehalt;
8. Der geltende Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis.
Vertragliche Vereinbarungen und Betriebsarten
Alle Verträge können als unbefristete Verträge geschlossen werden oder unter bestimmten Umständen als befristete Verträge definiert sein.
Unbefristete Verträge (Permanent)
Es gibt drei regelmäßige Arten: die unbefristete Standardform, Verträge im Rahmen von Beschäftigungsprogrammen sowie diskontinuierliche Verträge für fest angestellte Arbeitnehmer. Unbefristete Verträge gehören zu den wenigen, die mündlich oder schriftlich geschlossen werden können. Sie können in Vollzeit oder Teilzeit bestehen. Arbeitgeber können Anreize wie eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge erhalten. Bei unangemessenen Entlassungen kann die Abfindung auf 33 Tage Gehalt pro Dienstjahr (maximal 24 Monate) reduziert werden.
Befristete Verträge (Temporary)
Ausbildungsverträge (C. Formacion)
Ziel ist die theoretische und praktische Ausbildung des Arbeitnehmers. Die Anforderungen für den Abschluss liegen zwischen 16 und 21 Jahren (bis zu 24 Jahre bei Arbeitslosen). Es dürfen keine Qualifikationen vorliegen, die für einen Praktikumsvertrag erforderlich wären. Die Dauer darf 12 Monate nicht überschreiten. Der Vertrag erfolgt in Vollzeit. Während dieser Zeit besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, aber die Arbeitszeit wird für den späteren Erwerb angerechnet.
Praktikumsverträge (C. Practicas)
Zweck ist der Erwerb notwendiger fachlicher Praxis entsprechend dem Studienniveau. Der Abschluss des Studiums darf nicht länger als vier Jahre zurückliegen. Der Vertrag muss schriftlich unter Angabe der Qualifikation, der Dauer und der Position erfolgen. Die Dauer beträgt mindestens 6 Monate und maximal 2 Jahre. Er kann in Voll- oder Teilzeit ausgeführt werden.
Arbeits- und Dienstleistungsverträge
Diese werden für Aufgaben außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit mit ungewisser Dauer geschlossen. Die Schriftform ist zwingend, wobei die Arbeit klar definiert sein muss. Bei einer Dauer von über einem Jahr ist eine Kündigungsfrist von 15 Tagen einzuhalten. Bei Nichteinhaltung muss der Arbeitgeber eine entsprechende Entschädigung zahlen.
Eventualverträge bei Produktionsspitzen
Diese Verträge dienen der Bewältigung besonderer Marktumstände oder Auftragsspitzen. Sie müssen schriftlich fixiert werden, wenn die Dauer vier Wochen überschreitet. Die Höchstdauer beträgt 6 Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten. Am Ende des Vertrags besteht Anspruch auf eine Vergütung von 8 Tagen pro gearbeitetem Jahr.
Interimsverträge (Vertretung)
Diese dienen dem Ersatz eines Arbeitnehmers mit Anspruch auf Arbeitsplatzsicherung. Der ersetzte Arbeitnehmer und der Grund der Vertretung müssen schriftlich angegeben werden. Bei Beendigung erhält der Arbeitnehmer keine Entschädigung. Die Tätigkeit erfolgt in Vollzeit.
Sonderformen und Arbeitsorganisation
Leiharbeit durch ETT
Leiharbeit liegt vor, wenn ein Unternehmen (ETT) Arbeitnehmer einstellt, um sie vorübergehend einem anderen Unternehmen zu überlassen. Der Vertrag kann unbefristet oder befristet sein. Leiharbeitnehmer dürfen nicht zur Ersetzung von streikenden Mitarbeitern eingesetzt werden. Das Gehalt richtet sich nach dem Tarifvertrag des Entleihunternehmens. Die ETT ist für Sozialversicherungsbeiträge und Lohnzahlungen verantwortlich, während das Entleihunternehmen über Arbeitsrisiken informieren muss.
Arbeitszeit und Zeitplan
Der Zeitplan regelt die Verteilung von Arbeits- und Ruhezeiten. Er kann starr (feste Zeiten) oder flexibel (Gleitzeit) sein. Die maximale tägliche Arbeitszeit darf 9 Stunden nicht überschreiten. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt im Jahresdurchschnitt 40 Stunden. Für Personen unter 18 Jahren gilt eine Höchstgrenze von 8 Stunden tatsächlicher Arbeit.
Überstunden und Nachtarbeit
Überstunden sind freiwillig und dürfen 80 Stunden pro Jahr nicht überschreiten. Sie sind für Minderjährige, während der Nachtarbeit sowie in bestimmten Teilzeit- oder Elternzeitmodellen verboten. Nachtarbeit findet zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr statt und ist für unter 18-Jährige untersagt.
Ruhezeiten, Feiertage und Urlaub
Pausenregelungen
Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens anderthalb Tagen. Zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten müssen mindestens 12 Stunden liegen. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden steht dem Arbeitnehmer eine Pause von mindestens 15 Minuten zu.
Feiertage und Arbeitskalender
Es gibt maximal 14 bezahlte Feiertage pro Jahr, davon zwei lokale. Unternehmen müssen jährlich einen Arbeitsplan erstellen und diesen am Arbeitsplatz aushängen.
Urlaubsanspruch
Bezahlter Urlaub ist ein Grundrecht und darf nicht finanziell abgegolten werden. Die Dauer beträgt mindestens 30 Kalendertage pro Jahr. Die Termine werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart und müssen zwei Monate im Voraus bekannt sein. Bei Unstimmigkeiten entscheidet das Arbeitsgericht.
Bezahlter Sonderurlaub
Arbeitnehmer können unter Fortzahlung des Gehalts in folgenden Fällen fernbleiben:
1. Eheschließung: 15 Tage;
2. Vorsorgeuntersuchungen: Erforderliche Zeit;
3. Geburt, Todesfall oder schwere Krankheit von Verwandten: 2 Tage (zzgl. Reisezeit);
4. Umzug: 1 Tag;
5. Öffentliche Pflichten: Notwendige Zeit;
6. Gewerkschaftliche Aufgaben: Gesetzlich festgelegte Zeit.