Der Arbeitsvertrag: Rechte, Pflichten und Grundlagen
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Grundlagen zu Arbeit und Garantien
Arbeit ist definiert als jede wissentliche und freiwillige menschliche Tätigkeit, die in einem Abhängigkeitsverhältnis und gegen Entgelt zur Produktion von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen ausgeübt wird. Die Arbeit ist ein Recht sowie eine gesellschaftliche Pflicht und genießt den Schutz des Staates. Sie darf nicht als Ware betrachtet werden. Sie erfordert Respekt für die Freiheit und Würde des Arbeitnehmers und muss unter Bedingungen ausgeführt werden, die ein sicheres Leben, die Gesundheit und ein angemessenes wirtschaftliches Niveau gewährleisten. Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, politischer Überzeugung oder sozialem Status des Arbeitnehmers ist unzulässig.
Der Arbeitsvertrag: Definition und Merkmale
Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung, durch die sich ein Arbeitnehmer verpflichtet, eine bestimmte Arbeit oder Dienstleistung für einen Arbeitgeber zu erbringen. Dies geschieht unter der Leitung und dem Weisungsrecht des Arbeitgebers gegen Zahlung einer Vergütung. Liegt keine schriftliche oder mündliche Vereinbarung vor, gelten die durch Arbeitsgesetze, Tarifverträge oder die betriebliche Übung am Arbeitsort bestimmten Bedingungen als Vertragsinhalt.
Wesentliche Elemente des Arbeitsvertrags
Gemäß Artikel 46 müssen folgende Elemente enthalten sein:
- a) Ort und Datum des Vertragsschlusses.
- b) Name, Vorname, Alter, Geschlecht, Familienstand, Beruf, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz der Vertragsparteien.
- c) Art der auszuführenden Arbeit und der Ort bzw. die Orte der Leistungserbringung.
- d) Höhe, Form und Zahlungsfrist der Vergütung.
- e) Dauer und Einteilung der Arbeitszeit.
- f) Angaben zu Sachleistungen wie Unterkunft, Verpflegung oder Uniformen, falls der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, sowie deren geschätzter Wert.
- g) Sonstige von den Parteien vereinbarte Bestimmungen.
- h) Unterschrift der Vertragspartner. Kann eine Partei nicht unterschreiben, so leistet sie ihren digitalen Fingerabdruck und bittet eine andere Person, in ihrem Namen zu unterschreiben. Dies muss vor dem zuständigen Arbeitsgericht, einem Notar oder dem Generalsekretär der jeweiligen Gewerkschaft erfolgen.
Vertragsfähigkeit im Arbeitsrecht
Die volle Geschäftsfähigkeit zum Abschluss eines Arbeitsvertrags, zum Empfang von Zahlungen und zur Ausübung der vertraglichen Rechte haben Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, sowie verheiratete Frauen. Die Vertragsfreiheit für Personen über 18 Jahre ist nicht gleichbedeutend mit ihrer Emanzipation. Minderjährige zwischen zwölf und achtzehn Jahren können mit einer entsprechenden Erlaubnis einen Arbeitsvertrag schließen.
Grenzen der Vertragsfreiheit
Der Arbeitsvertrag unterliegt grundsätzlich der freien Willensäußerung der Parteien. Vereinbarungen sind jedoch ungültig, wenn sie zum Nachteil des Arbeitnehmers gegen folgende Regelungen verstoßen:
- a) Gesetze und Verordnungen
- b) Tarifverträge
- c) Betriebsvereinbarungen über Arbeitsbedingungen
Definitionen der Vertragsparteien
Arbeitnehmer
Ein Arbeitnehmer ist jede natürliche Person, die im Rahmen eines Arbeitsvertrags eine Arbeit oder eine andere Dienstleistung intellektueller, materieller oder gemischter Art erbringt.
Vertrauensstellung
Arbeitnehmer in einer Vertrauensstellung sind solche, die Beratungsdienste leisten oder Geld bzw. Eigentum des Unternehmens verwalten.
Arbeitgeber
Ein Arbeitgeber ist eine natürliche oder juristische Person, die die Dienste eines oder mehrerer Arbeitnehmer gegen Entgelt zur Erstellung von Waren und Dienstleistungen im Rahmen eines Arbeitsvertrags in Anspruch nimmt.
Rechte und Pflichten der Parteien
Rechte und Pflichten des Arbeitgebers
Rechte:
- Organisation, Leitung und Verwaltung der Arbeit im Betrieb.
- Verteidigung der eigenen Interessen.
- Einforderung der Arbeitsleistung und Erfüllung der Pflichten durch die Arbeitnehmer, auch vor den Justizbehörden.
- Eigentumsrechte an der geleisteten Arbeit.
Pflichten:
- Bereitstellung von Arbeit für die angestellten Arbeitnehmer.
- Zahlung der vereinbarten Vergütung.
- Fortzahlung des Lohns bei Arbeitsausfall aus Gründen, die der Arbeitgeber zu vertreten hat.
- Bereitstellung der notwendigen Arbeitsmittel.
- Erstattung von genehmigten Auslagen.
Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers
Rechte:
- Erhalt der vereinbarten Vergütung.
- Einhaltung der vorgeschriebenen Pausen.
- Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit.
- Anspruch auf Schadensersatz bei Schäden.
- Möglichkeit zur beruflichen Weiterbildung.
- Anspruch auf Arbeitsplatzstabilität.
- Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren und zu streiken.
- Wahl von Schlichtern und Schiedsrichtern.
Pflichten:
- Erbringung der vereinbarten Arbeitsleistung.
- Sorgfältige und effiziente Ausführung der Arbeit.
- Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitsrechts.
- Wahrung eines angemessenen Verhaltens.
- Leistung von Überstunden, wenn die Umstände dies erfordern.
- Loyalität gegenüber dem Unternehmen.
Die Probezeit
Die Probezeit ist die Anfangsphase eines Arbeitsverhältnisses. Sie dient dazu, die Fähigkeiten des Arbeitnehmers zu beurteilen und die Eignung der Arbeitsbedingungen zu überprüfen. Sie dauert in der Regel:
- 30 Tage für ungelernte, ländliche und häusliche Arbeitskräfte.
- 60 Tage für Facharbeiter und Auszubildende.
Für hochqualifizierte Fachkräfte kann im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien eine abweichende Dauer vereinbart werden.