Der Arbeitsvertrag in Spanien: Definition, Bestandteile und Formalisierung

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Der Arbeitsvertrag: Definition und Grundlagen

Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer erbringt dabei eine Dienstleistung für den Arbeitgeber gegen Entgelt. Der Vertrag wird zu Beginn des Arbeitsverhältnisses geschlossen und begründet eine Reihe von Rechten und Pflichten für beide Parteien. Der Arbeitnehmer unterliegt dabei der Weisungsbefugnis und Organisation des Arbeitgebers.

Wesentliche Bestandteile eines Arbeitsvertrags

Für die Gültigkeit eines Arbeitsvertrags sind folgende Elemente unerlässlich:

1. Zustimmung der Vertragsparteien

Das Einverständnis beider Vertragsparteien muss frei und ohne Täuschung oder Betrug erklärt werden.

2. Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand sind die konkreten Arbeitsleistungen, die der Arbeitnehmer erbringen soll. Diese Leistungen müssen persönlich, freiwillig und gegen Entgelt erfolgen.

3. Vertragsursache

Die Ursache des Vertrages ist der Grund für die Vereinbarung: die Erbringung von Arbeitsleistungen im Austausch für einen Lohn.

Merkmale und Formalisierung des Arbeitsvertrags

Wer kann einen Arbeitsvertrag abschließen?

Einen Arbeitsvertrag können folgende Personen abschließen:

  • Volljährige Personen (ab 18 Jahren).
  • Ausländische Staatsbürger gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
  • Minderjährige, die rechtlich mündig sind.
  • Emanzipierte Minderjährige im Alter von 16 oder 17 Jahren mit Erlaubnis eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten.

Formvorschriften und Ausnahmen

  • Grundsätzlich gilt: Befristete Verträge, die länger als vier Wochen dauern, müssen immer schriftlich abgeschlossen werden.
  • Ausnahmen: Bestimmte Vertragsarten müssen immer schriftlich vorliegen, unabhängig von ihrer Dauer. Dazu gehören Verträge für:
    • Praktika und Ausbildung
    • Teilzeitarbeit
    • Befristete oder saisonale Arbeit
    • Heimarbeit
    • Arbeit und Dienstleistungen für bestimmte Unternehmen, die in Spanien Arbeitnehmer für das Ausland beschäftigen
    • Alle Verträge, bei denen eine gesetzliche Mindestform vorgeschrieben ist.

Mindestinhalt eines Arbeitsvertrags

Der Arbeitsvertrag bindet beide Parteien und muss innerhalb von zehn Tagen beim SOC (Katalanischer Arbeitsdienst) registriert werden. Er sollte mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Art des Vertrags und gegebenenfalls das Enddatum.
  • Berufliche Kategorie, der der Arbeitnehmer angehört.
  • Vereinbarte Arbeitszeit: Dauer und Verteilung.
  • Gegebenenfalls die Dauer der Probezeit.
  • Adresse des Unternehmens oder des Arbeitgebers.
  • Arbeitsort.
  • Vergütung (Lohn).
  • Verteilung der Urlaubszeiten.
  • Kündigungsfrist, falls zutreffend.
  • Geltender Tarifvertrag für die Branche.
  • Ort und Datum der Unterschrift.

Das Fehlen eines dieser Mindestinhalte kann automatisch zur Ungültigkeit des Vertrages führen.

Arbeitgeberpflichten bei Vertragsabschluss

Registrierung bei der Arbeitsverwaltung (SOC)

Der Vertrag muss bei der öffentlichen Arbeitsverwaltung, dem SOC (Katalanischer Arbeitsdienst), registriert werden. Dies muss spätestens innerhalb von zehn Tagen nach Vertragsbeginn erfolgen.

Umgang mit Vertragskopien

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Basiskopie des Arbeitsvertrags (ohne personenbezogene Daten) an die Arbeitnehmervertreter zu übermitteln, sofern solche vorhanden sind. Diese Kopie muss von den Arbeitnehmervertretern unterzeichnet werden.

Es werden in der Regel vier Kopien des Vertrags erstellt:

  1. Original: Für den Arbeitnehmer.
  2. Kopie für das Unternehmen: Zur Aufbewahrung durch den Arbeitgeber.
  3. Basiskopie: Für die Arbeitnehmervertreter.
  4. Bürokopie: Für die Registrierung bei der Arbeitsverwaltung (SOC).

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