Der Arbeitsvertrag in Spanien: Definition, Merkmale und rechtliche Aspekte
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Definition und Wesen des Arbeitsvertrags
Ein Arbeitsvertrag ist eine Willenseinigung zwischen einem Unternehmen und einem Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich dabei, persönliche Dienstleistungen gegen Entgelt und auf Dauer unter der Leitung des Unternehmens zu erbringen. Alle Ergebnisse seiner Tätigkeit gehen von Anfang an in das Eigentum des Unternehmens über.
Das Unternehmen erwirbt die Früchte oder Ergebnisse, die der Arbeitnehmer herstellt, ab dem Moment ihrer Entstehung, ohne auf den Abschluss des Vorgangs zu warten.
Abgrenzung und Scheinselbstständigkeit
Die Existenz oder Nichtexistenz eines Arbeitsvertrags ist nicht optional. Sobald der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die produzierten Früchte oder Ergebnisse überlässt und unter dessen Leitung handelt, liegt ein Arbeitsvertrag vor.
Eine verbreitete illegale Praxis ist es, einen Arbeitsvertrag durch die Unterzeichnung von Zivil- oder Handelsverträgen zu verschleiern. Dabei werden Mitarbeiter dazu angehalten, sich bei der Sozialversicherung (SS) als Selbstständige anzumelden, um die Pflichten eines Arbeitgebers zu umgehen. Dies wird als Scheinselbstständigkeit bezeichnet.
Merkmale des Arbeitsvertrags
- Einvernehmlich: Der Vertrag kommt durch die Willenseinigung der Parteien zustande. Die Verpflichtungen entstehen, sobald die Parteien sich geeinigt haben.
- Zweiseitig (bilateral): Der Vertrag erzeugt Verpflichtungen für beide Parteien.
- Entgeltlich: Verpflichtungen ergeben sich aus der Natur des Vertrages, wie die Zahlung von Löhnen.
- Dauerhaft/Fortlaufend: Der Vertrag erzeugt fortlaufende Verpflichtungen.
- Geregelt (typisch): Der freie Wille der Parteien unterliegt den Mindeststandards, die durch Arbeitsgesetze und Tarifverträge festgelegt sind.
Wesentliche Elemente des Arbeitsvertrags
Ein Vertrag erfüllt diese drei Anforderungen:
- Die Vereinbarung (Konsens): Die wirksam zum Ausdruck gebrachte Einigung der Parteien. (Sie kommt zwischen beiden Parteien, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zustande.)
- Der Gegenstand: Die Materie, auf der der Vertrag beruht (= Inhalt der Dienstleistung und des Lohns).
- Der Rechtsgrund (Causa): Der unmittelbare Zweck der Vertragserfüllung. (Für den Arbeitgeber liegt er im Erhalt der Vorteile, für den Arbeitnehmer im Erhalt des Gehalts.)
Arbeitsfähigkeit von Minderjährigen in Spanien
In Spanien können emanzipierte Minderjährige ab 16 Jahren in die Arbeitswelt eintreten. Minderjährige, die nicht emanzipiert sind, benötigen für den Abschluss eines Arbeitsvertrags die Zustimmung ihrer Eltern oder ihres Vormunds.
Für minderjährige Arbeitnehmer gelten folgende Einschränkungen:
- Sie dürfen keine Überstunden leisten.
- Sie dürfen keine Nachtarbeit verrichten (00:00 - 06:00 Uhr).
- Sie dürfen keine ungesunden, unsicheren oder gefährlichen Arbeiten ausführen.
Personen unter 16 Jahren dürfen grundsätzlich nicht arbeiten, mit Ausnahme von öffentlichen Aufführungen, für die eine vorherige Genehmigung der Arbeitsbehörde erforderlich ist.