Der Arbeitsvertrag: Ein umfassender Leitfaden
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Der Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, wobei sich der Arbeitnehmer freiwillig verpflichtet, seine Dienste zu leisten und sich der Organisations- und Leitungsgewalt des Arbeitgebers gegen Entgelt zu unterstellen. Der Vertrag wird vom Arbeitnehmer oder, falls dieser minderjährig ist, von seinem Vertreter und vom Arbeitgeber oder dem gesetzlichen Vertreter des Unternehmens unterzeichnet.
Voraussetzungen für den Abschluss eines Arbeitsvertrags
Um einen Arbeitsvertrag unterschreiben zu können, müssen natürliche Personen fleißig und fähig sein und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Volljährig sein.
- Zwischen 16 und 17 Jahre alt sein und die Erlaubnis eines Elternteils haben.
- Emanzipiert sein.
Es gibt drei Fälle, die eine Emanzipation rechtfertigen:
- Genehmigung durch einen Richter.
- Genehmigung durch die Eltern oder Erziehungsberechtigten.
- Eheschließung (immer durch einen Richter).
Ausnahmen für die Arbeit unter 16 Jahren
Ausnahmsweise dürfen Personen unter 16 Jahren in öffentlichen Aufführungen arbeiten, sofern:
- die Eltern die Genehmigung der Arbeitsbehörde haben.
- die Arbeit keine Gefahr für ihre körperliche Gesundheit oder ihre berufliche und persönliche Entwicklung darstellt.
Wer kann einen Arbeitsvertrag abschließen?
- Eine juristische Person (Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften).
- Eine natürliche Person oder ein Selbstständiger, volljährig oder emanzipiert, kann als Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag abschließen.
Form und Gültigkeit des Vertrags
Der Arbeitsvertrag kann schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden. Derzeit müssen jedoch alle Arbeitsverträge schriftlich abgeschlossen werden, außer:
- gewöhnliche unbefristete Verträge.
- befristete Verträge aufgrund von Produktionsumständen in Vollzeit, deren Dauer weniger als vier Wochen beträgt.
Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass der Arbeitgeber einen schriftlichen Vertrag abschließt.
Wesentlicher Inhalt des Arbeitsvertrags
- Die Vertragsparteien: die Identität des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers.
- Arbeitszeit: der Beginn des Arbeitsverhältnisses und die Dauer des Vertrags sowie die Dauer und die Verteilung der regulären Arbeitszeit.
- Arbeitsort: der Hauptsitz des Unternehmens und der Arbeitsplatz, an dem der Arbeitnehmer regelmäßig arbeitet.
- Kategorie oder Berufsgruppe der auszuübenden Tätigkeit.
- Lohn: die Höhe des Grundgehalts und der Lohnzuschläge.
- Urlaub: mindestens 30 Tage.
- Mindestkündigungsfristen, die sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer einzuhalten sind.
Elemente des Arbeitsvertrags
- Gegenstand: die Arbeit selbst unter bestimmten Bedingungen.
- Zustimmung: die Bereitschaft, freiwillig zu arbeiten.
- Grund: eine Arbeit gegen Bezahlung zu leisten.
Pflichten des Arbeitgebers in Bezug auf die Gültigkeit
Der Arbeitgeber hat folgende Pflichten:
- Dem Arbeitnehmer eine Kopie des Vertrags aushändigen.
- Den Arbeitnehmervertretern im Unternehmen eine Kopie aushändigen.
- Dem Arbeitsamt innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Abschluss des Vertrags eine Kopie des unterschriebenen Vertrags und eine Kopie für die Arbeitnehmervertreter zukommen lassen.