Arbeitsverträge und Arbeitsrecht: Ein Leitfaden
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Grundlagen der Arbeitsverträge und Arbeitsverhältnisse
Arbeitsverträge und Arbeitsverhältnisse bilden den etablierten Prozess zwischen Arbeit und Kapital in der Produktion. Beschäftigungsverträge definieren dabei die Regeln für das Arbeitsverhältnis. Der Vertrag enthält obligatorische Mindestinhalte, die auf den geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften basieren.
Arten von Arbeitsbeziehungen
- Individuelle Arbeitsverhältnisse: Diese werden direkt zwischen einem einzelnen Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber geschlossen.
- Kollektive Arbeitsbeziehungen: Diese entstehen durch Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und einem Unternehmen oder einer Arbeitgeberorganisation.
Vertragsdauer und Probezeit
Der Vertrag kann unbefristet (permanent) oder befristet (temporär) abgeschlossen werden. Die Dauer hängt von der Art des Auftrags und den gesetzlichen Bestimmungen ab.
Die Dauer der Probezeit wird in Tarifverträgen festgelegt. Hilfsweise gilt eine maximale Dauer von sechs Monaten für qualifizierte Techniker und zwei Monaten für andere Arbeitnehmer. In Unternehmen mit weniger als 25 Mitarbeitern darf die Probezeit drei Monate nicht überschreiten.
Vergütung und Arbeitszeit
Die Vergütung sollte gemäß dem geltenden Tarifvertrag (auf Betriebs-, Provinz- oder nationaler Ebene) erfolgen und darf in keinem Fall den Mindestlohn unterschreiten.
Die reguläre Arbeitszeit wird jährlich, monatlich, wöchentlich oder täglich vereinbart. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche und 9 Stunden pro Tag.
Besondere Situationen im Arbeitsverhältnis
Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit
Die Situation, in der ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist, hat eine maximale Laufzeit von 12 Monaten, die bei Bedarf um weitere sechs Monate verlängert werden kann.
Suspendierung ohne Bezahlung
Der Arbeitgeber kann bei schweren Verfehlungen eine Suspendierung ohne Bezahlung als disziplinarische Maßnahme verhängen.
Höhere Gewalt (Force Majeure)
Bei unvorhersehbaren wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Ereignissen, die die Arbeitsleistung verhindern, kann der Arbeitsvertrag vorübergehend ausgesetzt werden.