Arbeitsverträge: Arten, Merkmale und Anforderungen

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Arbeitsverträge: Ein Überblick

Ein Vertrag ist im Allgemeinen eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Parteien zu einem bestimmten Thema oder Sachverhalt. Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung, gemäß der sich eine Person verpflichtet, gegen Entgelt Arbeit zu leisten. Der Beschäftigungsstatus der Arbeitnehmer ist dadurch geregelt, dass sie persönliche, freiwillige und bezahlte Arbeit leisten.

Wer kann Arbeitnehmer sein?

Grundsätzlich ist jeder Einzelne in der Lage zu arbeiten. Es gibt jedoch folgende Ausnahmen:

  • Alter: Personen unter 16 Jahren dürfen nicht arbeiten, außer für die Teilnahme an öffentlichen Auftritten mit Genehmigung der Arbeitsbehörde.
  • Behinderung: Eine Person kann aus körperlichen, geistigen oder anderen Gründen für arbeitsunfähig erklärt werden.
  • Abschluss: Für bestimmte Arbeitsplätze ist ein bestimmter Abschluss erforderlich.
  • Nationalität: EU-Bürger genießen Freizügigkeit und haben daher die gleichen Rechte wie Einheimische. Bürger anderer Nationalitäten benötigen eine Arbeitserlaubnis.

Wer kann Arbeitgeber sein?

Es gibt drei Arten von Arbeitgebern:

  • Einzelpersonen: Diese müssen 18 Jahre oder älter sein oder 16 Jahre oder älter und emanzipiert sein.
  • Juristische Personen: Dies sind rechtlich anerkannte Einrichtungen, die im eigenen Namen Rechte und Pflichten übernehmen können (z. B. Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, Bürgerinitiativen usw.).
  • Leiharbeitsfirmen (ETT): Diese spielen eine wichtige Rolle auf dem Arbeitsmarkt und werden daher gesondert betrachtet.

Jeder Vertrag besteht aus drei Elementen: Zustimmung, Gegenstand und Rechtsgrund.

Bestandteile eines Arbeitsvertrags

  • Art des Vertrags
  • Identität der Parteien
  • Kategorie, Berufsgruppe oder Beschreibung der Tätigkeit
  • Anschrift des Unternehmens und des Arbeitsplatzes
  • Voraussichtliches Datum des Beginns und Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Probezeit, falls zutreffend
  • Gehalt mit allen Zulagen und Zahlungsfrist
  • Betriebsvereinbarung, falls vorhanden
  • Kündigungsfrist im Falle der Beendigung des Vertrags
  • Geltender Tarifvertrag
  • Unterschriften

Besonderheiten des Vertrags zwischen ETT und Arbeitnehmer

  • Dauer: Befristet oder unbefristet, aber nie kürzer als die entsprechende Bestimmung.
  • Form: Schriftlich.
  • Probezeit: Nicht länger als 4 Monate für Hochschulabsolventen, 45 Tage für Nicht-Absolventen und 15 Tage für ungelernte Arbeitnehmer. Es dürfen keine zwei Probezeiten für die gleiche Arbeit in derselben Angelegenheit vereinbart werden.
  • Gehalt: Entspricht dem Gehalt eines vergleichbaren Arbeitnehmers im entleihenden Unternehmen.
  • Abfindung: Entspricht 12 Tagen pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.
  • Sozialabgaben: Werden von der Leiharbeitsfirma abgeführt.
  • Ausbildung: Die Leiharbeitsfirma muss den Arbeitnehmer über die Gefahren am Arbeitsplatz unterweisen.

Spezielle Arbeitsvertragsformen

  • Gruppenarbeit: Ein Vertrag zwischen einem Unternehmen und einer Gruppe von Arbeitnehmern.
  • Telearbeit: Wenn die Arbeit von zu Hause aus erledigt wird.
  • Akkreditierte Opfer häuslicher Gewalt: Diese erhalten Boni auf ihre Sozialversicherungsbeiträge.
  • Ersatz bei vorgezogenem Ruhestand: Wird gewährt, wenn ein Arbeitnehmer mit 64 Jahren in den Ruhestand geht.

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