Arbeitsverträge: Arten, Probezeit und Bestandteile

Eingeordnet in Ausbildung und Beschäftigung Beratung

Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 2,69 KB

Der Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien, bei dem sich der Arbeitnehmer verpflichtet, bestimmte Dienste unter der Leitung des Arbeitgebers zu erbringen, im Gegenzug für einen garantierten Lohn.

Die Probezeit

Form: Die Vereinbarung muss schriftlich im Vertrag festgehalten werden.
Maximale Dauer: Die Dauer muss im geltenden Tarifvertrag festgelegt sein. Falls nicht, darf sie die Angaben im Arbeitnehmerstatut nicht überschreiten. Für Techniker und qualifizierte Angestellte beträgt sie maximal 6 Monate.

Unbefristete Verträge

Arbeitnehmer sollen unbefristet eingestellt werden. Keine besonderen Formvorschriften (mündlich oder schriftlich möglich), kein besonderer Anreiz erforderlich.

Förderung unbefristeter Verträge

Zur Förderung unbefristeter Verträge für Arbeitnehmer aus Gruppen mit Schwierigkeiten bei der Arbeitsplatzsuche. Voraussetzungen: Arbeitslose Jugendliche zwischen 16 und 30 Jahren, Arbeitslose seit über 6 Monaten, Arbeitslose über 45 Jahren.

Teilzeitverträge

Ziel ist die Erbringung von Dienstleistungen für eine bestimmte Anzahl von Stunden pro Tag, Woche, Monat oder Jahr, die geringer ist als die Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeitmitarbeiters.

Vertrag für saisonale/intermittierende Arbeit

Es handelt sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zur Ausführung von Teilzeitaufgaben, die sich jährlich im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit wiederholen und einen saisonalen oder diskontinuierlichen Charakter haben, sodass sie nicht an bestimmten Tagen wiederholt werden.

Ausbildungsverträge

Ziel: Der Erwerb der theoretischen und praktischen Ausbildung, die für die Ausübung eines Berufs oder einer Tätigkeit erforderlich ist, die einen bestimmten Qualifikationsgrad erfordert. Nicht für Personen über 21 Jahre. Nicht für Tätigkeiten, die bereits 12 Monate lang vom Arbeitnehmer ausgeübt wurden.
Dauer: zwischen 6 Monaten und zwei Jahren.

Praktikumsverträge

Ziel: Der Abschluss einer entsprechenden beruflichen Praxis, passend zum Bildungsniveau (Hochschulabschluss oder FP - Berufsausbildung). Für Personen, deren Studium nicht länger als 4 Jahre zurückliegt.
Dauer: 6 Monate bis 2 Jahre.

Verträge zur Vertretung (Interim)

Ziel ist die Vertretung eines Arbeitnehmers mit Anspruch auf seinen Arbeitsplatz. Dauer: Darf 3 Monate nicht überschreiten (außer bei Vertretung während der Elternzeit).

Bestandteile des Arbeitsvertrags

Zustimmung, Gegenstand (Zweck), Rechtsgrund (Ursache).

Verwandte Einträge: