Arbeitsverträge: Arten, Vermittlung und Pflichten
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Arten von Arbeitsverträgen
Unbefristete Arbeitsverträge
- Reguläre unbefristete Arbeitsverträge: Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es ist keine Schriftform erforderlich.
- Unbefristete Arbeitsverträge zur Förderung von unbefristeten Verträgen: Diese Verträge sollen Arbeitgeber dazu ermutigen, bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern unbefristet einzustellen, darunter:
- Arbeitnehmer mit Behinderungen
- Arbeitslose Jugendliche zwischen 16 und 30 Jahren (vor dem 30. Lebensjahr)
- Über 45-Jährige
- Frauen in unterrepräsentierten Bereichen (niedrige Erwerbsquote von Frauen)
- Personen, die von sozialer Ausgrenzung betroffen sind
- Unbefristete Verträge für Saisonarbeit (diskontinuierlich): Diese sind in Artikel 15.8 des spanischen Arbeitnehmerstatuts (ET) geregelt. Die Laufzeit ist unbefristet, aber die Arbeit erfolgt nicht kontinuierlich und die Arbeiten werden nicht an bestimmten Tagen wiederholt (z. B. im Vertrieb). Die Besonderheit ist, dass die Arbeitnehmer am Ende der Saison benachrichtigt werden müssen. Die Benachrichtigung erfolgt gemäß den Tarifverträgen (z. B. nach einer bestimmten Anzahl von Jahren). Wenn die Benachrichtigung als Kündigung zu verstehen ist, muss eine Frist von 20 Tagen für die Anfechtung eingehalten werden, beginnend mit der Benachrichtigung.
Teilzeitverträge
Das Gehalt ist proportional zu den geleisteten Arbeitsstunden. Die Urlaubstage sind die gleichen, aber es werden nur 15 von 30 Urlaubstagen bezahlt. Überstunden sind nicht erlaubt, aber es können Zusatzstunden geleistet werden. Die Anzahl der Zusatzstunden zuzüglich der regulären Arbeitszeit darf die Grenze eines Teilzeitvertrags nicht überschreiten. Zusatzstunden müssen schriftlich vereinbart werden. Diese Vereinbarung hat eine Laufzeit von einem Kalenderjahr und kann nur erfolgen, wenn der Teilzeitbeschäftigte einen unbefristeten Vertrag hat. Es können maximal 15 % der regulären Arbeitszeit als Zusatzstunden geleistet werden. Tarifverträge können bis zu 60 % vorsehen, solange die Teilzeitgrenze nicht überschritten wird. Für jede Zusatzstunde wird mindestens der reguläre Stundenlohn gezahlt. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Zusatzstunden zu leisten, wenn der Arbeitgeber dies verlangt, jedoch mit einer Vorankündigung von 15 Tagen.
Vermittlung im Unternehmen
Direktvermittlung
Arbeitnehmer und Arbeitgeber finden ohne die Beteiligung Dritter zueinander.
Indirekte Vermittlung
Ein Dritter ist beteiligt:
- Informelle indirekte Vermittlung: Der Dritte ist ein Freund, Nachbar, Verwandter usw.
- Formelle indirekte Vermittlung: Die Vermittlung erfolgt nach den Regeln des Arbeitsmarktes. Der Dritte kann sein:
- Öffentliche Arbeitsämter (INEM)
- Private Arbeitsvermittler (gemeinnützig)
- Unternehmen oder Institutionen, deren Tätigkeit u. a. die Arbeitsvermittlung ist, z. B. Gewerkschaften, Zeitarbeitsfirmen (deren Tätigkeit ausschließlich in der vorübergehenden Überlassung von Arbeitnehmern an ein anderes Unternehmen besteht).
Funktionen des INEM (Staatliche Arbeitsverwaltung)
- Wirtschaftsführung der öffentlichen Arbeitsämter
- Erstellung von Statistiken über die Lage am Arbeitsmarkt (Marktforschung)
- Unternehmen über qualifizierte Arbeitskräfte informieren und über die Art des abzuschließenden Vertrags beraten
- Arbeitnehmer bei der Stellensuche informieren und unterstützen
- Berufsausbildung oder Weiterbildung für Arbeitslose anbieten
- Verwaltung des Arbeitslosengeldes
Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Pflichten der Arbeitgeber gegenüber dem INEM
- Bei der Einstellung von Mitarbeitern (unabhängig von der Vertragsart) muss der Arbeitgeber die öffentliche Arbeitsverwaltung über den Vertrag informieren.
- Übermittlung einer Basiskopie des Vertrags. Der Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Kopie ist oft nicht vollständig, sondern enthält nur bestimmte Daten. In bestimmten Fällen ist es ein separates Dokument.
- Der Arbeitgeber muss den Vertrag innerhalb von 10 Tagen einreichen.
- Vertragsverlängerungen müssen gemeldet werden.
- Vertragskündigungen müssen gemeldet werden.
Probezeit
Die Probezeit ist in Artikel 14 des spanischen Arbeitnehmerstatuts (ET) geregelt.
- Sie muss in jedem Vertrag vereinbart werden.
- Sie ist im Tarifvertrag festgelegt. Wenn dort nichts geregelt ist, gilt das ET.
- Höchstdauer: Für Techniker nicht mehr als 6 Monate. Für andere Arbeitnehmer nicht mehr als 2 oder 3 Monate.
- Während dieser Zeit können der Arbeitnehmer und/oder der Arbeitgeber den Vertrag durch Rücktritt vom Vertrag oder freiwilliges Ausscheiden kündigen.
- Wenn keine Kündigung erfolgt, gilt die Kündigungsfrist vor dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis: Bei Verträgen unter einem Jahr muss die Kündigung einen Tag im Voraus erfolgen. Bei Verträgen über einem Jahr muss die Kündigung 15 Tage im Voraus erfolgen.
- Es besteht kein Anspruch auf Abfindung, wenn der Vertrag während der Probezeit gekündigt wird.
Berufliche Einstufung
Innerhalb der Berufsgruppen gibt es manchmal auch Tätigkeitskategorien, die die jeweilige Leistung angeben. Die Unterteilung in Gruppen dient der funktionalen Mobilität. Das bedeutet, dass dem Arbeitnehmer auch andere Aufgaben übertragen werden können. Der Arbeitgeber kann die Funktionen seiner Mitarbeiter jederzeit nach eigenem Ermessen ändern, wenn dies innerhalb derselben Berufsgruppe geschieht (horizontale funktionale Mobilität, Art. 39 ET). Die Grenze ist, dass der Arbeitnehmer über die erforderlichen Qualifikationen für die Aufgabe verfügen muss und seine Ausbildung und berufliche Entwicklung berücksichtigt werden müssen.