Arbeitsverträge: Arten, Vorschriften und SEO-Optimierung
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Arten von Arbeitsverträgen in Spanien
I. Ausbildungsverträge
A. Der Ausbildungsvertrag
Definition: Ein Vertrag, der darauf abzielt, dass der Arbeitnehmer eine berufliche Tätigkeit erlernt.
Anforderungen an den Arbeitnehmer:
- Alter zwischen 16 und 20 Jahren.
- Ausnahmen: Keine Altersgrenze für Menschen mit Behinderung. Bei Studenten (Werkstätten, Schulen) liegt die Obergrenze bei 24 Jahren.
- Keine Qualifikation für die auszuübende Tätigkeit. (Sonst: Praktikumsvertrag)
- Keine vorherige Ausübung dieser Tätigkeit im Unternehmen für mindestens ein Jahr.
- Keine vorherige Ausschöpfung der maximalen Vertragslaufzeit in einer Ausbildung.
Vertragslaufzeit:
- Mindestens sechs Monate, maximal zwei Jahre.
- Verlängerung bis zu drei Jahren möglich (vier Jahre für Menschen mit Behinderung).
- Bei kürzerer Laufzeit als das Maximum: Bis zu zwei Verlängerungen (mindestens sechs Monate) möglich ("Express-Verlängerung").
- Automatische Verlängerung:
- Bei kürzerer Laufzeit als das Maximum und Weiterarbeit: Verlängerung bis zum gesetzlichen Maximum.
- Bei maximaler Laufzeit und Weiterarbeit: Umwandlung in einen unbefristeten Vertrag.
Kündigung:
- Muss von beiden Parteien mitgeteilt werden ("Rücktritt").
- Bei Verträgen länger als ein Jahr: 15 Tage Kündigungsfrist.
- Der Arbeitnehmer kann kündigen, hat aber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Sozialversicherung:
- Keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.
- Jährlich festgelegter Festbetrag.
- Bei Arbeitnehmern mit Behinderung: 50 % Ermäßigung des Arbeitgeberbeitrags zu den gemeinsamen Risiken.
- Beitragssätze (Beispiele):
- Gemeinsame Risiken: 29,95 € (Arbeitgeber), 5,97 € (Arbeitnehmer).
- Berufsrisiken: 4,12 € (Arbeitgeber).
- Ausbildung: 1,10 € (Arbeitgeber), 0,15 € (Arbeitnehmer).
- FOGASA: 2,28 € (Arbeitgeber).
- Überstunden: Allgemeine Regeln gelten.
Gehalt:
- Mindestens Mindestlohn, reduziert im Verhältnis zur effektiven Arbeitszeit.
- Die theoretische Ausbildung wird nicht bezahlt.
- Einziger Arbeitnehmer, der gesetzlich keinen Anspruch auf den vollen Mindestlohn hat.
Maximale Anzahl von Auszubildenden:
- Abhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer im Betrieb.
- Beispiel: Maximal 30 Auszubildende bei 501 Mitarbeitern.
Arbeitszeit:
- Aufteilung in praktische und theoretische Ausbildung.
- Theoretische Ausbildung kann entfernt oder vor Ort erfolgen.
- Bei fehlendem ESO-Abschluss: Theoretische Ausbildung zielt auf den Erwerb des Abschlusses ab.
- Mindestens 15 % der regulären Arbeitszeit für theoretische Ausbildung.
- Benennung eines Tutors für den Auszubildenden.
Form des Vertrags:
- Schriftlich und auf offiziellem Formular.
- Visum (Siegel) und Hinterlegung einer Kopie bei der Arbeitsbehörde.
Zertifizierung des Unternehmens:
- Nach Vertragsabschluss: Bescheinigung über das erreichte Ausbildungsniveau.
B. Praktikumsvertrag
Definition: Ermöglicht Arbeitnehmern mit bereits vorhandenen Kenntnissen, Berufserfahrung zu sammeln.
Anforderungen an den Arbeitnehmer:
- Bestimmte Qualifikation für die Ausübung der Tätigkeit.
- Abschluss des Studiums vor maximal vier Jahren (sechs Jahren bei Behinderung).
- Keine vorherige Beschäftigung im selben oder einem anderen Unternehmen für dieselbe Tätigkeit und die maximale Vertragslaufzeit (zwei Jahre).
Vertragslaufzeit:
- Mindestens sechs Monate, maximal zwei Jahre.
- Verlängerungen wie beim Ausbildungsvertrag.
Sozialversicherung:
- Allgemeine Regeln gelten.
- 50 % Ermäßigung des Arbeitgeberbeitrags zu den gemeinsamen Risiken bei Behinderung.
Gehalt:
- Im ersten Jahr: 60 % des Gehalts eines vergleichbaren Arbeitnehmers.
- Im zweiten Jahr: 75 %.
- Bei Teilzeit: Reduzierung proportional zur Arbeitszeit.
Arbeitszeit:
- Vollzeit oder Teilzeit möglich.
Probezeit:
- Maximal ein Monat für Absolventen mittlerer Qualifikation.
- Maximal zwei Monate für Absolventen höherer Qualifikation.
Zertifizierung des Unternehmens:
- Wie beim Ausbildungsvertrag.
II. Teilzeitarbeitsvertrag
Definition: Vertrag mit einer geringeren Arbeitszeit als die übliche Arbeitszeit in der jeweiligen Tätigkeit.
Sozialversicherung (Besonderheiten):
- Keine Anwendung der allgemeinen Regeln (Schritt 4).
- Keine monatliche oder tägliche Mindestbeitragsbasis.
- Beiträge basieren auf der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit.
Beispiel (Praktikum):
Berechnung der Beitragsgrundlagen für gemeinsame und berufliche Risiken bei Teilzeitbeschäftigung (Tarifgruppe, 765 € für 76 Arbeitsstunden).
Gemeinsame Risiken:
- Mindeststundenlohn:
- Tarifgruppe 1, 2, 3: 6,22 €, 5,16 €, 4,49 €
- Tarifgruppe 4-11: 4,45 €
- Maximale Beitragsgrundlage: 3.198 €/Monat (allgemein).
Berufsrisiken:
- Mindeststundenlohn (alle Gruppen): 4,45 €/Stunde.
- Maximale Beitragsgrundlage: 3.198 €/Monat (allgemein).
Überstunden:
- Gesetzlich begrenzt.
- Maximal 15 % der regulären Arbeitszeit.
- Tarifvertraglich bis zu 60 % möglich.
Regelungen für Teilzeitarbeit:
- Arbeitszeit geringer als die reguläre Arbeitszeit (Stunden, Tage, Wochen, Monate, Jahr).
- Verschiedene Varianten (z. B. tägliche Arbeit mit reduzierten Stunden, Arbeit an bestimmten Tagen).
- Sonderfall: Saisonarbeit ("intermittierende Festangestellte").
- Teilweise Pensionierung: Arbeitnehmer ab 60 Jahren können die Arbeitszeit zwischen 25 % und 85 % reduzieren. Ein anderer Teilzeitbeschäftigter muss für die verbleibenden Stunden eingestellt werden.
III. Befristete Arbeitsverträge
Arten (nach Laufzeit):
- Befristeter Vertrag: Enddatum ist im Voraus bekannt.
- Unbefristeter Vertrag: Enddatum ist im Voraus unbekannt.
Hinweis: Das Gesetz bevorzugt unbefristete Verträge.
Arten von befristeten Verträgen:
1. Vertrag aufgrund von Produktionsumständen
Definition: Deckt situative Marktanforderungen oder übermäßige Arbeitsansammlungen ab, auch innerhalb der normalen Unternehmenstätigkeit.
Vertragslaufzeit:
- Maximal sechs Monate innerhalb eines Bezugszeitraums von 12 Monaten.
- Verlängerung des Bezugszeitraums auf 18 Monate und der Vertragslaufzeit auf maximal drei Viertel des Bezugszeitraums (maximal 12 Monate) möglich.
- Möglichkeiten:
- Verlängerung der maximalen Vertragslaufzeit ohne Verlängerung des Bezugszeitraums: Maximal neun Monate.
- Keine Verlängerung der maximalen Vertragslaufzeit (sechs Monate), aber Änderung des Bezugszeitraums (z. B. sechs Monate Vertrag, 18 Monate Bezugszeitraum).
- Verlängerung der maximalen Vertragslaufzeit und des Bezugszeitraums (z. B. 18 Monate Bezugszeitraum, 12 Monate Vertragslaufzeit).
Arbeitszeit: Vollzeit und Teilzeit möglich.
Form: Schriftlich, wenn die Dauer mehr als vier Wochen beträgt.
Entschädigung: Acht Tage Lohn pro Jahr (oder anteilig).
B. Werk- oder Dienstleistungsvertrag
Definition: Für eine bestimmte Arbeit oder Dienstleistung mit eigener Identität innerhalb der normalen Unternehmenstätigkeit.
Vertragslaufzeit: Endet mit Abschluss der Arbeit oder Dienstleistung.
Form: Immer schriftlich.
Arbeitszeit: Vollzeit und Teilzeit möglich.
Entschädigung: Wie beim vorherigen Vertrag.
C. Interimsvertrag
Definition:
- Ersatz von Arbeitnehmern mit Anspruch auf Wiedereinstellung.
- Besetzung einer Stelle während eines Auswahlverfahrens.
Vertragslaufzeit:
- Endet mit der Wiedereinstellung des Arbeitnehmers oder dem Abschluss des Auswahlverfahrens.
- Auswahlverfahren (private Unternehmen): Maximal drei Monate.
- Auswahlverfahren (öffentliche Verwaltung): Keine maximale Dauer.
Arbeitszeit: Teilzeit nur in folgenden Fällen:
- Wenn der zu ersetzende Arbeitnehmer Teilzeit arbeitet.
- Bei Arbeitszeitverkürzung aufgrund von Kinderbetreuung (unter 8 Jahren oder behindertes Kind) oder Betreuung eines Angehörigen (bis zum 2. Grad).
- Bei Arbeitszeitverkürzung aufgrund von Mutterschaftsurlaub (vorzeitiges Kind oder Krankenhausaufenthalt nach der Geburt).
Form: Immer schriftlich.