Arbeitsverträge in Deutschland: Arten, Inhalte & Besonderheiten
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Was ist ein Arbeitsvertrag?
Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien: dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich dabei, bestimmte Dienste unter der Leitung des Arbeitgebers zu erbringen, während der Arbeitgeber im Gegenzug eine Vergütung (Gehalt oder Lohn) zusichert.
Beteiligte Personen im Arbeitsvertrag
Der Arbeitnehmer
Dies ist die natürliche Person, die die Arbeitsleistung erbringt.
Der Arbeitgeber
Dies ist das Individuum, die Gemeinschaft oder das Unternehmen, das die Dienstleistungen empfängt und im Gegenzug ein Gehalt zahlt.
Voraussetzungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Für Arbeitnehmer
- Volljährigkeit: Ab 18 Jahren kann man frei einen Arbeitsvertrag eingehen.
- Minderjährige: Ab 16 Jahren ist eine Beschäftigung mit Zustimmung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten möglich. Kinder unter 16 Jahren dürfen grundsätzlich nicht arbeiten, außer in Ausnahmefällen (z.B. öffentliche Unterhaltung) mit vorheriger behördlicher Genehmigung.
- Spezielle Qualifikationen: Für bestimmte Berufe (z.B. Ärzte, Architekten) ist eine besondere Qualifikation oder Lizenz erforderlich.
- Ausländer: Nicht-EU-Ausländer benötigen eine Arbeitserlaubnis, die vom Ministerium für Arbeit und Soziales erteilt wird. EU-Bürger dürfen sich in Deutschland frei niederlassen und arbeiten.
Für Arbeitgeber
Arbeitgeber können ab 18 Jahren frei Verträge abschließen. Ab 16 Jahren ist dies möglich, wenn sie emanzipiert sind oder ein Richter die Geschäftsfähigkeit zugesprochen hat. Verträge mit Kindern werden durch deren Eltern oder Erziehungsberechtigte vertreten.
Formen von Arbeitsverträgen
Schriftlicher Vertrag
Verträge müssen schriftlich erfolgen, wenn dies durch eine gesetzliche Regelung oder einen Tarifvertrag vorgeschrieben ist.
Mündlicher Vertrag
Praktisch können zwei Arten von mündlichen Verträgen abgeschlossen werden:
- Der befristete Vertrag für Produktionsumstände mit einer Laufzeit von höchstens vier Wochen.
- Reguläre, unbefristete Verträge.
Der Inhalt eines Arbeitsvertrags
Ein Arbeitsvertrag sollte typischerweise folgende Informationen enthalten:
- Die Identität der Vertragsparteien.
- Der Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis beginnt, und gegebenenfalls dessen voraussichtliche Dauer bei befristeten Verträgen.
- Der Sitz des Arbeitgebers und die Adresse, an der der Arbeitnehmer seine Dienste üblicherweise erbringt.
- Die Berufsbezeichnung oder eine Beschreibung der Arbeitsaufgaben des Arbeitnehmers.
- Die Höhe des Gehalts und eventueller Boni oder Zulagen.
- Die Dauer und Verteilung der regulären Arbeitszeit.
- Die Dauer des Jahresurlaubs.
- Die Kündigungsfristen, die der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer einhalten müssen.
- Der anwendbare Tarifvertrag, sofern vorhanden.
Probezeit
Die Probezeit ist ein Zeitraum, in dem beide Parteien das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung langer Kündigungsfristen oder Anspruch auf Abfindung beenden können.
Merkmale der Probezeit
- Die Probezeit muss im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten werden.
- Die maximale Dauer wird durch den Tarifvertrag festgelegt.
- Ist keine spezifische Regelung im Tarifvertrag vorhanden, gelten folgende Höchstdauern:
- Für qualifizierte Angestellte (z.B. Techniker): maximal 6 Monate.
- Für andere Angestellte:
- Unternehmen mit weniger als 25 Mitarbeitern: maximal 3 Monate.
- Unternehmen mit 25 oder mehr Mitarbeitern: maximal 2 Monate.
Befristete Verträge
Diese Verträge müssen schriftlich erfolgen und haben eine vom Arbeitgeber festgelegte, bestimmte Laufzeit. Sie sind nicht auf unbestimmte Zeit angelegt.
Ausbildungsverträge
Ausbildungsverträge dienen dem Erwerb theoretischer und praktischer Kenntnisse, die für die Ausübung eines Berufs oder einer Tätigkeit erforderlich sind.
Anforderungen und Merkmale
- Der Auszubildende sollte in der Regel nicht älter als 21 Jahre sein (Ausnahmen möglich).
- Der Auszubildende darf nicht bereits über die erforderliche Qualifikation für den angestrebten Beruf verfügen.
- Die Dauer der Ausbildung für die spezifische Aufgabe sollte nicht mehr als 12 Monate betragen.
- Die maximale Dauer der Lehrlingsausbildung darf nicht überschritten werden.
- Die Dauer kann zwischen 6 Monaten und 2 Jahren liegen, in Ausnahmefällen bis zu 3 Jahre, und bei Menschen mit Behinderungen bis zu 4 Jahre.
- Der Arbeitstag muss vollständig sein, wobei ein Teil der Theorie gewidmet ist.
- Das Gehalt darf das gesetzliche Mindestgehalt (z.B. 624 €) nicht unterschreiten.
Verträge für die Berufspraxis (Praktikumsverträge)
Diese Verträge zielen darauf ab, Berufspraxis zu erwerben, die dem Niveau der von Hochschulabsolventen oder Absolventen beruflicher Bildungseinrichtungen absolvierten Kurse entspricht.
Anforderungen und Merkmale
- Der Arbeitnehmer muss über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium verfügen.
- Der Abschluss der Ausbildung oder des Studiums darf nicht länger als vier Jahre zurückliegen.
- Die Dauer des Vertrages muss mindestens 6 Monate und darf höchstens 2 Jahre betragen.
- Diese Verträge können in Vollzeit oder Teilzeit abgeschlossen werden.
- Das Gehalt wird durch Tarifvertrag festgelegt, darf aber standardmäßig im ersten Vertragsjahr nicht weniger als 60 % und im zweiten Vertragsjahr nicht weniger als 75 % des Gehalts eines vergleichbaren Arbeitnehmers betragen.
Werk- oder Dienstleistungsverträge
Dies sind Verträge, die auf die Erbringung einer bestimmten Arbeit oder Dienstleistung abzielen.
Merkmale
- Der Vertrag muss schriftlich erfolgen.
- Seine Dauer ist auf die Erfüllung der angegebenen Aufgabe begrenzt.
- Eine Verlängerung ist möglich, wenn die Laufzeit des Vertrags ein Jahr überschreitet.
Befristete Verträge aus betrieblichen Gründen
Diese Verträge werden abgeschlossen, um situativen Anforderungen des Marktes oder betrieblichen Erfordernissen gerecht zu werden.
Merkmale
- Der Vertrag kann schriftlich oder mündlich erfolgen, wenn die Dauer 4 Wochen nicht überschreitet.
- Die maximale Laufzeit beträgt 6 Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten.
- Die Vergütung beträgt 8 Tage Lohn pro gearbeitetem Jahr.
Verträge zur Vertretung (Interimsverträge)
Der Vertrag muss schriftlich abgeschlossen werden und den ersetzten Arbeitnehmer sowie den Grund für die Vertretung klar benennen.
Merkmale
- Er dauert so lange, wie der Anspruch auf die Position des Vertretenen besteht.
Altersteilzeitverträge (Relaisverträge)
Dies sind Verträge, bei denen eine Person eingestellt wird, um einen Teil der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers zu übernehmen, der in Altersteilzeit geht.
Merkmale
- Der Vertrag muss beim Arbeitsamt registriert werden.
- Die Dauer entspricht der verbleibenden Zeit bis zum vollständigen Ruhestand des ersetzten Arbeitnehmers, maximal 5 Jahre.
Verträge für Arbeitslose und besondere Personengruppen
Dies sind befristete Verträge, die in verschiedenen Formen für Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt oder häuslicher Gewalt angeboten werden.
Merkmale
- Der Vertrag muss schriftlich erfolgen.
- Die Dauer richtet sich nach der Art des Vertrages.
- Es gibt Bonus-Zahlungen für Unternehmen: 41,67 € für Arbeitnehmer, die von sozialer Ausgrenzung betroffen sind, und 50 € für Opfer von Gewalt.
Arbeitsverträge für Menschen mit Behinderungen
Ziel ist die befristete Einstellung von Menschen mit einer Behinderung von 33 % oder mehr.
Anforderungen und Merkmale
- Geschäftliche Anforderungen: Unternehmen, die in den letzten 12 Monaten Arbeitsverhältnisse durch unfaire Entlassung oder betriebsbedingte Kündigung beendet haben oder subventionierte Tarifverträge nutzen, sind von Boni dieses Programms ausgeschlossen.
- Dauer: Die Dauer darf nicht weniger als 12 Monate und nicht länger als 3 Jahre betragen.
- Arbeitszeit: Der Vertrag kann in Vollzeit oder Teilzeit abgeschlossen werden.
- Boni: Das Unternehmen kann Anspruch auf Boni haben, die vom Grad der Behinderung, dem Geschlecht und dem Alter der behinderten Person abhängen.
- Kündigung: Im Falle einer Kündigung muss diese 15 Tage im Voraus erfolgen, wenn der Vertrag länger als ein Jahr dauert.