Arbeitsverträge in Deutschland: Ein umfassender Überblick
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Vertrag zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern
Ein Arbeitsvertrag regelt die Arbeitsbedingungen und ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer erbringt seine Arbeitsleistung freiwillig unter der Leitung und Organisation des Arbeitgebers gegen Entgelt. Rechtsgültig Verträge abschließen können Personen, die:
- älter als 18 Jahre sind
- zwischen 16 und 18 Jahren sind
- emanzipiert sind, mit Erlaubnis der Eltern oder unabhängig von ihren Eltern leben
Arbeitgeber können Einzelunternehmer oder juristische Personen (Unternehmen) sein.
Form und Inhalt des Arbeitsvertrags
Ein Arbeitsvertrag kann schriftlich oder mündlich geschlossen werden. Jede Partei kann verlangen, dass der Vertrag schriftlich erfolgt.
Obligatorische schriftliche Verträge
- Vertrag für eine bestimmte Produktion oder einen bestimmten Umstand
- Vertrag für Lohnarbeiten und Dienstleistungen
Befristete Verträge mit einer Laufzeit von weniger als vier Wochen müssen nicht schriftlich erfolgen.
Vertragsarten
Unbefristeter Vertrag
Ein unbefristeter Vertrag hat kein festgelegtes Enddatum.
Befristeter Vertrag oder Fixes Arbeitsverhältnis
Ein befristeter Vertrag hat ein Enddatum oder einen Kündigungsgrund.
Es gibt verschiedene Arten von befristeten Verträgen:
- Vertretungsvertrag: Dient dazu, einen Arbeitnehmer zu ersetzen, dessen Vertrag ausgesetzt ist, oder um vorübergehend eine Stelle zu besetzen (z.B. bei der Auswahl für eine Berichterstattung). Die Dauer entspricht der Zeit, in der der zu ersetzende Arbeitnehmer abwesend ist. Im Vertretungsfall bei der Auswahl für eine Berichterstattung beträgt die maximale Dauer drei Monate. Es gibt keine Entschädigung bei Vertragsende. Der Vertrag muss schriftlich erfolgen und den Grund der Vertretung angeben.
- Werkvertrag: Dient der Ausführung von Arbeiten oder Dienstleistungen mit Autonomie innerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Die Dauer entspricht der Zeit, die für die Ausführung der Arbeit oder Dienstleistung benötigt wird. Bei Vertragsende besteht ein Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 8 Tagen Lohn pro Arbeitsjahr. Der Vertrag muss schriftlich erfolgen.
- Vertrag aufgrund von Produktionsumständen: Dient dazu, auf eine Zunahme des Geschäftsvolumens aufgrund von Marktbedingungen zu reagieren. Die maximale Dauer beträgt 6 Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten. Der Tarifvertrag kann den Bezugszeitraum auf 18 Monate und die Vertragsdauer auf maximal ¾ dieser Zeit, jedoch nicht mehr als 12 Monate, erhöhen. Bei Vertragsende besteht ein Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 8 Tagen Lohn pro Betriebszugehörigkeitsjahr. Der Vertrag muss schriftlich erfolgen.
Ausbildungsverträge
Praktikumsvertrag
Dient dem Erwerb von Berufserfahrung im angemessenen Verhältnis zur Ausbildung. Voraussetzungen:
- Hochschulabschluss, mittlerer technischer Abschluss oder höherer Abschluss, der offiziell als solcher anerkannt ist.
- Abschluss liegt nicht länger als 4 Jahre zurück.
- Bezug zwischen Abschluss und der auszuführenden Arbeit.
Dauer: mindestens 6 Monate, maximal 2 Jahre. Die Vergütung wird im Tarifvertrag festgelegt und beträgt mindestens 60% im ersten und 75% im zweiten Jahr des Lohns für gleichwertige Arbeit.
Ausbildungsvertrag
Dient dem Erwerb von theoretischen und praktischen Kenntnissen für die ordnungsgemäße Ausführung einer Tätigkeit. Voraussetzungen: Arbeitnehmer zwischen 16 und 21 Jahren ohne Abschluss (Ausnahmen gelten für Menschen mit Behinderung, Ausländer und Menschen, die von sozialer Ausgrenzung bedroht sind). Dauer: mindestens 6 Monate, maximal 2 Jahre (Tarifvertrag kann eine längere Dauer festlegen, jedoch nicht mehr als 3 Jahre und nicht weniger als 6 Monate). Mindestens 15% der Arbeitszeit sollten der theoretischen Ausbildung gewidmet sein. Die Vergütung wird in Tarifverträgen geregelt und beträgt nie weniger als der branchenübliche Mindestlohn im Verhältnis zur tatsächlichen Arbeitszeit.
Teilzeitvertrag
Ein Teilzeitvertrag ist ein Vertrag über eine bestimmte Anzahl von Stunden, Tagen, Wochen, Monaten oder Jahren, die unter der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten liegen. Teilzeitverträge müssen immer schriftlich abgeschlossen werden. Teilzeitbeschäftigte dürfen keine Überstunden leisten, außer zur Verhinderung oder Beseitigung von Schäden oder in anderen außergewöhnlichen Fällen. In unbefristeten Teilzeitverträgen können zusätzliche Arbeitsstunden vereinbart werden, wobei die maximale Anzahl an Überstunden 15% der normalen Arbeitszeit nicht überschreiten darf (Tarifvertrag kann einen anderen Prozentsatz festlegen, jedoch nicht weniger als 60%). Die Vergütung erfolgt proportional zur geleisteten Arbeitszeit.
Relaisvertrag
Dient der teilweisen Beschäftigung von arbeitslosen Arbeitnehmern oder der teilweisen Vertretung eines Arbeitnehmers, der in den Ruhestand geht. Dauer: unbefristet oder mindestens für die verbleibende Zeit bis zum Ruhestand des zu ersetzenden Arbeitnehmers. Arbeitszeit: Voll- oder Teilzeit, mindestens jedoch die Reduzierung der Arbeitszeit des in den Ruhestand gehenden Arbeitnehmers. Bei Vertragsende besteht ein Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von 8 Tagen Lohn pro Betriebszugehörigkeitsjahr.
Zeitarbeit (ETT)
Zeitarbeitsunternehmen stellen Arbeitnehmer für einen befristeten Zeitraum einem Entleiher zur Verfügung. Der Vertrag zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Entleiher wird als "Arbeitnehmerüberlassungsvertrag" bezeichnet. Es gibt Verbote für den Einsatz von Zeitarbeitnehmern, z.B. zur Vertretung streikender Arbeitnehmer, für gefährliche Tätigkeiten, für Positionen, die durch Personalabbau frei geworden sind, oder für die Überlassung an andere Zeitarbeitsunternehmen. Mögliche Vertragsarten sind: Werkvertrag, Vertrag aufgrund von Produktionsumständen und Vertretungsvertrag. Bei Beendigung des Einsatzes haben Zeitarbeitnehmer Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 12 Tagen Lohn pro gearbeitetem Jahr.