Arbeitsverträge: Probezeit, Meldepflicht und Vertragstypen
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Arbeitsverträge: Rechtliche Rahmenbedingungen und Probezeit
Regelungen zur Probezeit
- Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen und ohne vorherige Ankündigung beendet werden.
- Die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit, Mutterschaft, Adoption oder andere Umstände, die zum Nachteil des Arbeitnehmers während der Probezeit eintreten, unterbrechen die Berechnung der Probezeit nur nach Vereinbarung zwischen beiden Parteien.
- Eine Probezeit kann nicht vereinbart werden, wenn der Arbeitnehmer zuvor im Unternehmen die gleichen Funktionen unter einer anderen Vertragsform ausgeübt hat.
- Die Probezeit kann nicht verlängert werden.
Informationspflicht gegenüber Arbeitnehmervertretern
Recht auf Information der gesetzlichen Vertreter der Arbeitnehmer auf Vertragsbasis.
Eine Kopie des schriftlich formalisierten Basisvertrages muss den gesetzlichen Vertretern der Arbeitnehmer innerhalb von zehn Tagen nach Unterzeichnung zu Beweiszwecken zugestellt werden. Auch Erweiterungen dieser Verträge sowie Kündigungen sind in derselben Frist mitzuteilen.
Datenschutz und Vertragsinhalte
Die Kopie enthält alle wesentlichen Angaben zum Vertrag, mit Ausnahme der nationalen Identität, Anschrift, des Familienstands und anderer Daten, welche die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen (Recht auf Privatsphäre) beeinflussen können.
Meldepflicht für Arbeitsverträge beim öffentlichen Dienst
Ankündigung der Arbeitsverträge beim öffentlichen Dienst
- Arbeitgeber sind verpflichtet, die öffentlichen Arbeitsverwaltungen innerhalb von zehn Arbeitstagen über alle Arbeitsverträge zu informieren, auch wenn diese nicht schriftlich formalisiert wurden.
- Sie müssen den öffentlichen Arbeitsverwaltungen auch die grundlegende Kopie des Arbeitsvertrags vorlegen.
Definition der Fristen
- Arbeitstage: Tage, an denen gearbeitet wird (z. B. wenn bis Samstag gearbeitet wird).
- Kalendertage: Jeder Tag wird gezählt.
Die Mitteilung der Vertragsinhalte oder deren Erweiterungen sowie die Übermittlung von Kopien kann durch einfache Vorlage beim öffentlichen Arbeitsdienst oder über elektronische Medien erfolgen.
Hinweis: Jede Bezugnahme auf die öffentlichen Arbeitsverwaltungen wird dem zuständigen Arbeitsamt der autonomen Regionen (z. B. AMS, INEM/SOC) mitgeteilt.
Übersicht der Vertragstypen
3. Arten von Verträgen nach Dauer und zeitlichem Rahmen
- Arbeit oder Dienstleistung (Unbefristet)
- Temporär (Befristet)
- Verträge aufgrund von Produktionsumständen
4. Arten von Verträgen mit wirtschaftlichen Anreizen (Merkmale)
Zielgruppen für Anreize:
- Arbeitnehmer/Arbeitslose von 16 bis 30 Jahren
- Personen über 45 Jahre
- Personen über 52 Jahre, die Arbeitslosengeld beziehen
Vertragsformen:
- Umwandlung befristeter Verträge in unbefristete Verträge
- Befristete Verträge mit Bonus
- Vertrag für Ausbildung
- Weitere Anreize
5. Arten von Verträgen für bestimmte Gruppen mit Anreizen (z. B. Kollektive)
- Behinderte (unbefristet)
- Behinderte (Zeitvertrag)
- Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt
- Arbeitnehmer, die Opfer sozialer Ausgrenzung sind
6. Arten von Verträgen nach ihrem pädagogischen Zweck
- Praktikumsvertrag
- Ausbildungsvertrag
7. Verträge zur vollständigen oder teilweisen Pensionierung
- Altersteilzeitvertrag (Contract-Relief)
- Vertrag zur Vorverlegung des Rentenalters
9. Was ist ein unbefristeter Vertrag?
Dieser Vertrag hat einen Termin für den Beginn, aber keinen festen Termin für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
10. Was ist ein befristeter Vertrag?
Dieser Vertrag hat eine Geltungsdauer mit festem Beginn und festem Ende des Arbeitsverhältnisses.