Arbeitsverträge: Rechtliche Aspekte
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**Wer kann einstellen und wer kann eingestellt werden?**
Ein Unternehmer kann jede Person einstellen, die über 18 Jahre alt ist und die volle Rechtsfähigkeit besitzt.
Eingestellt werden kann jede Person, die über 16 Jahre alt ist und der nicht die Handlungsfähigkeit durch ein Gericht entzogen wurde.
Kinder unter 16 Jahren dürfen mit Genehmigung der Eltern oder Erziehungsberechtigten und der zuständigen Behörde an öffentlichen Auftritten teilnehmen, solange ihre Teilnahme keine Gefahr für ihre physische und psychische Entwicklung darstellt.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen:
- keine Nachtarbeit leisten (mindestens drei Stunden der täglichen Arbeitszeit zwischen 22:00 und 6:00 Uhr),
- keine Überstunden leisten,
- nicht in Positionen arbeiten, die als schmutzig, schwer oder gesundheitsgefährdend eingestuft sind.
**Wie muss ein Arbeitsvertrag aussehen?**
Arbeitsverträge können sowohl schriftlich als auch mündlich geschlossen werden. Ein Arbeitsvertrag liegt vor, wenn eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber besteht, wonach der Arbeitnehmer unter der Leitung und Organisation des Arbeitgebers Dienstleistungen gegen eine finanzielle Vergütung erbringt.
Folgende Verträge müssen immer schriftlich auf dem offiziellen Formular abgeschlossen werden:
- Praktikumsverträge
- Ausbildungsverträge
- Teilzeit-, Festanstellungsverträge, Vertretungsverträge
- Werk- oder Dienstleistungsverträge und Integrationsverträge
- Verträge von Arbeitnehmern, die in Spanien für spanische Unternehmen im Ausland eingestellt werden
- Befristete Verträge mit einer Laufzeit von mehr als vier Wochen
Wenn ein Vertrag nicht schriftlich abgeschlossen wird, gilt er als unbefristet und in Vollzeit abgeschlossen.
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag muss folgende Angaben enthalten:
- Informationen über das Unternehmen und den Arbeitnehmer
- Datum des Beginns des Arbeitsverhältnisses und dessen Dauer
- Art des Vertrags
- Zweck des Vertrags, d. h. die Aufgaben (berufliche Tätigkeit), die der Arbeitnehmer ausüben wird
- Bedingungen, unter denen die Dienstleistung erbracht wird, wie z. B. der Ort (Arbeitsplatz) und der Wochenarbeitsplan
- Probezeit
- Dauer des Urlaubs
- Vergütung
- Tarifvertrag
Der Vertrag muss von beiden Parteien unterzeichnet und beim INEM (Arbeitsamt) eingereicht werden.
**Gültigkeit des Vertrags**
Ein Vertrag ist nichtig, auch wenn er alle oben genannten Anforderungen erfüllt, wenn er mit einem Mangel an Zustimmung, unter Zwang oder durch Drohungen geschlossen wurde oder wenn der Zweck des Vertrags darin besteht, eine unmögliche oder illegale Dienstleistung zu erbringen.