Arbeitsverträge, Sozialversicherung
Classified in Ausbildung und Beschäftigung Beratung
Written at on Deutsch with a size of 2,58 KB.
Arten von Arbeitsverträgen
1. Nach Arbeitstag:
- Ganztags: Wenn Sie 40 Stunden pro Woche arbeiten.
- Teilzeit: Wenn Sie weniger als 40 Stunden pro Woche arbeiten.
2. Nach Dauer:
- Befristet: Wenn der Vertrag für eine bestimmte Zeit abgeschlossen wird.
- Unbefristet: Wenn kein bestimmtes Enddatum festgelegt ist.
3. Praktikumsvertrag:
- Ziel: Erwerb von Berufserfahrung, die den absolvierten Studien entspricht.
- Dauer: Nicht weniger als 6 Monate und nicht mehr als 2 Jahre.
- Vergütung: Nicht weniger als 60 % im ersten Vertragsjahr und 75 % im zweiten Jahr.
4. Ausbildungsvertrag:
- Ziel: Erwerb der theoretischen und praktischen Ausbildung, die für eine Stelle erforderlich ist.
- Dauer: Nicht weniger als 6 Monate und nicht mehr als 2 Jahre.
- Vergütung: Im Verhältnis zur geleisteten Arbeitszeit.
Sozialversicherungsbeitrag
Die Beiträge zur Sozialversicherung, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlt werden, dienen dazu, bestimmte Situationen zu bewältigen.
Einkommensteuerrückbehalt
Ein Prozentsatz des Gehalts, der vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird.
Der Arbeitsvertrag
Eine Vereinbarung zwischen zwei Personen, bei der sich der Arbeitnehmer bereit erklärt, für den Arbeitgeber zu arbeiten. Der Arbeitsvertrag beinhaltet bestimmte Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Pflichten des Arbeitnehmers:
- Erfüllung der Pflichten des Arbeitsplatzes.
- Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen.
- Ausführung der Anweisungen des Arbeitgebers.
- Kein Wettbewerb mit dem Unternehmen durch Ausübung derselben Tätigkeit in einem anderen Unternehmen.
- Positiver Beitrag zur Verbesserung der Produktivität.
- Erfüllung weiterer Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Pflichten des Arbeitgebers:
- Bereitstellung einer Beschäftigung für den Arbeitnehmer.
- Bereitstellung einer angemessenen Ausbildung für den Arbeitnehmer.
- Durchführung von Maßnahmen zur Verhinderung von Diskriminierung.
- Durchführung von Maßnahmen zum Schutz vor Risiken.
- Achtung des Rechts auf Privatsphäre des Arbeitnehmers.
- Zahlung des Gehalts zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort.
- Erfüllung weiterer Verpflichtungen aus dem Vertrag.