Arbeitsverträge in Spanien: Arten, Anforderungen und Rechte
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**Arbeitsvertrag: Rechte und Pflichten**
Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wobei sich der Arbeitnehmer verpflichtet, freiwillig seine Dienste zu erbringen und sich der Organisations- und Weisungsbefugnis des Arbeitgebers gegen Vergütung zu unterstellen. Der Arbeitsvertrag wird vom Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber oder dem gesetzlichen Vertreter des Unternehmens unterzeichnet.
Wer kann einen Arbeitsvertrag unterzeichnen?
Um einen Arbeitsvertrag unterzeichnen zu können, müssen natürliche Personen eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestens 18 Jahre alt sein.
- 16 oder 17 Jahre alt sein und die Erlaubnis der Eltern oder Erziehungsberechtigten haben. Sobald die Erlaubnis vorliegt, kann der Jugendliche selbst Entscheidungen bezüglich seiner Beschäftigung treffen, z. B. die Kündigung des Vertrags.
- Emanzipiert sein.
Ausnahmsweise dürfen Minderjährige unter 16 Jahren in öffentlichen Aufführungen (Theater, Fernsehen, Zirkus usw.) arbeiten, sofern:
- eine Genehmigung der Schulbehörde für jede einzelne Aufführung vorliegt.
- keine Gefahr für ihre körperliche Gesundheit besteht.
Der andere Teil des Arbeitsverhältnisses ist das Unternehmen:
- Eine juristische Person kann als Arbeitgeber auftreten.
- Eine natürliche Person, die volljährig oder emanzipiert ist. Bei einer Behinderung kann der gesetzliche Vertreter unterzeichnen.
**Form und Gültigkeit des Arbeitsvertrags**
Der Arbeitsvertrag kann schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden. Derzeit müssen jedoch alle Arbeitsverträge schriftlich abgeschlossen werden, außer:
- reguläre unbefristete Verträge.
- befristete Verträge aufgrund von Produktionsumständen in Vollzeit, deren Dauer weniger als vier Wochen beträgt.
**Inhalt des Arbeitsvertrags**
Der Arbeitsvertrag muss folgende Angaben enthalten:
- Identität des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers.
- Beginn des Arbeitsverhältnisses und voraussichtliche Dauer.
- Dauer und Verteilung der regulären Arbeitszeit.
- Hauptsitz des Unternehmens und Arbeitsort, an dem der Arbeitnehmer normalerweise seine Dienste erbringt. Wenn der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten oder mobil arbeiten muss, ist dies anzugeben.
- Berufskategorie oder -gruppe des Arbeitnehmers oder eine Beschreibung des konkreten Inhalts der Tätigkeit.
- Höhe des anfänglichen Grundgehalts, Lohnzuschläge und die Periodizität der Zahlungen.
- Dauer des Urlaubs und dessen Verteilung.
- Kündigungsfristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
- Anwendbarer Tarifvertrag, mit Angabe der Daten zur Identifizierung und Lokalisierung.
**Gültigkeit**
Der Arbeitnehmer muss den Arbeitsvertrag unterzeichnen. Auch wenn der Vertrag missbräuchliche Klauseln oder Betrug enthält, gilt die Beziehung als gültig, jedoch zum Nachteil des Arbeitnehmers und die Klauseln sind null und nichtig.
**Pflichten des Arbeitgebers**
- Dem Arbeitnehmer eine Kopie des Vertrags aushändigen.
- Eine Basiskopie an die Arbeitnehmervertreter zur Unterzeichnung aushändigen.
- Innerhalb von 10 Werktagen nach Vertragsabschluss eine Kopie des Vertrags und die von den Arbeitnehmervertretern unterzeichnete Basiskopie an das Arbeitsamt übermitteln. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag mündlich oder schriftlich abgeschlossen wurde.
**Vertragsarten zur Förderung unbefristeter Arbeitsverträge**
Diese Verträge bieten Anreize für Unternehmen, wie z. B.:
- Eine Reduzierung der Sozialversicherungsbeiträge bei Einstellung von:
- Arbeitslosen, die beim Arbeitsamt gemeldet sind und zu folgenden Gruppen gehören:
- Jugendliche zwischen 16 und 30 Jahren (einschließlich).
- Personen über 45 Jahre.
- Menschen mit Behinderungen.
- Arbeitslose, die mindestens 3 Monate arbeitslos gemeldet sind.
- Arbeitnehmern, die im selben Unternehmen mit einem befristeten Arbeitsvertrag beschäftigt waren.
- Arbeitslosen, die beim Arbeitsamt gemeldet sind und zu folgenden Gruppen gehören:
Form: Immer schriftlich.
Einschränkungen: Unternehmen, die innerhalb von 6 Monaten vor der Einstellung ungerechtfertigte oder kollektive Entlassungen vorgenommen haben, können diese Verträge nicht nutzen.
**Ausbildungsvertrag**
Zweck: Dem Arbeitnehmer den Erwerb der notwendigen theoretischen und praktischen Ausbildung ermöglichen.
Voraussetzungen:
- Alter zwischen 16 und 21 Jahren.
- Kein erforderlicher Abschluss oder Berufsausweis.
- Keine vorherige Tätigkeit in diesem Bereich.
- Begrenzte Anzahl von Ausbildungsverträgen in einem Unternehmen.
Dauer: Mindestens 6 Monate, maximal 2 Jahre (Tarifvertraglich bis zu 3 Jahre).
Arbeitszeit: Vollzeit.
Vergütung: Tarifvertraglich festgelegt, mindestens jedoch der Mindestlohn (SMI).
Anreize: 100% Bonus auf die Sozialversicherungsbeiträge des Unternehmens.
**Praktikumsvertrag**
Zweck: Dem Arbeitnehmer den Erwerb von Berufserfahrung ermöglichen.
Voraussetzungen:
- Hochschulabschluss oder beruflicher Abschluss (mittlere oder höhere Ebene).
- Nicht mehr als fünf Jahre seit Abschluss des Studiums.
Form: Schriftlich, unter Angabe der Qualifikation des Arbeitnehmers, der Vertragsdauer und der Stelle.
Dauer: Mindestens 6 Monate, maximal 2 Jahre.
Arbeitszeit: Vollzeit oder Teilzeit.
Vergütung: Tarifvertraglich festgelegt, im ersten Jahr mindestens 60% und im zweiten Jahr mindestens 75% des Gehalts eines vergleichbaren Arbeitnehmers.
Probezeit: Maximal einen Monat für mittlere Abschlüsse und zwei Monate für höhere Abschlüsse.
**Vertrag für eine bestimmte Arbeit oder Dienstleistung**
Zweck: Durchführung einer bestimmten Arbeit oder Dienstleistung mit Autonomie und Eigenständigkeit innerhalb der Tätigkeit des Unternehmens (d. h. abweichend von der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit), deren Ausführung zeitlich begrenzt, aber von ungewisser Dauer ist.
Form: Schriftlich, mit eindeutiger Angabe der Arbeit oder Dienstleistung.
Dauer: Endet mit Abschluss der Arbeit oder Dienstleistung, maximal 3 Jahre.
Arbeitszeit: Vollzeit oder Teilzeit.
**Vertrag aufgrund von Produktionsumständen**
Zweck: Deckung von vorübergehendem Arbeitskräftebedarf aufgrund besonderer Marktumstände oder Überlastung, auch innerhalb der normalen Geschäftszeiten (z. B. Weihnachtszeit).
Form: Schriftlich, wenn die Dauer länger als vier Wochen ist.
Dauer: Maximal 6 Monate innerhalb eines Bezugszeitraums von 12 Monaten (tarifvertraglich bis zu 18 Monate).
Arbeitszeit: Vollzeit oder Teilzeit.
**Vertretungsvertrag**
Zweck:
- Vertretung eines Arbeitnehmers mit Anspruch auf Arbeitsplatzreservierung (z. B. bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit).
- Vorübergehende Besetzung einer Stelle während eines Auswahlverfahrens.
Form: Schriftlich, mit Angabe des zu vertretenden Arbeitnehmers und des Grundes der Vertretung.
Dauer:
- Bei Vertretung eines Arbeitnehmers: Entspricht der Dauer der Abwesenheit des zu vertretenden Arbeitnehmers.
- Bei einem Auswahlverfahren: Maximal 3 Monate.
Beendigung: Der Arbeitnehmer erhält keine Entschädigung.
Arbeitszeit: Vollzeit, außer wenn die zu vertretende Person Teilzeit arbeitet.
Anreiz: Wenn der Vertretungsvertrag zur Vertretung eines Arbeitnehmers während einer Pause im Zusammenhang mit Mutterschaft, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, häuslicher Gewalt oder einer Behinderung abgeschlossen wird, erhält der Arbeitgeber einen Bonus auf die Sozialversicherungsbeiträge.
**Bonus für außergewöhnliche Zeitarbeit**
Bonus für die Einstellung von Menschen mit Behinderungen, Opfern von häuslicher Gewalt oder geschlechtsspezifischer Gewalt (600 €) oder Menschen in sozialer Ausgrenzung (500 €). Bis zu 5.300 € für Menschen mit Behinderungen.
**Staffelübergabe-Vertrag**
Zweck: Teilweise Ablösung eines Arbeitnehmers, der kurz vor dem Renteneintritt steht.
Voraussetzung: Der einzustellende Arbeitnehmer muss beim Arbeitsamt als arbeitslos gemeldet sein.
Dauer: Unbefristet oder befristet.
Beendigung: Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Entschädigung von 8 Tagen Gehalt pro Jahr.
Arbeitszeit: Entspricht der Arbeitszeit des zu ersetzenden Arbeitnehmers oder Vollzeit.
**Teilzeitarbeitsvertrag**
Konzept: Erbringung von Dienstleistungen für eine Anzahl von Stunden pro Tag, Woche, Monat oder Jahr, die geringer ist als die Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeitarbeitnehmers.
Form: Schriftlich.
Besonderheit: Es können maximal 15% der regulären Arbeitszeit als Überstunden geleistet werden. Diese werden gesondert vergütet.
Verlängerung der Arbeitszeit: Es kann eine schriftliche Vereinbarung über die Verlängerung der regulären Arbeitszeit getroffen werden.
**Gemeinsame Aspekte befristeter Verträge**
Kündigung: Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr muss die kündigende Partei die andere Partei mindestens 15 Tage im Voraus benachrichtigen.
Entschädigung: Bei Beendigung von befristeten Verträgen (außer Vertretungs- und Ausbildungsverträgen) hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Entschädigung.
**Vermittlung durch ein Zeitarbeitsunternehmen (ETT)**
Vertragsarten:
- Unbefristet.
- Befristet.
Zweck: Bis zum 01.01.2011 durfte kein Vertrag zur Ersetzung von streikenden Arbeitnehmern im entleihenden Unternehmen abgeschlossen werden.
Form: Schriftlich.
Kündigung: Bei Kündigung des Vertrags hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Entschädigung von 12 Tagen Gehalt pro Jahr.
Rechte des Arbeitnehmers: Gleiche Arbeitsbedingungen (Vergütung, Arbeitszeit, Überstunden, Ruhezeiten usw.) wie die Arbeitnehmer des entleihenden Unternehmens.
Pflichten und Befugnisse des ETT:
- Einhaltung der Gehaltsverpflichtungen und der Sozialversicherung.
- Jährliche Zuweisung von 1% des Gehalts für die Ausbildung der Arbeitnehmer.
- Disziplinarbefugnis gegenüber den Arbeitnehmern.
Haftung und Befugnisse des entleihenden Unternehmens:
- Unterrichtung der Arbeitnehmer über die Risiken am Arbeitsplatz.
- Einhaltung der Gehaltsverpflichtungen.
**Vereinbarungen und Probezeit**
Durch die Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags kann eine Probezeit vereinbart werden, um zu prüfen, ob das Arbeitsverhältnis im Interesse beider Parteien ist. Während dieser Zeit können beide Parteien das Arbeitsverhältnis jederzeit ohne Anspruch auf Entschädigung beenden. Der Arbeitnehmer hat während der Probezeit die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Arbeitnehmer.
Die maximale Dauer der Probezeit wird im Tarifvertrag festgelegt. Fehlt eine tarifvertragliche Regelung, gelten die Bestimmungen des Arbeitnehmerstatuts:
- Sechs Monate für qualifizierte Techniker.
- Zwei Monate für andere Arbeitnehmer.
- In Unternehmen mit weniger als 25 Arbeitnehmern maximal drei Monate.
Das Arbeitnehmerstatut sieht für Praktikumsverträge eine abweichende Höchstdauer vor.
**Die Arbeitszeit**
Tägliche Arbeitszeit: Die tägliche Arbeitszeit darf neun Stunden nicht überschreiten, es sei denn, im Tarifvertrag ist eine andere Verteilung festgelegt, wobei immer die Ruhezeit von mindestens 12 Stunden zwischen den Arbeitstagen eingehalten werden muss.
Maximale Wochenarbeitszeit: Die maximale Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden im Jahresdurchschnitt. Die Arbeitszeit kann über das Jahr unregelmäßig verteilt werden, wobei die Mindestdauer der täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten eingehalten werden muss.
Einschränkungen für Minderjährige: Minderjährige unter 18 Jahren dürfen nicht mehr als acht Stunden pro Tag arbeiten, einschließlich der Zeit für die Ausbildung.
Besondere Arbeitszeiten: Das Königliche Dekret 1561 sieht eine Ausweitung der Arbeitszeit in bestimmten Sektoren vor, z. B. für städtische Landarbeiter, Wachpersonal und nicht-schienengebundenes Wachpersonal im Einzelhandel und Gastgewerbe. Die Arbeitszeit kann zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer begrenzt werden, wenn die Tätigkeit mit besonderen Risiken verbunden ist.
**Überstunden**
Artikel 35 des Arbeitnehmerstatuts definiert Überstunden als jede Stunde tatsächlicher Arbeit, die über die reguläre Arbeitszeit hinaus geleistet wird. Die Leistung von Überstunden ist freiwillig. Überstunden sind für Minderjährige unter 18 Jahren und während der Nachtzeit verboten.
Überstunden aufgrund höherer Gewalt, zur Schadensbehebung oder in anderen außergewöhnlichen und dringenden Fällen oder bei Verlust von Rohstoffen sind zulässig.
**Organisation der Arbeit (Artikel 36 ET)**
Nachtarbeit: Für Nachtarbeit wird ein besonderer Zuschlag gezahlt. Nachtarbeit ist für Minderjährige unter 18 Jahren verboten. Als Nachtarbeiter gilt, wer in der Regel mindestens drei Stunden seiner täglichen Arbeitszeit in der Nachtzeit leistet.
Schichtarbeit: Bei Schichtarbeit besetzen Arbeitnehmer nacheinander die gleichen Arbeitsplätze.
Die Arbeit muss in einem bestimmten Tempo organisiert werden, das an den Menschen angepasst ist.
**Pausen und wöchentliche Ruhezeiten**
Wöchentliche Ruhezeit: Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine wöchentliche Mindestruhezeit von eineinhalb Tagen. Minderjährige unter 18 Jahren haben Anspruch auf zwei Tage ununterbrochene Ruhezeit.
Ruhezeit zwischen den Arbeitstagen: Zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des folgenden müssen mindestens zwölf Stunden liegen.
Pausen während der Arbeitszeit: Bei einer ununterbrochenen Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Pause von mindestens 15 Minuten. Minderjährige haben Anspruch auf eine Pause von mindestens 30 Minuten.
Feiertage: Es gibt maximal 14 bezahlte und nicht erstattungsfähige Feiertage pro Jahr, von denen zwei lokale Feiertage sind. Als nationaler Feiertag gilt in jedem Fall der Tag der Geburt Christi.
Arbeitskalender: Jedes Unternehmen muss jährlich einen Arbeitskalender erstellen, der an jedem Arbeitsplatz sichtbar ausgehängt wird. Er muss die Arbeitszeiten, die Verteilung der Arbeitszeit, die Feiertage und die Ruhezeiten enthalten.
**Urlaub und bezahlte Freistellungen**
Urlaub: Der Jahresurlaub ist eine bezahlte Unterbrechung der Arbeitstätigkeit. Er ist ein verfassungsmäßiges Recht und kann nicht durch eine finanzielle Entschädigung ersetzt werden. Die Dauer des Urlaubs wird im Tarifvertrag oder Einzelvertrag festgelegt. Der Urlaubszeitraum wird in gegenseitigem Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt und muss dem Arbeitnehmer mindestens zwei Monate im Voraus bekannt sein.
Bezahlte Freistellungen:
- Heirat: 15 Tage.
- Pränataldiagnostik und Geburtsvorbereitung: Erforderliche Zeit.
- Geburt eines Kindes oder Tod eines Angehörigen: 2 Tage (4 Tage bei Reisen).
- Umzug des gewöhnlichen Aufenthaltsorts: 1 Tag.
- Unerlässliche öffentliche Pflicht: Gesetzlich vorgeschriebene Zeit.
- Gewerkschaftliche oder Vertretungsaufgaben: Gesetzlich festgelegte Zeit.
Zusätzlich gibt es weitere Freistellungen aus familiären Gründen, z. B. für die Teilnahme an Prüfungen, sowie Freistellungen zur Weiterbildung (alle 3 Monate) oder für Schichtarbeiter, die in ihre alte Heimat zurückkehren (4 Tage).
**Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Privatleben**
Anpassung der Arbeitszeit (Art. 34 ET): Zur besseren Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben können Arbeitnehmer die Dauer und Verteilung ihrer Arbeitszeit anpassen, wie im Tarifvertrag oder in einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber vorgesehen.
Arbeitszeitverkürzung (Art. 37 ff.):
- Pflege eines Kindes unter neun Monaten: Die Mutter oder der Vater (wenn beide arbeiten) haben Anspruch auf eine Stunde Freistellung pro Tag.
- Frühgeborene Kinder oder Kinder, die nach der Geburt im Krankenhaus bleiben müssen: Anspruch auf Freistellung.
- Recht auf Verkürzung der regulären Arbeitszeit um ein Achtel bis zur Hälfte, mit entsprechender Kürzung des Gehalts.
- Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt: Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung.
Urlaub (Artikel 38 ET): Der Urlaub kann zu einem anderen Zeitpunkt genommen werden, auch wenn das Kalenderjahr, auf das er sich bezieht, abgelaufen ist, wenn er mit einer Aussetzung wegen Mutterschaft, Vaterschaft oder Pflege zusammenfällt.
**Flexibilisierung der Arbeitsorganisation**
Flexibilität in der Anzahl der Arbeitnehmer: Anpassung der Anzahl der Arbeitnehmer an die Bedürfnisse des Unternehmens. Dazu können folgende Instrumente genutzt werden:
- Zeitarbeitnehmer von Zeitarbeitsfirmen (ETT).
- Vergabe von Teilen der Tätigkeit an Subunternehmer.
- Einstellung von Arbeitnehmern mit befristeten Verträgen.
Flexibilität in der Arbeitszeit: Anpassung der Arbeitsstunden an die Produktionsentwicklung. Dazu können folgende Instrumente genutzt werden:
- Teilzeitarbeit.
- Flexible Arbeitszeiten.
- Flexible Arbeitszeitmodelle.
- Jährliche Arbeitszeitkonten mit Verpflichtung zur Leistung von Überstunden.
- Schichtarbeit.
Flexibilität in der Länge des Arbeitslebens: Wird in Krisensituationen oder zur Verjüngung der Belegschaft eingesetzt. Dazu können folgende Instrumente genutzt werden:
- Vorruhestandsprogramme.
- Altersteilzeit.
- Frühpensionierung.
- Abfindungsprogramme.
- Wiedereingliederung von entlassenen Arbeitnehmern.
Lohnflexibilität: Anpassung der Vergütung an die Produktivität und die Tätigkeit des Arbeitnehmers.
Funktionale Mobilität: Wechsel des Arbeitsplatzes mit unterschiedlichen Aufgaben.
Geografische Mobilität: Versetzung des Arbeitnehmers an einen anderen Arbeitsplatz, was einen Umzug erforderlich machen kann.