Arbeitsverträge: Typen und Merkmale

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Arbeitsverträge: Grundlagen und Typen

Ein Arbeitsvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die allgemeinen Arbeitsbedingungen. Es ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen beiden Parteien.

Parteien des Arbeitsvertrags

Die Parteien sind der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verrichtet seine Arbeit stets individuell und freiwillig unter der Leitung und Organisation des Arbeitgebers gegen Entgelt.

Wer kann rechtsgültig Verträge abschließen?

  • Personen ab 18 Jahren
  • Personen über 16 und unter 18 Jahren
  • Emanzipierte Minderjährige mit Zustimmung der Eltern oder solche, die unabhängig von ihren Eltern leben.

Arbeitgebertypen

Der Arbeitgeber kann eine natürliche Person (Einzelunternehmer) oder eine juristische Person (Unternehmen in verschiedenen Rechtsformen) sein.

Form und Dauer des Arbeitsvertrags

Ein Arbeitsvertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Jede Partei kann verlangen, dass der Vertrag schriftlich fixiert wird.

Wann ist Schriftform vorgeschrieben?

Schriftliche Verträge sind obligatorisch für:

  • Vertrag zur Vertretung
  • Vertrag aus produktionsbedingten Umständen
  • Vertrag über Arbeit und Dienstleistungen

Befristete Verträge unter vier Wochen

Befristete Verträge mit einer Laufzeit von weniger als vier Wochen müssen nicht schriftlich geschlossen werden.

Arten von Arbeitsverträgen

Arten von Arbeitsverträgen umfassen unter anderem Teilzeitvertrag, Relaisvertrag und Ausbildungsvertrag.

Unbefristete Verträge

Ein unbefristeter Vertrag endet nicht zu einem festgelegten Termin.

Befristete und temporäre Verträge

Befristete oder temporäre Verträge haben ein Enddatum oder einen Kündigungsgrund.

Drei Vertragstypen laut ET (Erwerbsstatus)

Vertrag zur Vertretung

Zweck: Ersetzung eines Arbeitnehmers, dessen Vertrag ausgesetzt ist (z. B. wegen Krankheit, Elternzeit), oder vorübergehende Besetzung einer Stelle während eines Auswahlverfahrens.

Dauer: Solange der zu ersetzende Arbeitnehmer abwesend ist. Bei Besetzung einer Stelle während eines Auswahlverfahrens maximal drei Monate.

Entschädigung: Entschädigung bei Vertragsende, falls der Vertrag nicht fortgesetzt wird.

Form: Schriftlich, unter Angabe der zu ersetzenden Person und des Grundes.

Vertrag für Arbeit und Dienstleistung

Zweck: Ausführung von Arbeiten oder Dienstleistungen mit Autonomie innerhalb der normalen Geschäftstätigkeit.

Dauer: Zeit, die zur Erbringung der Leistung oder Arbeit benötigt wird.

Entschädigung: 8 Tage Lohn pro gearbeitetem Jahr.

Form: Schriftlich.

Vertrag aus produktionsbedingten Umständen

Zweck: Deckung des Bedarfs aufgrund von Produktionsspitzen oder saisonalen Schwankungen, die den Umfang der Unternehmenstätigkeit beeinflussen.

Dauer: Maximal sechs Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten. Durch Tarifvertrag kann die Dauer auf bis zu 18 Monate im Bezugszeitraum und die Vertragslaufzeit auf maximal ¾ dieser Zeit (ohne 12 Monate zu überschreiten) erhöht werden.

Entschädigung: 8 Tage Lohn pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.

Form: Schriftlich.

Ausbildungsverträge

Vertrag für Berufserfahrung (Praktikum/Volontariat)

Zweck: Erwerb von Berufserfahrung, die dem Bildungsniveau angemessen ist.

Anforderungen:

  • Einen Universitätsabschluss, einen technischen Abschluss oder ein Diplom auf höherer Ebene besitzen, das offiziell als berufsqualifizierend anerkannt ist.
  • Der Abschluss liegt nicht länger als vier Jahre zurück.
  • Es besteht ein Zusammenhang zwischen dem Abschluss und der auszuführenden Arbeit.

Dauer: Mindestens 6 Monate, maximal zwei Jahre.

Vergütung: Falls nicht im Tarifvertrag festgelegt, nicht weniger als 60% des Gehalts für gleichwertige Arbeit im ersten Jahr und 75% im zweiten Jahr.

Vertrag zur Erlangung theoretischer und praktischer Kenntnisse (Klassische Ausbildung)

Zweck: Erwerb der theoretischen und praktischen Ausbildung, die für die ordnungsgemäße Ausführung eines Berufs erforderlich ist.

Anforderungen: Arbeitnehmer zwischen 16 und 21 Jahren ohne Berufsabschluss. Diese Altersgrenze gilt nicht für Ausländer, Menschen mit Behinderungen oder sozial Ausgeschlossene.

Dauer: Mindestens 6 Monate, maximal zwei Jahre. Durch Tarifvertrag kann eine andere Dauer festgelegt werden, die jedoch nicht länger als drei Jahre und nicht kürzer als sechs Monate sein darf.

Arbeitszeit: Mindestens 15% der täglichen Arbeitszeit sollten der theoretischen Ausbildung gewidmet sein.

Vergütung: Wird im Tarifvertrag festgelegt und darf niemals niedriger sein als der Mindestlohn im Verhältnis zur tatsächlichen Arbeitszeit.

Teilzeitvertrag

Definition: Ein Vertrag über eine Arbeitszeit (Stunden pro Tag, Woche, Monat oder Jahr), die geringer ist als die eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten.

Anforderungen: Muss immer schriftlich erfolgen.

Überstunden und Mehrarbeit: Teilzeitbeschäftigte dürfen keine Überstunden leisten, außer zur Verhinderung oder Beseitigung von Schäden und in sonstigen außergewöhnlichen Fällen. Bei unbefristeten Teilzeitverträgen kann schriftlich die Leistung von Mehrarbeit vereinbart werden; die maximale Anzahl zusätzlicher Stunden darf 15% der normalen Arbeitszeit nicht überschreiten. Tarifverträge können einen anderen Prozentsatz festlegen.

Vergütung: Wird proportional zur gearbeiteten Zeit gezahlt.

Relaisvertrag

Zweck: Befristeter Einsatz eines Arbeitnehmers (oder Arbeitslosen) zur teilweisen Ersetzung eines Arbeitnehmers, der teilweise in Rente geht.

Dauer: Unbefristet oder zumindest gleich der verbleibenden Zeit bis zur vollständigen Pensionierung des ersetzten Arbeitnehmers.

Arbeitszeit: Vollzeit oder Teilzeit, mindestens im Umfang der Arbeitszeitreduzierung des in Rente gehenden Arbeitnehmers.

Entschädigung: Entspricht 8 Tagen Lohn pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.

Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung durch ETT)

Definition: Unternehmen (ETT), die Arbeitnehmer an andere Unternehmen (Entleiher) zur vorübergehenden Arbeitsleistung überlassen.

Vertragsbezeichnung: Der Vertrag zwischen der ETT und dem Entleiher wird als "Überlassungsvertrag" bezeichnet.

Verbote: Arbeitnehmerüberlassung ist verboten:

  • Zur Ersetzung streikender Arbeitnehmer.
  • Für besonders gefährliche Tätigkeiten.
  • Für Positionen, die aufgrund von Vorschriften dauerhaft besetzt sein müssen.
  • Zur Weiterüberlassung von Arbeitnehmern an andere Agenturen.

Zulässige Vertragsarten: Die zugrundeliegenden Verträge zwischen ETT und Arbeitnehmer können sein: Vertrag für Arbeit und Dienstleistung, Vertrag aus produktionsbedingten Umständen und Vertrag zur Vertretung.

Entschädigung: Die Entschädigung am Ende des Einsatzes für den Leiharbeitnehmer beträgt 12 Tage Lohn pro gearbeitetem Jahr.

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