Arbeitsverträge in der Übersicht: Arten, Merkmale und Grundlagen
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Grundlagen des Arbeitsvertrags
Definition und wesentliche Merkmale
Der Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die die Bedingungen festlegt, unter denen ein Arbeitnehmer sich verpflichtet, eine bestimmte Aufgabe im Namen des Arbeitgebers und unter dessen Führung auszuführen, im Gegenzug für eine Vergütung oder ein Gehalt.
Der Gegenstand des Arbeitsvertrags ist die Erbringung von bezahlten Dienstleistungen. Die Zustimmung (Konsens) ist die freiwillige Vereinbarung beider Parteien über das Beschäftigungsverhältnis. Die Parteien sind der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Der Grund (Causa) für den Arbeitnehmer ist die Erbringung von Dienstleistungen, für den Arbeitgeber der gezahlte Lohn. Die Form des Arbeitsvertrags kann schriftlich oder mündlich sein.
Probezeitregelungen
Die Probezeit darf folgende maximale Dauern nicht überschreiten:
- 6 Monate für qualifizierte Techniker
- 3 Monate für Arbeitnehmer in Betrieben mit weniger als 25 Mitarbeitern
- 2 Monate für andere Arbeitnehmer
Klassifizierung und Arten von Arbeitsverträgen
Arbeitsverträge können grundsätzlich in befristete und unbefristete Verträge unterteilt werden. Im Folgenden werden verschiedene Arten von Arbeitsverträgen detailliert beschrieben:
Der unbefristete Arbeitsvertrag
Dieser Vertrag zielt auf eine unbefristete Erwerbstätigkeit ab.
- Voraussetzungen: Keine.
- Dauer: Unbefristet.
- Arbeitszeit: Vollzeit.
- Form des Vertrags: Schriftlich oder mündlich.
Vertrag zur Förderung unbefristeter Beschäftigung
Dieser Vertrag soll die dauerhafte Vermittlung von Arbeitslosen und Arbeitnehmern mit befristeten Verträgen fördern.
- Voraussetzungen:
- Für das Unternehmen: Keine Kündigung von Arbeitsverträgen aus objektiven Gründen, die gerichtlich als unzulässig erklärt wurden, oder kollektive Entlassungen in den zwölf Monaten vor Vertragsabschluss.
- Für den Arbeitnehmer: Muss einer der folgenden Gruppen angehören:
- Arbeitslose Frauen zwischen 16 und 45 Jahren.
- Arbeitslose Frauen in Berufen oder Berufsgruppen mit niedrigeren weiblichen Beschäftigungsquoten.
- Arbeitslose, die seit 6 Monaten oder länger ununterbrochen beim Arbeitsamt gemeldet sind.
- Arbeitslose über 45 Jahre.
- Dauer: Unbefristet.
- Arbeitszeit: Vollzeit.
- Form des Vertrags: Schriftlich und in offizieller Form.
Der Ausbildungsvertrag
Dieser Vertrag zielt darauf ab, dass der Arbeitnehmer theoretische und praktische Qualifikationen erwirbt, die für die ordnungsgemäße Ausführung einer bestimmten Aufgabe oder eines Berufs erforderlich sind. Die theoretische Ausbildung des Arbeitnehmers muss mindestens 15 % der maximalen täglichen Arbeitszeit betragen.
- Voraussetzungen:
- Für das Unternehmen: Ein Tarifvertrag kann die Anzahl der einzustellenden Arbeitskräfte, die maximale Anzahl gleichzeitig abzuschließender Ausbildungsverträge und die zulässigen Arbeitsplätze festlegen, abhängig von der Unternehmensgröße.
- Für den Arbeitnehmer: Zwischen 16 und unter 21 Jahren, ohne die erforderlichen Qualifikationen oder Erfahrungen für die auszuführende Arbeit. Diese Altersgrenze gilt nicht für Behinderte oder für sogenannte Integrationsverträge mit folgenden Gruppen von Arbeitnehmern:
- Ausländer in den ersten zwei Jahren ihrer Arbeitserlaubnis.
- Arbeitslose, die länger als drei Jahre ohne Arbeitsaktivität sind.
- Arbeitslose in Situationen sozialer Ausgrenzung.
- Arbeitslose, die in Lehrpläne von Werkstätten, Büros und Beschäftigungswerkstätten einbezogen sind.
- Hinweis: Es dürfen keine Verträge für eine Dauer von 12 Monaten abgeschlossen werden, wenn die Ausbildung auf eine Qualifikation für eine Tätigkeit abzielt, die der Arbeitnehmer bereits zuvor im selben Unternehmen besaß.
- Dauer: Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 6 Monate und die maximale 2 Jahre. Nach Ablauf der maximalen Vertragslaufzeit kann der Arbeitnehmer nicht in einem anderen Unternehmen in derselben Form oder für dieselbe Tätigkeit beschäftigt werden. Dies bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen zu beenden ist.
- Arbeitszeit: Die festgelegte Vollzeit (Addition der effektiven Arbeitszeit und der theoretischen Ausbildungszeit im Unternehmen).
- Form des Vertrags: Schriftlich in einem offiziellen Modell.
Der Praktikumsvertrag
Dieser Vertrag dient der Erbringung von Erwerbsarbeit, die dem Arbeitnehmer eine angemessene Praxis für seine Ausbildung ermöglicht.
- Voraussetzungen:
- Für das Unternehmen: Ein Arbeitnehmer darf nicht länger als 2 Jahre aufgrund desselben Abschlusses in der Praxis beschäftigt werden.
- Für den Arbeitnehmer: Der Arbeitnehmer muss über einen Hochschulabschluss, eine Berufsausbildung oder einen amtlich anerkannten Titel verfügen, der ihm die Ausübung der Praxis erlaubt, sofern dieser Abschluss nicht länger als 4 Jahre zurückliegt.
- Dauer: Die Dauer darf nicht weniger als 6 Monate und nicht länger als 2 Jahre betragen. Dabei werden auch Zeiten berücksichtigt, in denen der Arbeitnehmer Praktika in anderen Unternehmen absolviert hat. Es können 2 Verlängerungen für jeweils mindestens 6 Monate bis zur maximalen Gesamtdauer vorgenommen werden.
- Arbeitszeit: Vollzeit.
- Form des Vertrags: Der Vertrag muss schriftlich in einem offiziellen Modell abgefasst werden und ausdrücklich die Dauer und die zu erfüllende Tätigkeit angeben.
Der befristete Vertretungsvertrag
Dieser Vertrag zielt darauf ab, einen Arbeitnehmer zu ersetzen, der ein Recht auf Wiederbesetzung seines Arbeitsplatzes hat, oder eine bestimmte Position für die Dauer eines Auswahlverfahrens zu besetzen.
- Voraussetzungen: Ein zu ersetzender Arbeitnehmer (z. B. krankgeschrieben oder beurlaubt) muss ein Recht auf Wiederbesetzung seines Arbeitsplatzes haben.
- Dauer: Entspricht der Dauer des Rechts auf Wiederbesetzung des Arbeitsplatzes, mit einem Maximum von 3 Monaten für die Besetzung einer Position während eines Auswahlverfahrens.
- Arbeitszeit: Genau wie die des ersetzten Arbeitnehmers.
- Form des Vertrags: Schriftlich. Es muss klar angegeben werden, wer ersetzt wird und der Grund für die Vertretung.
Befristeter Vertrag bei Auftragsspitzen oder Saisonarbeit
Dieser Vertrag dient dazu, situative Marktanforderungen oder eine übermäßige Arbeitsanhäufung zu decken, auch wenn dies zur normalen Tätigkeit des Unternehmens gehört.
- Voraussetzungen: Tarifverträge können die Tätigkeiten festlegen, für die dieser Vertrag verwendet werden darf, sowie die maximale Anzahl der befristet Beschäftigten.
- Dauer: Maximal 6 Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ab Beginn des Arbeitsverhältnisses. In bestimmten Fällen kann die Dauer auf 18 Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ausgedehnt werden. Wenn das Arbeitsverhältnis über diesen Zeitraum hinaus fortgesetzt wird, wird es unbefristet.
- Arbeitszeit: Nach Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
- Form des Vertrags: Der Vertrag kann mündlich geschlossen werden, wenn seine Dauer 4 Wochen nicht überschreitet. Überschreitet er diese Grenze, muss er schriftlich erfolgen und den rechtfertigenden Grund angeben.
Der Entlastungsvertrag (Altersteilzeit)
Dieser Vertrag dient dazu, einen Arbeitnehmer zu ersetzen, der teilweise in Rente geht (Altersteilzeit).
- Voraussetzungen: Der Arbeitnehmer, der in Altersteilzeit geht, muss zwischen 60 und 65 Jahre alt sein und seine Arbeitszeit mit dem Bezug einer Teilrente kombinieren. Der ersetzende Arbeitnehmer erhält während dieser Zeit einen anteiligen Renten- und Gehaltsanteil entsprechend seiner Teilzeitbeschäftigung. Für die Zwecke der Sozialversicherungsleistungen wird der ersetzende Arbeitnehmer nicht als Rentner betrachtet.
- Form des Vertrags: Schriftlich.
- Dauer: Der Vertrag wird für die Zeit geschlossen, die dem ersetzten Arbeitnehmer bis zum Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren fehlt (maximal 5 Jahre).
- Arbeitszeit: Entspricht der vereinbarten Arbeitszeitreduzierung des ersetzten Arbeitnehmers, die zwischen 30 % und 70 % liegen muss.
Der Werk- oder Dienstleistungsvertrag
Dieser Vertrag zielt auf die Durchführung von Arbeiten oder Dienstleistungen von ungewisser Dauer ab.
- Voraussetzungen: Keine.
- Dauer: Entspricht der Zeit, die zur Durchführung der Arbeit oder Dienstleistung erforderlich ist.
- Arbeitszeit: Nach Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
- Form des Vertrags: Der Vertrag muss ausdrücklich schriftlich geschlossen werden und die spezifische Arbeit oder Dienstleistung detailliert beschreiben.
Der Teilzeitvertrag
Ein Teilzeitvertrag ist eine Vereinbarung, bei der der Arbeitnehmer seine Dienstleistungen für eine bestimmte Anzahl von Stunden pro Tag, Woche, Monat oder Jahr erbringt, wobei die Arbeitszeit geringer ist als die eines Vollzeitvertrags.
- Voraussetzungen: Keine. Ein Teilzeitvertrag kann unbefristet oder befristet sein.
- Arbeitszeit: Die im Vertrag vereinbarten Stunden, begrenzt durch die normale Arbeitszeit. Es können Zusatzstunden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden.
- Form des Vertrags: Schriftlich in einem offiziellen Formular, unter Angabe der normalen Arbeitsstunden pro Tag, Woche, Monat oder Jahr. Werden die Umstände nicht explizit detailliert, wird der Vertrag als Vollzeitvertrag betrachtet.
Dauerarbeitsvertrag für wiederkehrende Tätigkeiten
Dieser Vertrag betrifft alle Arbeiten, die dauerhaft-intermittierend und zu bestimmten Zeitpunkten innerhalb des normalen Umfangs der Geschäftstätigkeit wiederholt anfallen.
- Voraussetzungen: Keine.
- Dauer: Unbefristet.
- Arbeitszeit: Vollzeit während der Aktivitätsperioden.