Arbeitsverträge: Unbefristet, Befristet und Sonderformen
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1. Unbefristete Arbeitsverträge
Unbefristete Verträge sind Vereinbarungen, bei denen das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Dauer geschlossen wird, sofern keine explizite Befristung vereinbart wurde. Diese Verträge kommen unter folgenden Umständen zustande:
- Fehlende Sozialversicherungsbeiträge: Wenn der Arbeitnehmer nach einer Probezeit nicht ordnungsgemäß angemeldet wurde.
- Fehlende Schriftform: Bei Verträgen, die zwingend schriftlich abgeschlossen werden müssen oder eine Laufzeit von mehr als vier Wochen haben.
- Vertragsbetrug: Wenn befristete Verträge trotz kontinuierlicher Tätigkeit missbräuchlich eingesetzt werden.
- Fortführung nach Vertragsende: Wenn der Arbeitnehmer nach Ablauf eines befristeten Vertrages ohne Widerspruch des Arbeitgebers weiterarbeitet.
Methodik und Formalitäten
Der Arbeitsvertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Jede Partei kann jedoch jederzeit die schriftliche Fixierung verlangen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitsverwaltung innerhalb von 10 Tagen über den Vertragsschluss zu informieren.
Förderung unbefristeter Verträge (Stabile Verträge)
Diese Verträge dienen der Integration spezifischer Gruppen in den Arbeitsmarkt, darunter:
- Arbeitslose Jugendliche (16 bis 30 Jahre)
- Frauen in unterrepräsentierten Berufen
- Arbeitslose über 45 Jahre
- Menschen mit Behinderungen
- Langzeitarbeitslose
Bei einer unrechtmäßigen Kündigung aus objektiven Gründen steht dem Arbeitnehmer eine Entschädigung von 33 Tagessätzen pro Jahr der Betriebszugehörigkeit zu (maximal 24 Monate).
2. Befristete Arbeitsverträge
Befristete Verträge haben ein festgelegtes Enddatum. Sie dienen dazu, spezifische Tätigkeiten oder zeitlich begrenzte Situationen abzudecken. Dauert ein befristeter Vertrag (außer bei Vertretungen) weniger als sieben Tage, erhöht sich der Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung um 36 %.
Werk- oder Dienstleistungsvertrag
Dieser Vertrag dient der Durchführung einer spezifischen Arbeit oder Dienstleistung mit Autonomie innerhalb des Unternehmens. Die Aufgabe muss klar von den regulären Tätigkeiten abgrenzbar sein und schriftlich fixiert werden.
Diskontinuierliche und periodische Verträge
Diese Verträge eignen sich für Tätigkeiten mit zyklischen Aktivitäts- und Inaktivitätsphasen (z. B. Tourismus, Ernte, Schulkantinen). Das Arbeitsverhältnis bleibt während der Inaktivitätsphasen bestehen, auch wenn in dieser Zeit kein Lohn gezahlt wird.
Altersteilzeit (Relief-Vertrag)
Ein Arbeitnehmer, der maximal fünf Jahre vor dem Renteneintritt steht, kann seine Arbeitszeit um 25 % bis 85 % reduzieren. Die freiwerdende Arbeitszeit wird durch einen Ersatzmitarbeiter übernommen, der als arbeitslos gemeldet sein muss.