Arbeitsverträge und Zeitarbeit: Grundlagen und Regelungen
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Grundlagen des Arbeitsvertrags
Definition und Bedeutung
Der Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer stimmt freiwillig der Erbringung dieser Dienste zu und unterstellt sich der Organisations- und Weisungsbefugnis des Arbeitgebers.
Wesentliche Elemente des Arbeitsvertrags
- Die Parteien des Vertrags (Identität des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers)
- Arbeitszeit, Beginn und Dauer
- Arbeitsort
- Kategorie oder Berufsgruppe
- Gehalt
- Urlaub
- Kündigungsfristen
- Tarifvertrag (falls zutreffend)
Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber hat folgende Aufgaben:
- Eine Kopie des Arbeitsvertrags an den Arbeitnehmer aushändigen.
- Eine Basiskopie an die Arbeitnehmervertretung zur Unterschrift übermitteln.
- Die Einstellung dem zuständigen Amt innerhalb von 10 Werktagen melden.
Vertragsvereinbarungen
Vertragliche Vereinbarungen sind die Grundlage jeder Anstellung.
Arten von Arbeitsverträgen
Unbefristete Arbeitsverträge
Arbeitnehmer werden fest in das Unternehmen integriert, ohne zeitliche Begrenzung. Es wird die Förderung von regulären und unbefristeten Verträgen angestrebt.
Befristete Verträge
Die Anstellung des Arbeitnehmers im Unternehmen ist von begrenzter Dauer. Beispiele für befristete Verträge sind:
- Ausbildungsverträge: Für Praktika und Berufsausbildung.
- Zweckgebundene Verträge: Für bestimmte Arbeiten oder Dienstleistungen, zur Überbrückung oder für vorübergehenden Bedarf.
Spezielle Vertragsformen
- Verträge zur Vertretung: Können unbefristet oder befristet sein.
- Teilzeitarbeitsverträge: Können unbefristet oder befristet sein.
Wichtiger Hinweis zu befristeten Verträgen
Beachten Sie: Wenn die Dauer eines befristeten Vertrages länger als 1 Jahr ist, muss die Partei, die den Vertrag beenden möchte, die andere Partei mit einer Frist von mindestens 15 Tagen informieren.
Zeitarbeitsfirmen (ETT)
Definition und Zweck der ETT
Eine Zeitarbeitsfirma (ETT) ist ein Unternehmen, dessen Tätigkeit darin besteht, Arbeitnehmer zu finden und diese an andere Unternehmen zu überlassen, damit sie dort für eine bestimmte Zeit arbeiten.
Vertragsvereinbarungen mit ETT
- Die Verträge zwischen der ETT und dem Arbeitnehmer können unbefristet oder befristet sein.
- Formvorschrift: Der Vertrag muss schriftlich abgeschlossen werden.
Unzulässige Überlassung von Leiharbeitnehmern
Es ist unzulässig, Leiharbeitnehmer einzusetzen, um:
- Streikende Arbeitnehmer im entleihenden Unternehmen zu ersetzen.
- Arbeitnehmer an ein anderes Unternehmen zu überlassen, das bereits Leiharbeitnehmer beschäftigt.
- Besonders gefährliche Arbeiten auszuführen.
Rechte des Leiharbeitnehmers
- Gleichbehandlungsgrundsatz: Der Leiharbeitnehmer hat Anspruch auf dieselben grundlegenden Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen (z.B. Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub) wie ein direkt vom entleihenden Unternehmen für die gleiche Tätigkeit eingestellter Arbeitnehmer.
- Abfindung bei Vertragsbeendigung: Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Entschädigung von 12 Tagen Gehalt pro Dienstjahr.
Pflichten und Befugnisse der ETT
- Lohn- und Sozialversicherungspflichten: Die ETT ist für die pünktliche Zahlung des Gehalts und die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich.
- Ausbildung: Jährlich muss 1% der Lohnsumme für die Ausbildung von Leiharbeitnehmern aufgewendet werden.
- Disziplinarbefugnis: Die ETT ist für disziplinarische Maßnahmen gegenüber den Leiharbeitnehmern zuständig.
Pflichten und Befugnisse des entleihenden Unternehmens
- Arbeitsschutz: Das entleihende Unternehmen ist für die Prävention berufsbedingter Gefahren und die entsprechende Unterweisung des Leiharbeitnehmers verantwortlich.
- Weisungsbefugnis: Es hat die Organisations- und Weisungsbefugnis über die eingesetzten Leiharbeitnehmer.
- Subsidiäre Haftung: Das entleihende Unternehmen haftet subsidiär für Lohn- und Sozialversicherungsansprüche gegenüber dem Leiharbeitnehmer, falls die ETT ihren Pflichten nicht nachkommt.