Arbeitsvertragsarten in Deutschland: Zweck, Dauer & Voraussetzungen

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Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung (Interim)

Zweck

Dieser Vertrag dient dazu, einen Arbeitnehmer zu ersetzen, dessen Stelle befristet ist, oder um die Zeit bis zur dauerhaften Besetzung einer Stelle durch ein Auswahlverfahren zu überbrücken.

Dauer

Die Dauer des Vertrages richtet sich nach der Beendigung der Vertretung. Im Falle einer Stellenbesetzung durch ein Auswahlverfahren ist die Dauer des Vertrages auf die Dauer des Auswahlverfahrens begrenzt, maximal jedoch 3 Monate.

Ablösevertrag (Altersteilzeit)

Zweck

Dieser Vertrag dient dem Ersatz eines Arbeitnehmers, der sich im Rahmen der Altersteilzeit frühzeitig in den Ruhestand begibt.

Voraussetzungen

  • Der Arbeitnehmer muss beim Arbeitsamt als arbeitslos gemeldet sein.

Dauer

Der Vertrag kann befristet oder unbefristet sein und gilt, solange der in Altersteilzeit befindliche Arbeitnehmer fehlt.

Teilzeitarbeitsvertrag

Konzept

Ein Teilzeitarbeitsvertrag liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer Dienstleistungen für eine geringere Anzahl von Stunden pro Tag, Woche, Monat oder Jahr erbringt, als ein vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter.

Form

Der Teilzeitarbeitsvertrag muss immer schriftlich erfolgen.

Ausbildungsvertrag

Zweck

Dieser Vertrag soll sicherstellen, dass der Arbeitnehmer die notwendige theoretische und praktische Ausbildung für einen bestimmten Beruf erwirbt.

Voraussetzungen

  • Der Arbeitnehmer muss zwischen 16 und 21 Jahre alt sein.
  • Der Arbeitnehmer darf nicht die für ein Praktikum erforderlichen Qualifikationen besitzen.
  • Der Arbeitnehmer darf zuvor keine Position gleicher Eignung für mehr als 12 Wochen innegehabt haben.

Dauer

Ein Ausbildungsvertrag ist nur als Vollzeitstelle möglich.

Praktikumsvertrag (Berufliche Praxis)

Zweck

Dieser Vertrag soll sicherstellen, dass der Arbeitnehmer berufliche Praxis erwirbt, die seinem Ausbildungsgrad entspricht.

Voraussetzungen

  • Der Arbeitnehmer muss im Besitz eines spezifischen Ausbildungsgrades sein.

Dauer

Die Dauer beträgt mindestens 6 Monate und maximal 2 Jahre.

Werk- oder Dienstleistungsvertrag

Zweck

Dieser Vertrag dient der Ausführung einer Aufgabe oder einer Dienstleistung, die nicht im direkten Zusammenhang mit der normalen Geschäftstätigkeit des Unternehmens steht. Die Dauer ist ungewiss, aber zeitlich begrenzt.

Dauer

Die Dauer entspricht der Zeit, die für die Durchführung der Arbeit oder Dienstleistung benötigt wird.

Befristeter Vertrag bei Produktionsspitzen

Zweck

Dieser Vertrag soll den Anforderungen des Marktes, der Akkumulation von Aufträgen oder Überbestellungen gerecht werden, auch wenn diese zur gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gehören.

Form & Dauer

Die Form ist in der Regel schriftlich. Die Dauer darf nicht länger als 6 Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten sein.

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