Arbeitsvertragsklauseln & Jugendarbeitsschutz in Chile
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Vertragsklauseln im Arbeitsrecht
Zulässige Klauseln
Zulässige Klauseln sind solche, die Parteien frei vereinbaren können. Sie können sich auf höhere Vergütungen als gesetzlich vorgesehen oder auf Rechte beziehen, die das Gesetz nicht standardmäßig enthält. Sie können auch Aspekte regeln, die gesetzlich nicht abgedeckt sind, oder die Bedingungen zugunsten des Arbeitnehmers verbessern (z. B. mehr Urlaubstage pro Jahr).
Verbotene Klauseln
Verbotene Klauseln sind solche, die einen Verzicht auf Rechte aus arbeitsrechtlichen Bestimmungen beinhalten. Solche Verzichte sind gemäß Artikel 5 des Arbeitsgesetzbuches (Prinzip der Unabdingbarkeit) rechtlich unwirksam.
Das Ius Variandi
Das Ius Variandi bezeichnet das Recht, das das Gesetz dem Arbeitgeber einräumt, bestimmte Bedingungen des Arbeitsverhältnisses einseitig zu ändern. Grundsätzlich bedarf die Änderung eines Arbeitsvertrages der Vereinbarung zwischen den Parteien. Das Gesetz erlaubt jedoch in bestimmten Fällen, dass der Arbeitgeber Aspekte nach alleinigem Ermessen ändern kann.
Stillschweigende Klauseln im Arbeitsvertrag
Stillschweigende Klauseln sind Vereinbarungen zwischen den Parteien, die nicht ausdrücklich über verschiedene Aspekte des Arbeitsverhältnisses getroffen wurden, sich aber durch wiederholtes Verhalten der Parteien manifestieren. Beispiele hierfür sind die Änderung der Arbeitszeit oder die Änderung von Funktionen.
Voraussetzungen für stillschweigende Klauseln
Die wesentliche Voraussetzung für das Vorliegen einer stillschweigenden Klausel ist der erkennbare Wille der Parteien, eine entsprechende Vereinbarung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zu treffen, der sich aus ihrem wiederholten Verhalten ergibt.
Arbeitsfähigkeit und Jugendarbeitsschutz
Volle Arbeitsfähigkeit (ab 18 Jahren)
Gemäß Artikel 13 des Arbeitsgesetzbuches gelten Personen ab 18 Jahren als volljährig im Sinne des Arbeitsrechts und können frei Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen abschließen.
Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren
Jugendliche über 15 und unter 18 Jahren dürfen nur unter folgenden Bedingungen Arbeitsverträge abschließen:
- Es handelt sich um leichte Arbeiten, die ihre Gesundheit und Entwicklung nicht gefährden.
- Es liegt die ausdrückliche Erlaubnis eines Elternteils vor. Fehlt diese, ist die Erlaubnis des Großvaters oder der Großmutter (väterlicher- oder mütterlicherseits) erforderlich.
- Sie müssen nachweisen, dass sie ihre Sekundarstufe II abgeschlossen haben oder aktuell in dieser oder der Grundbildung eingeschrieben sind.
Arbeitszeit für Minderjährige (unter 18 Jahren)
- Minderjährige, die ihre Primar- oder Sekundarbildung absolvieren, dürfen während der Schulzeit nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten.
- In keinem Fall dürfen Minderjährige mehr als acht Stunden pro Tag arbeiten.
Kinder unter 15 Jahren
Die Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren ist eine Ausnahmesituation. Sie erfordert die Einhaltung der für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren geltenden Anforderungen sowie zusätzlich eine Genehmigung des jeweiligen gesetzlichen Vertreters oder des Familiengerichts.
Verbotene Arbeiten für Minderjährige (unter 18 Jahren)
Gefährliche Arbeiten
Minderjährige dürfen nicht für Arbeiten oder Aufgaben zugelassen werden, die übermäßige Gewalt erfordern oder die für ihre Gesundheit, Sicherheit oder Moral gefährlich sein können.
Untertagearbeiten
Personen unter 21 Jahren dürfen nicht für Untertagearbeiten eingestellt werden, es sei denn, sie haben eine entsprechende Eignungsprüfung bestanden. Die Strafe bei Einstellung von Personen unter 21 Jahren ohne diese Prüfung beträgt 3 bis 8 UTM (Unidad Tributaria Mensual).
Arbeit in Kabaretts und ähnlichen Einrichtungen
Artikel 15 des Arbeitsgesetzbuches verbietet die Beschäftigung von Minderjährigen unter 18 Jahren in Kabaretts und ähnlichen Einrichtungen, die Live-Shows präsentieren, sowie in solchen, die alkoholische Getränke zum Verzehr vor Ort verkaufen. Eine Ausnahme ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des jeweiligen gesetzlichen Vertreters und des Familiengerichts möglich.
Nachtarbeit
Artikel 18 des Arbeitsgesetzbuches verbietet Minderjährigen unter 18 Jahren Nachtarbeit in Industrie und Gewerbe im Zeitraum zwischen 22:00 und 07:00 Uhr. Ausnahmen:
- Betriebe, in denen nur Familienmitglieder unter der Aufsicht eines von ihnen arbeiten.
- Jungen über 16 Jahre in bestimmten Branchen und Unternehmen, deren Arbeit aufgrund ihrer Beschaffenheit notwendigerweise Tag und Nacht fortgesetzt werden muss (gemäß spezifischer Regelungen).