Arbeitsvertragstypen: Ein umfassender Leitfaden zu Arten und Pflichten

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1. Lehr- und Ausbildungsverträge

  • Für Absolventen: Ab 4 Jahren nach Studienabschluss.
  • Dauer: Mindestens 6 Monate, maximal 2 Jahre.
  • Arbeitszeit: Voll- oder Teilzeit möglich.
  • Probezeit: 2 Monate.
  • Gehalt: Im ersten Jahr 60%, im zweiten Jahr 75% des regulären Gehalts.
  • Mindestlohn: Ein Arbeitnehmer muss den gesetzlichen Mindestlohn erhalten, der ggf. durch SMI-Zertifizierung beeinflusst wird. Gilt für legale Vollzeitbeschäftigung.

Spezifische Ausbildungsverträge für Personen ohne Ausbildung

  • Zielgruppe: Personen von 16 bis 21 Jahren ohne vorherige Ausbildung.
  • Dauer: 6 Monate bis 2 Jahre.
  • Arbeitszeit: Nicht weniger als 15% der Vollzeit.
  • Gehalt: Festgelegt im Tarifvertrag/Konvention.

2. Befristete Arbeitsverträge

  • Einsatzbereich: Für spezifische Arbeiten oder Dienstleistungen.
  • Dauer: Zeitlich begrenzt.
  • Arbeitszeit: Teilzeit oder Vollzeit, oft projektbezogen oder produktionsbedingt.

Spezielle befristete Verträge

  • Praktische Tätigkeit: Dauer von 6 Monaten innerhalb eines Jahres.
  • Vergütung für Leiharbeitskräfte: 8 Arbeitstage pro Jahr.
  • Temporärer Ersatz: Für die Vertretung eines Arbeitnehmers bei Bedarf.

Internationale Vergleiche

  • Länder mit hohem Anteil an befristeten Verträgen: Spanien, Portugal.
  • Länder mit hohem Anteil an temporären Verträgen (Leiharbeit): Rumänien.

3. Unbefristete Arbeitsverträge

  • Merkmale: Keine zeitliche Begrenzung.
  • Ziel: Förderung der stabilen Integration von Arbeitslosen.

Zielgruppen für die Förderung unbefristeter Verträge

  • Jugendliche zwischen 16 und 30 Jahren.
  • Personen über 45 Jahre.
  • Arbeitslose Frauen, insbesondere in Dienstleistungsberufen, wo die Beschäftigungsquote niedriger ist.
  • Arbeitnehmer, die seit mindestens 6 Monaten beim Arbeitsamt als arbeitslos gemeldet sind.
  • Menschen mit Behinderungen.

Feste diskontinuierliche Verträge

  • Einsatz: In Unternehmen mit saisonalen oder periodischen Arbeitsspitzen.

4. Teilzeitverträge

  • Merkmale: Kann dauerhaft (unbefristet) oder befristet sein.

Altersteilzeit

  • Definition: Reduzierung der Arbeitszeit und des Lohns für ältere Arbeitnehmer.
  • Ziel: Ermöglicht einen gleitenden Übergang in den Ruhestand, oft mit Ersatz durch jüngere Arbeitskräfte.

5. Allgemeine Arbeitgeberpflichten

  • Anmeldung: Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung anmelden.
  • Vertragsübermittlung: Schriftliche Verträge innerhalb von 10 Arbeitstagen an die zuständige Arbeitsverwaltung (z.B. INEM) übermitteln.
  • Information der Arbeitnehmervertretung: Gesetzliche Vertreter der Arbeitnehmer über abgeschlossene Verträge informieren.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung.
  • Lohnzahlung: Sicherstellung der pünktlichen Lohnzahlung und Einhaltung vertraglicher Vereinbarungen.

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