Arbeitsvertragstypen: Ein umfassender Leitfaden zu Arten und Pflichten
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1. Lehr- und Ausbildungsverträge
- Für Absolventen: Ab 4 Jahren nach Studienabschluss.
- Dauer: Mindestens 6 Monate, maximal 2 Jahre.
- Arbeitszeit: Voll- oder Teilzeit möglich.
- Probezeit: 2 Monate.
- Gehalt: Im ersten Jahr 60%, im zweiten Jahr 75% des regulären Gehalts.
- Mindestlohn: Ein Arbeitnehmer muss den gesetzlichen Mindestlohn erhalten, der ggf. durch SMI-Zertifizierung beeinflusst wird. Gilt für legale Vollzeitbeschäftigung.
Spezifische Ausbildungsverträge für Personen ohne Ausbildung
- Zielgruppe: Personen von 16 bis 21 Jahren ohne vorherige Ausbildung.
- Dauer: 6 Monate bis 2 Jahre.
- Arbeitszeit: Nicht weniger als 15% der Vollzeit.
- Gehalt: Festgelegt im Tarifvertrag/Konvention.
2. Befristete Arbeitsverträge
- Einsatzbereich: Für spezifische Arbeiten oder Dienstleistungen.
- Dauer: Zeitlich begrenzt.
- Arbeitszeit: Teilzeit oder Vollzeit, oft projektbezogen oder produktionsbedingt.
Spezielle befristete Verträge
- Praktische Tätigkeit: Dauer von 6 Monaten innerhalb eines Jahres.
- Vergütung für Leiharbeitskräfte: 8 Arbeitstage pro Jahr.
- Temporärer Ersatz: Für die Vertretung eines Arbeitnehmers bei Bedarf.
Internationale Vergleiche
- Länder mit hohem Anteil an befristeten Verträgen: Spanien, Portugal.
- Länder mit hohem Anteil an temporären Verträgen (Leiharbeit): Rumänien.
3. Unbefristete Arbeitsverträge
- Merkmale: Keine zeitliche Begrenzung.
- Ziel: Förderung der stabilen Integration von Arbeitslosen.
Zielgruppen für die Förderung unbefristeter Verträge
- Jugendliche zwischen 16 und 30 Jahren.
- Personen über 45 Jahre.
- Arbeitslose Frauen, insbesondere in Dienstleistungsberufen, wo die Beschäftigungsquote niedriger ist.
- Arbeitnehmer, die seit mindestens 6 Monaten beim Arbeitsamt als arbeitslos gemeldet sind.
- Menschen mit Behinderungen.
Feste diskontinuierliche Verträge
- Einsatz: In Unternehmen mit saisonalen oder periodischen Arbeitsspitzen.
4. Teilzeitverträge
- Merkmale: Kann dauerhaft (unbefristet) oder befristet sein.
Altersteilzeit
- Definition: Reduzierung der Arbeitszeit und des Lohns für ältere Arbeitnehmer.
- Ziel: Ermöglicht einen gleitenden Übergang in den Ruhestand, oft mit Ersatz durch jüngere Arbeitskräfte.
5. Allgemeine Arbeitgeberpflichten
- Anmeldung: Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung anmelden.
- Vertragsübermittlung: Schriftliche Verträge innerhalb von 10 Arbeitstagen an die zuständige Arbeitsverwaltung (z.B. INEM) übermitteln.
- Information der Arbeitnehmervertretung: Gesetzliche Vertreter der Arbeitnehmer über abgeschlossene Verträge informieren.
- Sozialversicherungsbeiträge: Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung.
- Lohnzahlung: Sicherstellung der pünktlichen Lohnzahlung und Einhaltung vertraglicher Vereinbarungen.