Arbeitszeit und Erholung: Rechte und Pflichten im Überblick

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Arbeitszeit und Erholungsdauer: Ein Überblick

Ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsvertrags ist die Festlegung der Arbeitszeit, in der Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung für das Unternehmen erbringen. Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Arbeitstagen:

Regulärer Arbeitstag

Der reguläre Arbeitstag umfasst die übliche wöchentliche Arbeitszeit (in der Regel 40 Stunden). Die tägliche Arbeitszeit ist begrenzt (maximal 8 Stunden, für Jugendliche 9 Stunden). Es gibt Ruhezeiten (z.B. 6 Stunden und 15 Minuten + 4 Tage mit verkürzter Arbeitszeit, insgesamt 30 Stunden und 30 Minuten).

Unregelmäßiger Arbeitstag

Ein unregelmäßiger Arbeitstag weicht von der 40-Stunden-Woche ab. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  1. Die Regelung muss im Tarifvertrag festgelegt oder mit den Vertretern der Arbeitnehmer vereinbart sein.
  2. Zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten müssen mindestens 12 Stunden Ruhezeit liegen.
  3. Die wöchentliche Mindestruhezeit muss eingehalten werden (bei Jugendlichen 2 Tage, davon 1 Tag ununterbrochen).

Pausen

  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden muss eine Pause von mindestens 15 Minuten gewährt werden. Wenn der Tarifvertrag dies vorsieht, wird diese Pause als Arbeitszeit angerechnet.
  • Bei Jugendlichen, deren Arbeitszeit 4,5 Stunden überschreitet, muss eine Pause von 30 Minuten eingelegt werden.
  • Die wöchentlichen Mindestruhezeiten können bis zu 14 Tage angesammelt werden, wenn von Montag bis Sonntag gearbeitet wird. In diesem Fall stehen dem Arbeitnehmer innerhalb von 2 Wochen 3 freie Tage zu.

Besondere Arbeitstage

Bestimmte Tätigkeiten erfordern eine abweichende Verteilung der Arbeitszeit. Dies betrifft Branchen mit längeren (z.B. Landwirtschaft, Gastronomie, Transport, Seefahrt, Schichtarbeit) oder kürzeren Arbeitszeiten (z.B. Arbeit in Kühlhäusern, Arbeit unter Umweltgefahren, Arbeit in Bergwerken). In diesen Fällen werden die Kürzungen durch andere Pausen ausgeglichen, die nicht durch Ausgleichszahlungen ersetzt werden dürfen.

Arbeitskalender

Der Arbeitskalender muss schriftlich und gut sichtbar sein. Er muss die nationalen Feiertage (14 Tage pro Provinz, davon 2 lokale Feiertage) und den bezahlten Urlaub (30 Tage) enthalten. Der Urlaub muss mindestens 2 Monate im Voraus angekündigt werden.

Bezahlter Urlaub

  • 15 Tage bei Heirat
  • 2 Tage bei Geburt oder Tod eines Kindes oder bei schwerer Krankheit eines Angehörigen
  • 1 Tag für den Umzug in ein neues Zuhause (4 Tage, wenn ein Ortswechsel erforderlich ist)
  • Für unerlässliche Zeit zur Erfüllung öffentlicher Pflichten oder persönlicher, unaufschiebbarer Angelegenheiten (z.B. Geburtsvorbereitungskurs, Jury-Dienst)

Arbeitszeiten im Detail

Nachtarbeit

Nachtarbeit findet zwischen 22:00 und 6:00 Uhr statt. Die maximale Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 8 Stunden innerhalb von 15 Tagen. Nachtarbeit ist für Jugendliche verboten und wird in der Regel zusätzlich vergütet. Ausnahmen gelten für bestimmte Branchen (besondere Arbeitstage), zur Verhütung von Unfällen oder Schäden oder für Reparaturen sowie bei Unregelmäßigkeiten im Schichtbetrieb aufgrund von Gründen, die außerhalb des Unternehmens liegen.

Schichtarbeit

Bei Schichtarbeit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen halben Ruhetag pro Woche oder einen ganzen Ruhetag alle 4 Wochen. Die Schichten können kontinuierlich oder diskontinuierlich sein. Die Rotation der Arbeitnehmer sollte so erfolgen, dass Nachtschichten nicht länger als 2 Wochen aufeinander folgen, es sei denn, der Arbeitnehmer stimmt freiwillig zu. Produktionsprozesse, die länger als 24 Stunden dauern, werden zusätzlich vergütet (Schichtzulage und Nachtzulage).

Überstunden

Es sind maximal 80 Überstunden pro Jahr zulässig, die auf freiwilliger Basis geleistet werden (es sei denn, es gibt eine anderslautende Vereinbarung). Überstunden sind für Jugendliche verboten und dürfen nicht in der Nacht geleistet werden. In Fällen höherer Gewalt (zur Verhinderung oder Beseitigung von Schäden oder sonstigen außerordentlichen und dringenden Ereignissen) sind Überstunden verpflichtend und können auch in der Nacht geleistet werden.

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