Arbeitszeit, Pausen und Überstunden im Arbeitsrecht

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Definition der Arbeitszeit

Die Arbeitszeit wird in „gewöhnlichen“ Stunden gemessen, die in einem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart sind. Stunden, die über die vereinbarte Dauer der Arbeitszeit hinausgehen, gelten als Überstunden. Die Referenzzeit für die Arbeitszeitmessung ist die Woche und der Tag:

Wochenarbeitszeit

Die maximale Wochenarbeitszeit beträgt in der Regel 40 Stunden.

Tagesarbeitszeit

Die tägliche Arbeitszeit darf 9 Stunden nicht überschreiten. Für Minderjährige liegt die tägliche Höchstdauer bei 8 Stunden.

Besondere Arbeitstage

Besondere Arbeitstage können eine höhere oder niedrigere Arbeitszeit als die normale Arbeitszeit erfordern. Ihre Eigenschaften sind durch entsprechende Königliche Dekrete geregelt.

Pausen und Ruhezeiten

Pausen und Ruhezeiten müssen die in den Vereinbarungen (z.B. Tarifverträgen) vorgesehene Mindestdauer einhalten.

Tägliche Pausen

  • Wird der Arbeitstag durch eine Pause von mindestens einer Stunde unterbrochen, kann dies den Arbeitsablauf des Tages ändern.
  • Bei einem durchgehenden Arbeitstag wird die Dauer der Unterbrechung (Pause) im Tarifvertrag vereinbart.
  • Überschreitet die Arbeitszeit ohne Unterbrechung 6 Stunden, ist eine Mindestpause von 15 Minuten zu gewähren.

Mindestruhezeit zwischen Arbeitstagen

Zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten müssen mindestens 12 Stunden Ruhezeit liegen.

Wöchentliche Ruhezeit

Die wöchentliche Ruhezeit muss mindestens anderthalb ununterbrochene Tage betragen. Diese umfasst in der Regel den Samstagnachmittag oder Montagmorgen und den gesamten Sonntag.

Überstunden

Überstunden sind Arbeitszeiten, die die reguläre Arbeitszeit überschreiten.

Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Überstunden zu erfassen und eine Kopie der Zusammenfassung den Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretern auszuhändigen.

Ausgleich von Überstunden

Überstunden können entweder durch zusätzliche Pausen oder durch Lohn ausgeglichen werden, gemäß den Bestimmungen des Tarifvertrags.

  • Wird Lohn gezahlt, muss der Mindestbetrag mindestens dem eines üblichen Stundenlohns entsprechen.
  • Werden Überstunden durch Pausen ausgeglichen, müssen diese innerhalb von 4 Monaten nach dem Anfalldatum genommen werden.

Arten von Überstunden

  • Freiwillige Überstunden: Werden vom Arbeitnehmer nach eigenem Ermessen geleistet.
  • Verbindliche Überstunden: Sind im Arbeitsvertrag vereinbart und/oder in Tarifverträgen festgelegt.

Grenzen und Verbote

  • Die Höchstgrenze für Überstunden, die nicht durch Pausen kompensiert werden, beträgt 80 Stunden pro Jahr.
  • Überstunden sind in jedem Fall verboten für:
    • Arbeitnehmer unter 18 Jahren
    • Nachtarbeit
    • Teilzeitmitarbeiter (Ausnahme: Überstunden aufgrund höherer Gewalt)
    • Während des Zeitraums einer verkürzten Arbeitszeit aufgrund von Mutterschaft

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