Arbeitszeit, Ruhezeit & Urlaub – Regeln, Überstunden und FOGASA

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1) Werktag

Arbeitszeit ist die Zeit, die Arbeitnehmer täglich, wöchentlich, monatlich oder jährlich der Ausführung ihrer Arbeit widmen.

  • Maximale Arbeitszeit: 40 Stunden pro Woche.
  • Tägliche Höchstarbeitszeit: Die tägliche Arbeitszeit darf 9 Stunden nicht überschreiten.
  • Mindestruhezeit: Mindestruhezeit zwischen den Schichten: 12 Stunden.
  • Jugendarbeitsschutz: Alle Jugendlichen unter 18 Jahren dürfen nicht mehr als 8 Stunden pro Tag arbeiten.
  • Besondere Sektoren: In den Bereichen Handel, Gastronomie und beim wachsamen Dienst der Seeleute kann sich der Arbeitstag verlängern.
  • Einschränkungen: Arbeiten in Kühlhäusern, im Bauwesen und in Betrieben mit Umweltgefährdungen unterliegen besonderen Regeln.

2) Ruhezeit

A) Täglich: Mindestens 12 Stunden zwischen den Schichten.

B) Wöchentlich:

  • Mindestens ein Ruhetag pro Woche.
  • Üblicherweise eine ununterbrochene Ruhezeit von anderthalb Tagen am Wochenende (z. B. Samstag nachmittags bis Sonntag oder Sonntag bis Montagmorgen).
  • Wöchentliche Ruhezeiten können innerhalb von 14 Tagen kumuliert werden.
  • Bei Beschäftigten unter 18 Jahren: mindestens 2 aufeinanderfolgende Ruhetage.

C) Pausenregelungen:

  • Bei mehr als 6 Stunden Arbeit ist eine Pause von mindestens 15 Minuten zu gewähren.
  • Bei Beschäftigten unter 18 Jahren: Bei einem Arbeitstag von mehr als 4,5 Stunden beträgt die Pause mindestens 30 Minuten.

Urlaub: Der jährliche Erholungsurlaub beträgt 30 Kalendertage.

3) Überstunden

Als Überstunden gelten alle Stunden, die über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistet werden.

  • Die maximale Anzahl der zulässigen Überstunden beträgt 80 pro Jahr, ausgenommen Fälle zur Verhinderung oder Beseitigung von Gefahren.
  • Überstunden sind grundsätzlich freiwillig; sie können jedoch durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag geregelt werden.
  • Überstunden sind für Jugendliche unter 18 Jahren verboten und außerdem während der Nachtschicht untersagt.

4) Bezahlter Urlaub

  • Heirat: Tage (Angabe im Originaldokument).
  • Umzug des Wohnsitzes: Üblicherweise 1 Tag.
  • Geburt, schwere Krankheit, Tod von Familienangehörigen bis zum 2. Grad: 2 Tage bei gleicher Ortsnähe, 4 Tage bei weiter entferntem Ort.
  • Gewerkschaftsfunktionen: Die gesetzlich vorgeschriebene Zeit ist zu gewähren.
  • Pflichten öffentlichen Rechts: Unabdingbare oder persönliche Zeit (z. B. Teilnahme an Wahlen, Gerichtsverfahren) ist zu ermöglichen.
  • Stillen eines Kindes: 1 Stunde täglich, in zwei Zeitabschnitte teilbar. Die Zeit kann um ½ Stunde am Ende des Tages reduziert werden.
  • Geburt: die erforderliche Zeit (Angabe im Originaldokument).

5) Arbeitsstunden

Arbeitszeit ist die Zeit, die Arbeitnehmer der Ausführung ihrer Arbeit widmen.

  • Maximale Länge: 40 Stunden pro Woche.
  • Tägliche Höchstarbeitszeit: Die gewöhnliche tägliche Arbeitszeit darf 9 Stunden nicht überschreiten.
  • Mindestruhezeit: Mindestruhezeit zwischen den Schichten: 12 Stunden.
  • Jugendarbeitsschutz: Alle Jugendlichen unter 18 Jahren dürfen an einem Tag nicht mehr als 8 Stunden arbeiten.
  • Besondere Sektoren: In Handel, Gastronomie und bei wachsamen Wachdiensten der Seeleute kann sich der Arbeitstag verlängern.
  • Einschränkungen: Arbeiten in Kühlhäusern, im Bauwesen und in Betrieben mit Umweltgefährdungen unterliegen speziellen Regelungen.

Was ist der Zweck von FOGASA und wie wird es finanziert?

Der Zweck des Entschädigungsfonds FOGASA ist es, die Zahlung eines Teils der Löhne sicherzustellen, wenn ein Unternehmen Konkurs anmeldet oder insolvent wird. FOGASA ist zuständig für einen Anteil der Lohnsumme.

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