Das Argument der Autorität im mittelalterlichen Recht
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Das Argument der Autorität im mittelalterlichen Rechtsdenken
Die Verwendung des Arguments der Autorität (argumentum ab auctoritate) ist charakteristisch für das mittelalterliche juristische Denken. Der Wert dieses Arguments basierte auf der Annahme, dass der Autor ein Kenner der Materie war. Seine Meinung war jedoch nur dann verbindlich, wenn sie nicht durch eine andere, höherwertige Ansicht widerlegt wurde. Die Gelehrten erkannten diese Aussagen nicht als endgültige Wahrheiten an, sondern verglichen die Ansichten verschiedener Autoren. Die Berufung auf dieses Argument war somit eng mit der dialektischen Natur der Rechtswissenschaft verbunden.
Wahrscheinlichkeit und die communis opinio
Diese Argumente waren lediglich wahrscheinlich. Es kam darauf an, diese Wahrscheinlichkeit zu stärken, indem man aufzeigte, dass die vorgeschlagene Lösung von der Mehrheit der Autoren geteilt wurde. Diese Wahrscheinlichkeit wurde jedoch nie zur absoluten Gewissheit, selbst wenn tausende Ansichten zur Untermauerung herangezogen wurden.
Die Rolle des Arguments in der Rechtswissenschaft
Nach der Beschreibung der theoretischen Grundlagen des locus ab auctoritate stellt sich die Frage nach seiner Rolle in der mittelalterlichen Rechtswissenschaft. Die Hauptfunktion der Berufung auf die communis opinio (die allgemeine Meinung) und das Autoritätsargument bestand darin, eine gewisse Disziplin in die Auslegung des Gesetzes einzuführen.
Risiken und Lenkungsfunktion
Ein Missbrauch der logisch-dialektischen Prozesse durch Juristen hätte katastrophale Folgen haben können. Die fast völlige Freiheit bei der Auslegung des Rechts hätte ohne disziplinierende theoretische Vorgaben dazu geführt, dass die Lehre das Gesetz nicht systematisiert, sondern zerstört hätte. Die Berufung auf Autoritäten erfüllte daher eine wichtige Funktion:
- Lenkung der juristischen Tätigkeit: Sie wies den Anwälten Wege, die sozial wünschenswert waren.
- Orientierung an Experten: Es wurde davon ausgegangen, dass die einflussreichsten Juristen die Bedürfnisse ihrer Zeit am besten verstanden.
- Stabilität: Juristen wurden dazu angehalten, im Einklang mit anerkannten und bewährten Lösungen zu handeln, auch wenn sie diese kritisch hinterfragen konnten.