Arten von Arbeitsverträgen nach dem ET

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Vertragsarten für arbeitende Klassen

Hilfsassistent (Associate Assistant): Dies ist in Art. 10 Absatz 3 des ET (Estatuto de los Trabajadores) vorgesehen. Wenn der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer einstellt und dieser Dienstleistungen erbringen muss, kann er einen Assistenten hinzuziehen. Der Arbeitgeber stellt somit einen weiteren Arbeitnehmer ein. Der Zweck besteht darin, dem anderen Arbeitnehmer zu helfen. Wenn der Hauptvertrag endet, ist auch der Vertrag zur Unterstützung erschöpft.

Gruppenvertrag (Contract Group): Gemäß Art. 10.2 ET handelt es sich hierbei um eine Gruppe von Arbeitnehmern. Im Gegensatz zum Einzelvertrag wird hier die Gruppe als Einheit betrachtet. Solche Arbeitsgruppen sind gewöhnlich in den Bereichen Landwirtschaft, Bauwesen oder Musik tätig. Die Arbeitsgruppe muss einen Vertreter (Leader) benennen. Dieser muss ein Mitglied der Gruppe sein und ist dazu aufgefordert, im Namen der Gruppe zu handeln. Wenn jemand die Gruppe verlässt, kann der Gruppenleiter durch eine andere Person ersetzt werden; die einzige Pflicht besteht darin, dies dem Arbeitgeber zu kommunizieren. Dies hat keinen Einfluss auf den Fortbestand des Vertrages.

Zusammenarbeit: Wenn der Arbeitgeber eine Gruppe von Arbeitnehmern für einen Job einstellt, hat der Arbeitgeber Verträge mit den einzelnen Mitgliedern, wobei die Organisation innerhalb der Gruppe erfolgt.

Befristete Verträge

Verträge sind oft zeitlich begrenzt, technisch gesehen von begrenzter Dauer, da auch Schulungen oder spezifische Ereignisse die Laufzeit bestimmen können. Diese Verträge sind in Art. 15 ET geregelt und werden durch Verordnungen weiterentwickelt.

  • Arbeits- oder Dienstvertrag: Die gesetzliche Regelung verlangt die Schriftform. Man weiß zwar, dass ein Arbeitsverhältnis besteht, aber das genaue Ende ist nicht bekannt. Es betrifft Arbeiten oder Dienstleistungen mit eigener Autonomie, die eine eigene Realität oder Entität (Nomen) besitzen und eine Aktivität außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit darstellen können. Da die Dauer von der Ausführung der Arbeiten abhängt, gibt es keine automatische Verlängerung. Wenn der IT-Dienstleister die Arbeit beendet oder der Arbeitnehmer auf Wunsch des Arbeitgebers ohne neuen Vertrag weiterarbeitet, kann der Arbeitnehmer gerichtlich geltend machen, dass das Verhältnis auf unbestimmte Zeit übergegangen ist (da der alte Vertrag in betrügerischer Absicht fortgeführt wurde).
  • Gelegenheitsauftrag (Temporary Auftrag): Dieser muss schriftlich fixiert werden, wenn er länger als vier Wochen dauert. Er tritt ein, wenn das Unternehmen einen aktuellen Produktionsbedarf hat (Marktgegebenheiten, Auftragsbestand etc.). Er hat eine festgelegte Dauer von bis zu sechs Monaten innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten. In bestimmten Fällen kann eine Verlängerung auf bis zu 12 Monate vereinbart werden.

Vertretung und Eingliederung

Es gibt mehrere Möglichkeiten der Vertretung:

  • Substitution (Ersatz): Ein Arbeitnehmer hat einen festen Arbeitsplatz, muss aber vorübergehend ersetzt werden (z. B. bei einer Freistellung mit Arbeitsplatzgarantie). Dieser Vertrag muss schriftlich erfolgen und die ersetzte Person sowie den Grund nennen. Die Laufzeit entspricht der Abwesenheit der ersetzten Person.
  • Vakanz: Hierbei wird niemand direkt ersetzt. Der Arbeitgeber hat eine freie Stelle und darf während des Auswahlprozesses jemanden über diesen Vertrag einstellen, bis die Stelle endgültig besetzt ist. Die maximale Zeit beträgt hier 3 Monate.

Eingliederungsvertrag (Contract Insertion): Reguliert in Art. 15.1 d) ET. Dieser wird nur von Regierungsstellen und Non-Profit-Organisationen (NGOs oder Stiftungen) genutzt. Er richtet sich an registrierte Arbeitslose, um Arbeiten oder Dienstleistungen von allgemeinem Interesse durchzuführen. Ziel ist es, Berufserfahrung zu erwerben und die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern. Ein solcher Vertrag kann erst nach Ablauf von drei Jahren erneut mit derselben Person geschlossen werden.

Praxis und Ausbildung

Praktikumsvertrag (In der Praxis): Nicht zu verwechseln mit Schülerpraktika für den Lebenslauf. Es kann jede Person eingestellt werden, unabhängig vom Alter, sofern ein akademischer, beruflicher oder höherer Abschluss vorliegt. Die Tätigkeit muss dem Grad der Qualifikation entsprechen. Eine Einschränkung ist, dass der Abschluss nicht länger als vier Jahre zurückliegen darf. Der Vertrag dauert mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre. Tarifverträge können innerhalb dieses Rahmens andere Zeiten festlegen.

Ausbildungsvertrag: Personen, die keine Qualifikation für einen Praktikumsvertrag haben, können hierüber ausgebildet werden. Es gibt eine Altersgrenze von 16 bis 21 Jahren. Seit 2001 gilt die Grenze von 21 Jahren nicht für bestimmte Gruppen wie Menschen mit Behinderungen oder Personen in sozialer Ausgrenzung, die mehr als drei Jahre ohne Arbeit waren, sowie für Ausländer in den ersten zwei Jahren ihrer Arbeitserlaubnis oder Teilnehmer an speziellen Werkstattprogrammen.

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