Arten von Arbeitsverträgen in Spanien
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Ausbildungsvertrag
- Arbeitnehmer: 16-21 Jahre (keine Altersgrenze für Menschen mit Behinderung)
- Dauer: mindestens 6 Monate, maximal 2 Jahre (3-4 Jahre bei Behinderung)
- Tätigkeit: Ausbildung zum Autor
- Probezeit: maximal 2 Monate bei mehr als 25 Beschäftigten, 3 Monate bei weniger als 25 Beschäftigten
- Gehalt: gemäß Tarifvertrag, mindestens jedoch den Mindestlohn (SMI)
Praktikumsvertrag
- Arbeitnehmer: Hochschulabsolventen oder Absolventen einer technischen Ausbildung
- Dauer: mindestens 6 Monate, maximal 2 Jahre, in Vollzeit oder Teilzeit
- Tätigkeit: Arbeit in der angestrebten Kategorie
- Probezeit: 2 Monate für Hochschulabsolventen, 1 Monat für Absolventen einer technischen Ausbildung
- Gehalt: gemäß Tarifvertrag, mindestens 60 % bzw. 70 % des Tarifgehalts im ersten bzw. zweiten Jahr, mindestens jedoch den Mindestlohn (SMI)
Werkvertrag
- Arbeitnehmer: keine besonderen Anforderungen
- Dauer: für die benötigte Zeit zur Erledigung der Arbeit oder Dienstleistung; bei mehr als einem Jahr Kündigungsfrist von 15 Tagen; kann in Vollzeit oder Teilzeit sein
- Tätigkeit: Erbringung einer bestimmten Arbeit oder Dienstleistung
- Probezeit: 6 Monate für Hochschulabsolventen, 2 Monate für alle anderen
- Gehalt: gemäß Vereinbarung und wie im Vertrag festgelegt
Vertretungsvertrag
- Arbeitnehmer: zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers und zur Besetzung der Stelle
- Dauer: für die Dauer der Abwesenheit des zu vertretenden Arbeitnehmers
- Tätigkeit: die gleichen Aufgaben wie der zu vertretende Arbeitnehmer
- Probezeit: 6 Monate für Hochschulabsolventen, 2 Monate für alle anderen; in Unternehmen mit weniger als 25 Arbeitnehmern maximal 3 Monate
Unbefristeter Vertrag
- Form: mündlich oder schriftlich
- Arbeitszeit: Vollzeit oder Teilzeit
- Ziel: Stabilität der Beschäftigung
Teilzeitvertrag
- Arbeitnehmer: keine besonderen Anforderungen
- Dauer: befristet oder unbefristet; kann kontinuierlich oder diskontinuierlich sein; Überstunden sind möglich
- Unternehmen: die gleichen Rechte wie vergleichbare Vollzeitbeschäftigte
- Probezeit: gemäß Tarifvertrag, 6 Monate für Hochschulabsolventen, 2 Monate für alle anderen
- Gehalt: gemäß Tarifvertrag, anteilig zur geleisteten Arbeitszeit