Arten von Arbeitsverträgen in Spanien

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Ausbildungsvertrag

  • Arbeitnehmer: 16-21 Jahre (keine Altersgrenze für Menschen mit Behinderung)
  • Dauer: mindestens 6 Monate, maximal 2 Jahre (3-4 Jahre bei Behinderung)
  • Tätigkeit: Ausbildung zum Autor
  • Probezeit: maximal 2 Monate bei mehr als 25 Beschäftigten, 3 Monate bei weniger als 25 Beschäftigten
  • Gehalt: gemäß Tarifvertrag, mindestens jedoch den Mindestlohn (SMI)

Praktikumsvertrag

  • Arbeitnehmer: Hochschulabsolventen oder Absolventen einer technischen Ausbildung
  • Dauer: mindestens 6 Monate, maximal 2 Jahre, in Vollzeit oder Teilzeit
  • Tätigkeit: Arbeit in der angestrebten Kategorie
  • Probezeit: 2 Monate für Hochschulabsolventen, 1 Monat für Absolventen einer technischen Ausbildung
  • Gehalt: gemäß Tarifvertrag, mindestens 60 % bzw. 70 % des Tarifgehalts im ersten bzw. zweiten Jahr, mindestens jedoch den Mindestlohn (SMI)

Werkvertrag

  • Arbeitnehmer: keine besonderen Anforderungen
  • Dauer: für die benötigte Zeit zur Erledigung der Arbeit oder Dienstleistung; bei mehr als einem Jahr Kündigungsfrist von 15 Tagen; kann in Vollzeit oder Teilzeit sein
  • Tätigkeit: Erbringung einer bestimmten Arbeit oder Dienstleistung
  • Probezeit: 6 Monate für Hochschulabsolventen, 2 Monate für alle anderen
  • Gehalt: gemäß Vereinbarung und wie im Vertrag festgelegt

Vertretungsvertrag

  • Arbeitnehmer: zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers und zur Besetzung der Stelle
  • Dauer: für die Dauer der Abwesenheit des zu vertretenden Arbeitnehmers
  • Tätigkeit: die gleichen Aufgaben wie der zu vertretende Arbeitnehmer
  • Probezeit: 6 Monate für Hochschulabsolventen, 2 Monate für alle anderen; in Unternehmen mit weniger als 25 Arbeitnehmern maximal 3 Monate

Unbefristeter Vertrag

  • Form: mündlich oder schriftlich
  • Arbeitszeit: Vollzeit oder Teilzeit
  • Ziel: Stabilität der Beschäftigung

Teilzeitvertrag

  • Arbeitnehmer: keine besonderen Anforderungen
  • Dauer: befristet oder unbefristet; kann kontinuierlich oder diskontinuierlich sein; Überstunden sind möglich
  • Unternehmen: die gleichen Rechte wie vergleichbare Vollzeitbeschäftigte
  • Probezeit: gemäß Tarifvertrag, 6 Monate für Hochschulabsolventen, 2 Monate für alle anderen
  • Gehalt: gemäß Tarifvertrag, anteilig zur geleisteten Arbeitszeit

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