Arten der Begründung: Intern und Extern
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Konzept und Arten der Begründung (extern und intern)
Begründen ist ein Konzept, das sich auf ein System von Regeln bezieht, die als ideal, moralisch oder positiv (in der Gesellschaft aktuell) angesehen werden. Es bezieht sich nicht nur auf das Recht, sondern kann auch auf religiöse, moralische oder unternehmerische Bereiche angewendet werden. Zuerst betrachten wir die Begründung im Hinblick auf das Rechtssystem. Grundsätzlich ist der Richter verpflichtet, im Rahmen des Gesetzes zu begründen, nicht im Rahmen anderer Systeme, da er dort als Akteur fungiert (der Richter ist der Akteur des Rechts, wobei nicht die gleichen rechtlichen Argumente gelten wie moralische).
Interne und Externe Begründung
Wir unterscheiden zwischen:
- Interne Begründung: Eine Entscheidung ist intern gerechtfertigt, wenn sie sich aus den Prämissen unter Beachtung der anerkannten Regeln der logischen Schlussfolgerung ergibt. Sie bezieht sich auf die formale Argumentation. Ihre Struktur ist nach logischen Regeln korrekt und rein formal. Zum Beispiel ist eine Entscheidung korrekt, wenn sie sich aus den Annahmen des Richters ergibt, d.h., wenn sie aus einer faktischen Prämisse und Regeln entsteht.
- Externe Begründung: Eine Entscheidung ist extern gerechtfertigt, wenn die Prämissen, aus denen sie folgt, als richtig, gültig oder akzeptabel angesehen werden können. Es handelt sich um eine materielle Art der Argumentation. Das Gericht muss begründen, dass sowohl die Rechtsvorschriften als auch die faktischen Voraussetzungen rechtlich zulässig sind. Jede der aufgestellten Prämissen muss gültig und akzeptabel sein.
Nach der von Atienza vorgestellten Systematik führt die Begründung der Prämissen durch eine Reihe von Problemen zu diesem Argument. Wir haben eine normative Prämisse und eine faktische Voraussetzung. Von hier aus rechtfertigt das Urteil oder die gerichtliche Entscheidung die Entscheidung oder Schlussfolgerung. Der Richter begründet, weil jeder Betrieb so ist, wie er sagt (d.h., erstens, weil wir argumentieren müssen, dass die normative Prämisse und die faktische Voraussetzung gegeben sind).
Probleme der internen Begründung
Wir haben Probleme der internen Begründung der normativen Prämisse, d.h. relevante Fragen der Auslegung und Probleme. Probleme der Relevanz: Der Richter ist die entscheidende Instanz, die festlegt, welche Vorschrift zur Lösung des Konflikts relevant ist. Hier kommt das Konzept der Anwendbarkeit ins Spiel, so dass eine Norm nicht nur gültig, sondern auch anwendbar sein muss. Es kann gültige Normen geben, die nicht anwendbar sind, und ungültige Normen, die anwendbar sind.
Normen sind gültig, weil sie von den zuständigen Gremien gebilligt wurden, usw. Die Regeln sind anwendbar, aber nicht gültig, wenn sie noch nicht in Kraft getreten sind, also zum Beispiel während der vacatio legis. Sie sind gültig, aber nicht anwendbar, und Richter können sie nicht anwenden, auch wenn sie gültig und legal sind. Es muss gesagt werden, dass es Widersprüche zwischen den Regeln gibt, und der Richter muss eine anwenden und die anderen verwerfen, wofür es unterschiedliche Kriterien für die Bestimmung der geltenden Anforderungen gibt.
Theorien über die Auslegung der Rechtsvorschriften
Es gibt drei Theorien über die Auslegung der Rechtsvorschriften:
- Objektivistische Theorie: Versucht, die Bedeutung des normativen Textes zu entdecken. Der Text hat seine eigene Bedeutung, ein Wesen.
- Subjektivistische Theorie: Weist dem Text eine Bedeutung zu oder ordnet sie ihm zu. Die Bedeutung des Textes hängt vom Kontext und vielen Elementen des Interpreten ab, der ihm Bedeutung verleiht.
- Zwischentheorie: Dies ist die beste Interpretation der einzelnen Teile. Für diese Auffassung ist es wichtig, zwischen einfachen und schwierigen Fällen zu unterscheiden. Bei ersteren gibt es klare oder sinnvolle Standards und einen gewissen Konsens darüber, wie bestimmte Regeln zu interpretieren sind. Es muss nicht nur dem Gesetz, sondern auch der einschlägigen Rechtsprechung entsprochen werden.
Der Richter hat Ermessensspielraum, weil die Vorschriften nicht immer sicher sind, und es gibt Schwierigkeiten bei der Auslegung. Diese sind in der Regel struktureller Natur, wie zum Beispiel:
- Sprachliche Probleme (Mehrdeutigkeit und Vagheit).
- Systemische Probleme.
- Funktionelle Probleme.