Die zwei Arten der Freiheit: Äußere Freiheit und Wahlfreiheit

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Um die Freiheit richtig zu verstehen, müssen wir zwischen zwei grundlegenden Arten von Freiheit unterscheiden:

1. Äußere Freiheit (Handlungsfreiheit)

Die äußere Freiheit beschreibt die Abwesenheit von Zwang, der unser äußeres Verhalten beeinflusst. In diesem Sinne spricht man von Handlungsfreiheit, wenn man ohne äußere Hindernisse agieren kann. Das bedeutet, dass wir handeln können, ohne dass uns jemand Steine in den Weg legt oder uns physisch daran hindert, das zu tun, was wir möchten.

Innerhalb der äußeren Freiheit können wir verschiedene Formen unterscheiden:

  • Natürliche Freiheit

    Dies ist die Abwesenheit materieller Hindernisse. Sie beschreibt die Fähigkeit, ohne physische Einschränkungen zu handeln, im Gegensatz zu einem gefangenen Wesen, das keine körperliche Freiheit besitzt.

  • Bürgerliche Freiheit

    Sie umfasst die Rechtssicherheit und das Fehlen von Einschränkungen für Handlungen, solange diese nicht gesetzlich verboten sind. Es ist die Macht, alles zu tun, was die Gesetze nicht verbieten.

  • Politische Freiheit

    Dies ist die Freiheit, sich aktiv an der Regierung eines Landes zu beteiligen.

  • Meinungsfreiheit

    Die Fähigkeit, Ansichten und Meinungen über die Realität frei und ungehindert zu äußern.

2. Freiheit der Wahl (Innerer Wille)

Die Freiheit der Wahl ist eine innere Freiheit, oft auch als freier Wille bezeichnet. Sie ist die Anerkennung unserer Fähigkeit, in einer bestimmten Situation zwischen verschiedenen Möglichkeiten zu entscheiden und diejenige auszuwählen, die wir umsetzen möchten. Diese Handlung ist nicht vorgegeben, sondern im Gegenteil, es ist der Wille des Einzelnen, der selbst entscheidet, ob er eine Handlung ausführt oder nicht.

In der Philosophie wird die Freiheit der Wahl oft als das wirklich entscheidende Element im Problem der Freiheit betrachtet, da sie von wesentlicher Bedeutung ist.

Die Verbindung beider Freiheitsarten

Beide Arten von Freiheit sind eng miteinander verbunden:

  • Ohne innere Freiheit (Wahlfreiheit) verliert die äußere Freiheit (Handlungsfreiheit) viel von ihrer Bedeutung. Was nützt die Möglichkeit zu handeln, wenn man nicht frei entscheiden kann, was man tun möchte?
  • Andererseits, wenn der Mensch keine äußere Freiheit hätte, würde er am Ende vergessen, dass er frei ist. Er könnte seine Entscheidungen nicht externalisieren, und diese würden letztlich bedeutungslos erscheinen.

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