Arten von Handelsgesellschaften: Merkmale und Unterschiede
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Arten von Handelsgesellschaften
**Personengesellschaft**
Die Personengesellschaft ist eine Gesellschaftsform, bei der die Gesellschafter mit ihrem gesamten Vermögen unbeschränkt und solidarisch haften.
**Merkmale**
- Charakter/Persönlichkeit: Die Mitgliedschaft ist ohne die Zustimmung der anderen Gesellschafter nicht übertragbar.
- Firma: Die Gesellschaft firmiert unter dem Namen aller, einiger oder eines Gesellschafters. In den letzten beiden Fällen ist der Zusatz "& Compagnie" zu verwenden. Immer muss die Abkürzung "S.C." oder die ausgeschriebene Form "Personengesellschaft" hinzugefügt werden.
- Anzahl der Gesellschafter: Die Mindestanzahl der Gesellschafter beträgt zwei.
- Haftung: Es besteht eine persönliche, unbeschränkte und solidarische Haftung aller Gesellschafter für die Schulden der Gesellschaft. Diese Regel kann nicht durch Vereinbarung der Gesellschafter geändert werden.
**Kommanditgesellschaft**
Die Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft, bei der ein Teil der Gesellschafter (Kommanditisten) beschränkt und ein anderer Teil (Komplementäre) unbeschränkt haftet.
**Merkmale**
- Firma: Die Gesellschaft firmiert unter dem Namen aller oder eines/einiger Komplementäre. In den letzten beiden Fällen ist der Zusatz "& Compagnie" zu verwenden. Immer muss der Zusatz "Kommanditgesellschaft" verwendet werden.
- Haftung: Die Haftung der Kommanditisten ist auf ihre Kapitaleinlage beschränkt. Für die Komplementäre gilt das gleiche System wie für die Gesellschafter einer Personengesellschaft.
**Aktiengesellschaft (AG)**
Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, deren Kapital in Aktien zerlegt ist. Das Mindestkapital beträgt 60.101,21 Euro. Aktien sind frei übertragbare Wertpapiere und können in einigen Fällen börsennotiert sein.
**Merkmale**
- Firma: Der Name darf nicht mit dem einer bereits bestehenden Gesellschaft identisch sein. Der Zusatz "Aktiengesellschaft" oder die Abkürzung "AG" ist zwingend zu verwenden.
- Kapital: Das Kapital darf nicht weniger als 60.101,21 Euro betragen. Es muss voll gezeichnet und zu mindestens 25% des Nennwertes jeder Aktie eingezahlt sein.
- Rechte der Aktionäre: Recht auf Gewinnbeteiligung, Bezugsrecht, Stimmrecht, Teilnahme an Hauptversammlungen, Informationsrecht und das Recht, ihre Aktien zu übertragen.
- Haftung: Die Haftung der Aktionäre ist auf ihre Kapitaleinlage beschränkt.
**Organe der Aktiengesellschaft**
**Hauptversammlung**
Die Hauptversammlung ist die Versammlung der Aktionäre, die ordnungsgemäß einberufen wird, um mit Mehrheit über bestimmte, in ihre Zuständigkeit fallende, Angelegenheiten zu beraten und zu beschließen. Die Beschlüsse der Hauptversammlung sind für alle Aktionäre bindend, auch für die, die dagegen gestimmt haben oder abwesend waren, es sei denn, der Beschluss wird erfolgreich angefochten.**Verwaltungsrat oder Geschäftsführer**
Der Verwaltungsrat oder die Geschäftsführer sind die natürlichen oder juristischen Personen, die die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis der Gesellschaft innehaben. Die Gesellschaft kann von einem einzigen Geschäftsführer oder von mehreren Geschäftsführern vertreten werden. Bei mindestens drei Geschäftsführern bilden diese den Verwaltungsrat.**Abschlussprüfer**
Obwohl viele Autoren den Abschlussprüfer als Organ der Gesellschaft betrachten, handelt es sich in Wahrheit um externe, von der Gesellschaft unabhängige Fachleute, die den Jahresabschluss, die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens prüfen und beurteilen, ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss übereinstimmt. Sie müssen auch einen detaillierten Bericht über das Ergebnis ihrer Prüfung erstellen.
**Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)**
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Kapitalgesellschaft, deren Kapital in Geschäftsanteile zerlegt ist. Das Mindestkapital beträgt 3.005 Euro. Die Geschäftsanteile sind kumulativ und unteilbar. Sie können nicht als Wertpapiere bezeichnet werden. Die Gesellschafter haften nicht persönlich für die Schulden der Gesellschaft.