Arten von Kaufverträgen: Ein umfassender Leitfaden
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Arten von Kaufverträgen
Versteigerungsbedingungen
Bei einer Versteigerung bietet der Verkäufer eine Sache öffentlich zum Verkauf an. Der Käufer, der das höchste Gebot abgibt (der Meistbietende), erhält den Zuschlag.
Kauf auf Probe
Beim Kauf auf Probe hat der Käufer das Recht, die Ware zu testen. Der Kaufvertrag wird perfektioniert, wenn:
- Der Käufer die Ware nach dem Test für gut befindet (**aufschiebende Bedingung**).
- Der Käufer die Ware nach dem Test nicht ablehnt (**auflösende Bedingung**).
Im spanischen Recht wird vermutet, dass ein Kauf auf Probe immer unter aufschiebender Bedingung erfolgt (Art. 1453 CC und Urteil vom 15.11.1983).
Kauf nach Gustum (Ad Gustum)
Beim Kauf nach Gustum kann der Käufer die Ware vor dem Kauf probieren. Dies ist üblich bei Waren, die man üblicherweise vor dem Kauf probiert. Der Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Zustimmung des Käufers zustande. Auch hier wird eine aufschiebende Bedingung vermutet. Der Käufer kann den Vertrag ablehnen, wenn ihm die Ware nicht gefällt.
Kauf mit Anzahlung (Arras)
Beim Kauf mit Anzahlung leistet der Käufer eine Anzahlung als Sicherheit für die Erfüllung des Vertrags. Artikel 1454 CC besagt: Wenn eine Anzahlung geleistet wurde, kann der Vertrag aufgelöst werden. Der Käufer verliert die Anzahlung, wenn er vom Vertrag zurücktritt. Der Verkäufer muss die doppelte Anzahlung zurückzahlen, wenn er vom Vertrag zurücktritt.
Verkauf streitiger Forderungen
Artikel 1535,2 CC definiert eine streitige Forderung als eine Forderung, auf die bereits eine Klageerwiderung vorliegt. Der Verkauf einer solchen Forderung bezieht sich auf eine Forderung, die der Verkäufer nicht eintreiben konnte, nachdem der Schuldner die Erfüllung verweigert hat.
Ratenkauf von beweglichen Sachen
Der Ratenkauf von beweglichen Sachen ist im spanischen Zivilgesetzbuch (Cc) nicht ausdrücklich geregelt, wird aber durch das Gesetz 28/1998 vom 13. Juli geregelt. Es handelt sich um einen Vertrag, bei dem der Käufer den Kaufpreis in Raten zahlt, die in der Regel monatlich fällig sind. Artikel 3 des Gesetzes 28/1998 definiert den Ratenkaufvertrag als einen Vertrag, bei dem eine Partei der anderen eine bewegliche Sache übergibt und diese sich verpflichtet, einen bestimmten Preis in Raten zu zahlen, die ganz oder teilweise länger als drei Monate nach Vertragsabschluss fällig sind.
Verkauf einer Erbschaft
Beim Verkauf einer Erbschaft verkauft der Erbe (Verkäufer) die gesamte Erbschaft, die ihm zusteht, an einen Käufer gegen einen vereinbarten Preis. Der Erbe überträgt alle wirtschaftlichen Inhalte (Aktiva und Passiva) der Erbschaft. Der Käufer zahlt einen Festpreis und übernimmt alle Schulden und Lasten der Erbschaft, sowie alle Ansprüche, die der Erbe gegen die Erbschaft hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde.