Arten von Prüfertestaten und der Prüfungsbericht
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Arten von Prüfertestaten
Uneingeschränktes Testat
Ein uneingeschränktes Testat wird erteilt, wenn der Prüfer zu dem Schluss kommt, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt.
Voraussetzungen für ein uneingeschränktes Testat:
- Die Prüfung wurde ohne Einschränkungen des Prüfungsumfangs und in Übereinstimmung mit den geltenden Prüfungsstandards durchgeführt.
- Der Jahresabschluss wurde in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften (z. B. GAAP) erstellt und die angewandten Grundsätze sind konsistent mit denen des Vorjahres.
- Die im Jahresabschluss enthaltenen Informationen, einschließlich der Anhangangaben, sind ausreichend und angemessen.
- Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Geschäftstätigkeit des Unternehmens.
Eingeschränktes Testat (mit Vorbehalt)
Ein eingeschränktes Testat wird erteilt, wenn der Prüfer feststellt, dass es wesentliche Sachverhalte gibt, die verhindern, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Aspekten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, die Auswirkungen aber nicht so umfassend sind, dass ein negatives Testat oder eine Versagung des Testats erforderlich wäre.
Gründe für ein eingeschränktes Testat:
- Einschränkung des Prüfungsumfangs.
- Wesentliche Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften (z. B. GAAP).
- Wesentliche Unsicherheiten (falls nicht angemessen offengelegt oder nicht auflösbar).
- Nicht gerechtfertigte oder nicht konsistente Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen, die zu einer wesentlichen Fehlendarstellung führen.
Versagung des Testats (Negatives Testat)
Dies bedeutet, dass der Prüfer zu dem Schluss kommt, dass der Jahresabschluss insgesamt kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens oder der Veränderungen der Finanzlage in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften (z. B. GAAP) vermittelt.
Prüfungsurteil verweigert (Disclaimer of Opinion)
Ein Prüfungsurteil wird verweigert, wenn der Prüfer aufgrund einer schwerwiegenden Einschränkung des Prüfungsumfangs keine ausreichenden und angemessenen Prüfungsnachweise erlangen konnte, um eine Meinung zum Jahresabschluss als Ganzes abzugeben. Der Prüfer muss darlegen, dass es ihm nicht möglich war, eine Meinung zu äußern.
Umgang mit Änderungen und Konsistenz
Die Konsistenz der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen ist ein wichtiger Aspekt der Prüfung.
- Gerechtfertigte Änderungen: Wenn eine Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze gerechtfertigt ist (z. B. weil sie zu einer besseren Darstellung führt) und ordnungsgemäß im Anhang offengelegt wird, führt dies in der Regel nicht zu einer Einschränkung des Testats. Der Prüfer kann jedoch einen Hinweisparagraph in den Prüfungsbericht aufnehmen, um auf die Änderung aufmerksam zu machen.
- Nicht gerechtfertigte Änderungen oder Verstöße gegen GAAP: Wenn die Rechnungslegungsgrundsätze nicht konsistent angewendet werden oder gegen GAAP verstoßen und dies zu einer wesentlichen Fehlendarstellung führt, ist ein eingeschränktes Testat oder eine Versagung des Testats erforderlich.
- Unfähigkeit zur Prüfung der Konsistenz: Wenn der Prüfer die Konsistenz der Anwendung der Grundsätze nicht prüfen kann (z. B. aufgrund fehlender Unterlagen), wird dies wie eine Einschränkung des Prüfungsumfangs behandelt und kann zu einem eingeschränkten Testat oder einer Versagung des Testats führen.
Der Prüfungsbericht
Der Prüfungsbericht ist ein formelles Dokument, das die durchgeführte Prüfung und die professionelle Meinung des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den geltenden Prüfungsstandards und gesetzlichen Vorschriften darlegt.
Vergleichszahlen
Der Prüfungsbericht bezieht sich in der Regel auf den Jahresabschluss des aktuellen Geschäftsjahres sowie auf die Vergleichszahlen des Vorjahres, die ebenfalls geprüft wurden.
Hervorhebung bestimmter Sachverhalte (Emphasis of Matter)
Wenn der Prüfer in seinem Bericht auf bestimmte Sachverhalte im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss hinweisen möchte, die seiner Meinung nach für das Verständnis des Abschlusses wichtig sind (z. B. wesentliche Unsicherheiten bezüglich der Fortführung der Unternehmenstätigkeit), ohne dass dies eine Einschränkung des Testats bedeutet, fügt er einen separaten Hinweisparagraph (Emphasis of Matter Paragraph) ein.
Prüfung des Lageberichts
Der Prüfer prüft auch den Lagebericht, um festzustellen, ob dieser mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht.
Kern der Prüferstellungnahme (True and Fair View)
Im Kern seiner Stellungnahme erklärt der Prüfer klar, ob der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sowie der Cashflows (oder Veränderungen der Finanzlage) vermittelt und ob er in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften erstellt wurde.
Absatz zu Einschränkungen/Vorbehalten
Wenn ein eingeschränktes Testat erteilt wird, muss der Prüfer die Gründe dafür im Prüfungsbericht detailliert darlegen. Dies geschieht typischerweise in einem separaten Absatz, der die Art der Ausnahme identifiziert und, falls quantifizierbar, deren Auswirkungen auf den Jahresabschluss angibt. Dieser Absatz wird üblicherweise vor dem Meinungsabsatz platziert.