Arten von Schuldverhältnissen im Zivilrecht

Eingeordnet in Rechtswissenschaft

Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 3,76 KB

Arten von Schuldverhältnissen

Nach der Anzahl der Beteiligten

Geteilte Schuldverhältnisse (Mancomunadas)

Ein geteiltes Schuldverhältnis liegt vor, wenn mehrere Gläubiger oder mehrere Schuldner an einer Verpflichtung beteiligt sind.

  • Jeder Schuldner ist nur zur Erbringung seines Anteils an der Leistung verpflichtet.
  • Ein Gläubiger kann nicht von einem einzelnen Schuldner die Erfüllung der gesamten Leistung verlangen.
  • Die Leistung wird als aufgeteilt betrachtet.

Gesamtschuldnerische Schuldverhältnisse (Solidarias)

Hierbei haften mehrere Personen als Gläubiger oder Schuldner für die gesamte Leistung.

  • Außenverhältnis: Einer der Gläubiger kann von einem der Schuldner die gesamte Leistung fordern.
  • Innenverhältnis: Der Schuldner, der die gesamte Leistung erbracht hat, kann von den übrigen Schuldnern einen anteiligen Ausgleich verlangen.
  • Sollte ein Schuldner zahlungsunfähig sein, sind die übrigen Schuldner verpflichtet, dessen Anteil zu übernehmen.

Nach der Art der Leistung

Positive und negative Verpflichtungen

  • Positive Verpflichtung: Die Leistung besteht in einem bestimmten Tun oder Geben.
  • Negative Verpflichtung: Die Leistung besteht in einem Unterlassen oder Dulden.

Gattungsschulden und Stückschulden

  • Gattungsschuld (generisch): Der Leistungsgegenstand ist nur nach allgemeinen Merkmalen (Gattung oder Klasse) bestimmt. In der Regel ist der Schuldner verpflichtet, eine Sache von mittlerer Art und Güte zu liefern. Wenn der Schuldner nicht freiwillig leistet, kann der Gläubiger die Leistung auf Kosten des Schuldners beschaffen lassen.
  • Auswahlrecht (ius debitoris): Grundsätzlich liegt die Auswahl der zu liefernden Sache beim Schuldner, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  • Konkretisierung: Durch die Auswahl (Spezifikation) wird die Gattungsschuld zu einer Stückschuld. Dies kann vor dem Erfüllungszeitpunkt oder zum Zeitpunkt der Erfüllung selbst geschehen.

Nach der Teilbarkeit der Leistung

Teilbare Verpflichtungen

Eine Leistung ist teilbar, wenn sie in Teilen erbracht werden kann, ohne dass ihr Wesen verändert wird.

Unteilbare Verpflichtungen

Eine Leistung ist unteilbar, wenn sie nicht in Teilen erbracht werden kann, ohne ihr Wesen zu verändern. Dies betrifft insbesondere die Lieferung von Sachen, die nicht sinnvoll aufgeteilt werden können.

Nach der Bestimmtheit der Leistung

Alternative Verpflichtungen (Wahlschuld)

Bei einer Wahlschuld werden mehrere verschiedene Leistungen geschuldet, von denen jedoch nur eine erbracht werden muss, um die Verpflichtung zu erfüllen.

Anforderungen an den Leistungsgegenstand

Gemäß Art. 1271 bis 1273 des Zivilgesetzbuches (CC) muss die Leistung folgende Anforderungen erfüllen:

  • Möglichkeit: Die Leistung muss sowohl materiell als auch rechtlich möglich sein. Eine materielle Unmöglichkeit liegt vor, wenn die Leistung physisch nicht erbracht werden kann.
  • Rechtmäßigkeit (Erlaubtheit): Die Leistung darf nicht gegen zwingende Gesetze oder die guten Sitten verstoßen. Bei Sachleistungen dürfen die Sachen nicht außerhalb des Rechtsverkehrs stehen.
  • Bestimmtheit: Das Verhalten, zu dem der Schuldner verpflichtet ist, muss bei Begründung des Schuldverhältnisses zumindest bestimmbar sein.
  • Vermögensrechtlicher Charakter: Die Leistung muss einen wirtschaftlichen Wert haben oder zumindest einem schutzwürdigen Interesse des Gläubigers dienen.

Verwandte Einträge: