Arten von Unternehmen und Rechtsformen

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Arten von Unternehmen

Klassifizierung nach verschiedenen Kriterien:

Nach Eigentum und Produktionsmitteln:

  • Private Unternehmen: Kapital von Privatpersonen (natürlichen oder juristischen Personen).
  • Öffentliche Unternehmen: Kapital ganz oder teilweise im Besitz des Staates, der Autonomen Gemeinschaften oder der Gemeinden.

Nach Größe:

  • Kleine Unternehmen: Weniger als 50 Mitarbeiter.
  • Mittlere Unternehmen: Weniger als 250 Mitarbeiter.
  • Große Unternehmen: 250 oder mehr Mitarbeiter.

Nach Tätigkeitsbereich:

  • Primärer Sektor: Nutzung natürlicher Ressourcen (Landwirtschaft, Viehzucht, Fischerei).
  • Sekundärer Sektor: Industrieunternehmen (Transformation von Rohstoffen).
  • Tertiärer Sektor: Dienstleistungsunternehmen (Wäscherei, Friseur usw.).

In Spanien muss jeder Arbeitgeber bei der Gründung eines Unternehmens eine Lizenz mit einem Code für die auszuübende Tätigkeit erhalten. Diese Tätigkeit wird in der Nationalen Klassifikation der Wirtschaftszweige (NACE) erfasst.

Rechtsformen von Unternehmen

Einzelunternehmer

Eine natürliche Person, die die Rechts- und Geschäftsfähigkeit besitzt, um eine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben. Diese Tätigkeit wird in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübt.

Merkmale:

  • Einziger Eigentümer.
  • Volle Kontrolle über das Unternehmen.
  • Unbeschränkte Haftung.

Vorteile:

  • Einfache Gründung.
  • Große Autonomie.

Nachteile:

  • Hohes Risiko.
  • Überlebensprobleme, wenn der Gründer ausscheidet.
  • Schwierigkeiten bei der Finanzierung.

Gesellschaftliche Unternehmen

Freiwilliger Zusammenschluss von natürlichen oder juristischen Personen, die Kapital und/oder Arbeit einbringen, um ein Unternehmen zu gründen. Ziel ist es, einen Gewinn zu erzielen. Gesellschaften haben eine eigene Rechtspersönlichkeit, die von den Partnern getrennt ist. Die Gründung erfolgt durch Eintragung in das Handelsregister.

1. Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Zwei oder mehr Partner bringen Kapital und Arbeit ein. Sie beteiligen sich an der Geschäftsführung. Es ist kein Mindestkapital erforderlich. Die Haftung ist unbeschränkt und gesamtschuldnerisch, was ein hohes Risiko bedeutet.

2. Kommanditgesellschaft (KG)

Es gibt zwei Arten von Partnern:

  • Komplementäre: Bringen Arbeit ein und haften unbeschränkt.
  • Kommanditisten: Bringen Kapital ein und haften beschränkt auf ihre Einlage.

Es ist kein Mindestkapital erforderlich.

3. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die Haftung der Partner ist auf das eingebrachte Kapital beschränkt. Es ist ein Mindestkapital von 3.000 € erforderlich, das voll eingezahlt sein muss. Das Kapital ist in Geschäftsanteile aufgeteilt.

Vorteile:

  • Begrenzte Haftung, daher geringeres Risiko.

4. Aktiengesellschaft (AG)

Die Haftung der Aktionäre ist auf das eingebrachte Kapital beschränkt. Es ist ein Mindestkapital von 60.100 € erforderlich, von dem mindestens 25 % eingezahlt sein müssen. Der Restbetrag wird als ausstehende Dividenden bezeichnet. Das Kapital ist in Aktien aufgeteilt.

Vorteile:

  • Leichter Zugang zu Finanzierungen.
  • Beschränkte Haftung.
  • Freie Übertragung von Aktien.
  • Diversifizierung des Eigentums, daher geringeres Risiko.

Nachteile:

  • Konflikte zwischen Eigentümern und Management.

5. Arbeitergesellschaft mit beschränkter Haftung (S.L.L.)

Mindestens 51 % des Kapitals gehören den Arbeitnehmern. Kein Partner darf mehr als ein Drittel des Kapitals besitzen (mindestens drei Partner).

6. Arbeiter-Aktiengesellschaft (S.A.L.)

Funktioniert ähnlich wie eine S.L.L.

7. Gesellschaft mit beschränkter Haftung Neue Unternehmung (S.L.N.E.)

Eine besondere Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung zur Förderung der Unternehmensgründung. Es gibt maximal fünf Partner. Die Haftung ist beschränkt. Das Mindestkapital beträgt 3.000 €, das maximale 120.000 €.

8. Genossenschaften (Cooperativas)

Vereinigung von natürlichen oder juristischen Personen, die gemeinsame sozioökonomische Interessen verfolgen. Die Anzahl der Partner ist variabel (mindestens drei für Genossenschaften ersten Grades, zwei für Genossenschaften zweiten Grades). Die Haftung der Partner ist in der Regel auf das eingebrachte Kapital beschränkt, es sei denn, die Satzung sieht etwas anderes vor. Das Mindestkapital ist variabel und wird in der Satzung festgelegt.

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