Arten von Versicherungen: Ein umfassender Leitfaden

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Schadenversicherungen

Übersicht der 8 wichtigsten Schadenversicherungen:

Versicherung gegen Schäden oder Vermögensschäden:

  • Feuerversicherung: Der Versicherer ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen den durch Feuer entstandenen Schaden am versicherten Gegenstand zu ersetzen.
  • Diebstahlversicherung: Der Versicherer ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen den Schaden zu ersetzen, der durch die widerrechtliche Entwendung des versicherten Gegenstandes durch Dritte entstanden ist.
  • Haftpflichtversicherung: Der Versicherer ist verpflichtet, im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen einen Dritten für Schäden zu entschädigen, die der Versicherungsnehmer diesem Dritten zugefügt hat.
  • Kreditversicherung: Der Versicherer ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen dem Versicherungsnehmer die endgültigen Verluste zu ersetzen, die ihm durch die Insolvenz seiner Schuldner entstanden sind.
  • Bürgschaftsversicherung: Der Versicherer ist verpflichtet, den Versicherungsnehmer für den Fall zu entschädigen, dass der Versicherungsnehmer seinen gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.
  • Gewinn- oder entgangener Gewinnversicherung: Der Versicherer ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen dem Versicherungsnehmer den Verlust der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu ersetzen, die er bei Ausbleiben des im Vertrag beschriebenen Ereignisses oder der beschriebenen Tätigkeit erzielt hätte.
  • Rechtsschutzversicherung: Diese Versicherung garantiert die Übernahme der Kosten, die dem Versicherungsnehmer bei der Beteiligung an einem Verwaltungs-, Gerichts- oder Schiedsverfahren entstehen, und bietet somit Rechtsberatungsdienste an.
  • Rückversicherung: Dies ist ein Vertrag, durch den sich ein Versicherungsunternehmen bereit erklärt, die in einem Versicherungsvertrag mit einer anderen Person oder einem Versicherungsunternehmen eingegangenen Risiken gegen eine Prämie zu übernehmen.
  • Mehrfachrisikoversicherung: Ein Versicherungsvertrag, in dem verschiedene Policen zusammengefasst sind, die Schutz für verschiedene Risiken bieten, und zwar in einem einzigen Dokument.

Spezifische Schadenversicherungen

  • Hausratversicherung: Diese Police deckt alle Risiken ab, die im Haus auftreten können, vom Gebäude selbst bis hin zu Möbeln und persönlichen Gegenständen, mit einigen Einschränkungen.
  • Gebäudeversicherung für Eigentümergemeinschaften: Eine Anpassung der Hausratversicherung für Wohnblocks. Die abgedeckten Risiken sind die gleichen wie bei der Hausratversicherung.
  • Gewerbe- und Industrieversicherung: Die Grundgarantien sind die gleichen wie bei der Hausratversicherung. Diese Art von Police hat jedoch spezifische Garantien:
    • Diebstahl
    • Personenschäden
    • Kühlgut
    • Support-Service

Personenversicherungen

Diese Versicherungen decken alle Risiken ab, die das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die Gesundheit des Versicherten beeinträchtigen können.

  • Lebensversicherung: Der Versicherer ist verpflichtet, gegen Zahlung der Prämie und im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen dem Begünstigten im Todes- oder Erlebensfall ein Kapital, eine Rente oder andere vereinbarte Leistungen zu zahlen.
  • Unfallversicherung: Diese Versicherung soll Personen mit einem Geldbetrag und/oder medizinischer Versorgung für erlittene Personenschäden entschädigen, unabhängig von der Absicht des Versicherten, sowohl in der Ausübung seines Berufs als auch im normalen Leben.
  • Krankenversicherung: Der Versicherer verpflichtet sich, die vereinbarten Beträge einmalig oder in mehreren Raten zu zahlen, wenn im Rahmen der Police Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit des Versicherten ergriffen werden.
  • Kranken(tage)geldversicherung: Diese Versicherung bietet eine Reihe von medizinischen und chirurgischen Leistungen im Falle von Krankheit oder Unfall.

Altersvorsorge

Dies sind Versicherungsverträge, die Risiken und Sparen kombinieren.

Merkmale:

  • Der geleistete Beitrag führt nicht zu einer Reduzierung der persönlichen Einkommensbemessungsgrundlage.
  • Die erhaltenen Leistungen werden als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert.
  • Der eingezahlte Betrag kann nicht zurückgefordert werden, obwohl er nicht gültig war.
  • Sie können nicht von einem Unternehmen auf ein anderes übertragen werden.
  • Wenn der Inhaber stirbt, werden die Erben in die Erbschafts- und Schenkungssteuer einbezogen.

Vorsorgeeinrichtungen

  • Der Beitrag reduziert die persönliche Einkommensbemessungsgrundlage.
  • Die erhaltenen Leistungen werden als Arbeitseinkommen für die Einkommensteuer erfasst.
  • Der eingezahlte Betrag kann zu den vereinbarten Bedingungen zurückgefordert werden.
  • Er kann von einem Unternehmen auf ein anderes übertragen werden.
  • Wenn der Inhaber stirbt, werden die Begünstigten als Arbeitseinkommen besteuert.

Kfz-Versicherung

Die obligatorische Haftpflichtversicherung (Dritte) deckt Schäden bis zu:

  • Personenschäden: 70.000.000 €
  • Sachschäden: 15.000.000 €

Nicht ausgeschlossen sind: Schäden, die durch betrunkene Fahrer verursacht werden, oder durch leichtsinniges oder Kamikaze-Verhalten.

Ausgeschlossen sind:

  • Personenschäden des Fahrers des Fahrzeugs
  • Schäden am versicherten Fahrzeug
  • Schäden an gestohlenen Fahrzeugen

Weitere nicht obligatorische Versicherungen:

  • Eigenschäden
  • Diebstahl
  • Rechtshilfe
  • Reisehilfe
  • Feuer

Bei der Kfz-Versicherung gibt es eine Franchise, d. h. die Höhe der Prämie ist niedriger, aber im Gegenzug beteiligt sich der Versicherer oder Versicherungsnehmer an den Kosten der Reparatur des beschädigten Fahrzeugs.

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