Artikel 27 der Spanischen Verfassung von 1978: Das Recht auf Bildung

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Artikel 27 der Spanischen Verfassung von 1978

Artikel 27. 1978.

1. Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Die Freiheit der Lehre.

2. Der Unterricht muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit, auf die Achtung der demokratischen Prinzipien des Zusammenlebens und der Rechte und Freiheiten gerichtet sein.

3. Die öffentlichen Gewalten gewährleisten das Recht der Eltern, dass ihre Kinder die religiöse und moralische Erziehung im Einklang mit ihren eigenen Überzeugungen erhalten.

4. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch und unentgeltlich.

5. Die öffentlichen Gewalten gewährleisten das Recht eines jeden auf Bildung durch allgemeine Planung der Ausbildung, mit der effektiven Beteiligung aller betroffenen Sektoren und Bildungseinrichtungen.

6. Es wird die natürliche und juristische Freiheit von Bildungseinrichtungen im Einklang mit rechtsstaatlichen Grundsätzen anerkannt.

7. Lehrer, Eltern und gegebenenfalls die Studierenden sollen an der Kontrolle und Verwaltung aller Zentren, die von der Verwaltung mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen beteiligt werden.

8. Die Behörden führen die Kontrolle und Standardisierung des Bildungssystems durch, um die Einhaltung der Gesetze zu gewährleisten.

9. Die öffentlichen Behörden tragen dazu bei, dass die Schulen die gesetzlich festgelegten Anforderungen erfüllen.

10. Es wird die Autonomie der Universitäten unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen anerkannt.

Wichtige Bildungsgesetze in Spanien

  • LOEC (1980): Ideologie und mehrere Zentren. Erste Struktur der Organe und die gemeinsame Teilnahme an der Wahl des Direktors.
  • LRU (1983): Konzeption der Universität als öffentlich-rechtliche, organisatorische Struktur der Kategorien von Professoren...
  • LODE (1985): Aufhebung der LOEC. Beinhaltet Konzepte des Charakters und der Pluralität der Zentren, öffentliche und private Mittelklasse, neue Formulierung von Leitungsgremien (Einzel- und Stiftskirche). Schulrat als Organ für die Teilnahme an der Wahl des Direktors.
  • LOXSE (1990): Führt eine neue Struktur der Ausbildung ein, die die Führungsprinzipien der LODE übernimmt. Als Ergebnis dieser Veränderungen erscheint LOPAGCD (1995), die die Idee der Beteiligung untersucht.
  • LOCE (2002) und LOE (2006): Rufen die bisherige Philosophie mit neuen Beiträgen auf.

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