Die athenische Gesellschaft im 5. Jahrhundert v. Chr.
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Die drei Klassen der athenischen Gesellschaft
Bürger
Diese Klasse umfasste erwachsene, freie Männer. In der Zeit des Perikles (5. Jahrhundert v. Chr.) mussten die Eltern athenische Bürger sein. Sie bildeten den Kern der privilegierten Menschen mit vollen politischen Rechten und waren die einzigen, die Land in Attika besitzen oder erwerben konnten. Im Gegenzug waren sie verpflichtet, Steuern zu zahlen, die geltenden Gesetze einzuhalten und im Kriegsfall zu dienen. Unter den Bürgern gab es erhebliche Unterschiede im Reichtum, von den adligen Familien bis zu den Kleinbauern, Händlern, Handwerkern und Matrosen.
Metöken
Metöken bedeutet "Mitbewohner". Sie waren freie Ausländer, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben und an religiösen Festen teilnehmen konnten. Im Gegenzug zahlten sie eine Aufenthaltsgebühr und hatten die gleichen finanziellen und militärischen Verpflichtungen wie die Bürger. Die Metöken waren oft wohlhabend und trugen durch Geld und Kredite zum Staat bei. Sie zeigten dem Staat absolute Treue.
Sklaven
Der Status der Sklaven war in Griechenland allgemein verbreitet. Die Sklaverei wurde von der Gesellschaft akzeptiert, auch von den Sklaven selbst, und galt als natürliche Folge eines Krieges. Die Sieger durften nicht nur die Güter der Besiegten, sondern auch die Menschen nehmen. Auch freie Männer konnten zu Sklaven werden, ebenso wie die Kinder von Sklaven oder Neugeborene, die von ihren Eltern ausgesetzt wurden. Sklaven hatten keine politischen oder bürgerlichen Rechte. Die Besitzer konnten über sie verfügen, wie sie wollten, wurden aber bestraft, wenn sie den Sklaven eines anderen töteten oder schlugen. Sklaven konnten ihre Freiheit durch Lösegeld erlangen, das sie selbst, ihre Besitzer oder der Staat zahlten. Sie verrichteten oft harte Arbeit, z. B. in Bergwerken, wo nur wenige überlebten.