Audit-Verordnung Spanien: Konzept, Standards & Regeln

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Konzept der Rechnungsprüfung

Die Rechnungsprüfung ist die Tätigkeit, die von einer unabhängigen qualifizierten Person durchgeführt wird. Sie umfasst die Analyse, Überwachung und Überprüfung der aus geprüften Aufzeichnungen abgeleiteten Finanzinformationen unter Anwendung geeigneter Techniken. Ziel ist es, einen Bericht über die Zuverlässigkeit dieser Informationen zu erstellen, damit Dritte diese verstehen und bewerten können.

Technische Standards (Einführung)

Spezifische Vorschriften, die vom Abschlussprüfer einzuhalten sind.

Sie sind die Grundsätze und Anforderungen, die ein Prüfer bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben notwendigerweise beachten sollte. Sie umfassen die erforderlichen Maßnahmen, um eine verantwortungsvolle technische Stellungnahme abzugeben.

Arten von Standards

  • Allgemeine technische Standards: Beziehen sich auf den beruflichen Status des Prüfers. Sie betreffen das technische und objektive Verhalten, die Integrität und die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers bei der Ausübung seines Berufs.
  • Technische Normen zur Ausführung der Prüfung: Beziehen sich auf den Prüfprozess, dessen Planung und Durchführung. Sie erfordern, dass der Abschlussprüfer umfassende Kenntnisse der internen Kontrolle und der Buchführung des geprüften Unternehmens besitzt.
  • Technische Regeln für die Berichterstattung: Betreffen die Art und Weise der Berichterstattung. Sie beziehen sich auf die Grundprinzipien, die Vorbereitung, den Inhalt und die Präsentation des Prüfungsberichts.

Wichtige Regeln der Rechnungsprüfung

  • Die erste Regel lautet: „Die Prüfung sollte von einer Person oder Personen durchgeführt werden, die über die gesetzlich vorgeschriebene technische und berufliche Befähigung als Abschlussprüfer verfügen.“
  • Die zweite Regel lautet: „Der Prüfer muss bei seiner Tätigkeit Objektivität, Integrität und völlige Unabhängigkeit wahren.“
  • Die dritte Regel lautet: „Der Wirtschaftsprüfer muss bei der Durchführung seiner Arbeit und der Erstellung seines Berichts mit der gebotenen professionellen Sorgfalt handeln.“
  • Die vierte Regel lautet: „Der Prüfer ist für die Einhaltung anerkannter Prüfungsstandards verantwortlich und stellt sicher, dass sein professionelles Prüfungsteam diese ebenfalls einhält.“
  • Die fünfte Regel lautet: „Der Wirtschaftsprüfer muss die Vertraulichkeit der im Rahmen der Prüfung erhaltenen Daten wahren.“
  • Die sechste Regel lautet: „Die Honorare für den Kunden müssen einen fairen Preis für die geleistete Arbeit darstellen.“
  • Die siebte Regel lautet: „Der Prüfer darf keine gezielte Werbung zur Akquise von Kunden betreiben.“

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