Aufgaben, Befugnisse und Zusammensetzung der Europäischen Kommission: Ein Überblick

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4) Aufgaben und Befugnisse der Kommission

Die Kommission ist das Gremium, das das Gesetzgebungsverfahren eröffnet. Dies ist ihre wichtigste Befugnis. Für jeden normativen Akt ist das Verfahren wie folgt: Die von der Kommission vorgeschlagenen Rechtsvorschriften müssen vom Rat genehmigt werden (ja oder nein, im nationalen Interesse) und fast immer vom Europäischen Parlament angenommen werden (ja oder nein, im Interesse der Bürger). So haben wir die Zusammenarbeit der drei wichtigsten Organe, um eine Norm zu schaffen (und teilen sich die gesetzgebende Gewalt). Die wesentliche Aufgabe der Kommission ist das allgemeine Interesse und das Handeln. Sie hat praktisch ein Monopol auf die Förderung von Legislativvorschlägen (wer das Gesetzgebungsverfahren eröffnen kann).

Tipp: Die Kommission ist zwar das wichtigste Organ im Gesetzgebungsverfahren, ist aber nicht exklusiv. Sie hat auch die wichtigsten rechtlichen Befugnisse und trifft haushaltspolitische Entscheidungen. Sie hat auch Befugnisse zur Koordinierung der Union. Zusammenfassend ist die Kommission das Organ mit den meisten Kompetenzen. Es ist wichtig zu beachten, dass Entscheidungen des Rates für alle Mitgliedstaaten bindend sind, unabhängig davon, ob sie dafür oder dagegen gestimmt haben.

Gemäß Art. 16.2 des Vertrags setzt sich der Rat aus einem Vertreter jedes Mitgliedstaats auf Ministerebene zusammen. Die Regierungen der Mitgliedstaaten können bestimmen, wer sie vertritt und das Stimmrecht ausübt. Im ersten Rang hat jeder Mitgliedstaat das verfassungsmäßige Recht zu bestimmen, welcher Minister oder welche Ministerin den Staat im Rat vertritt. Im zweiten Rang ist der Begriff „Ministerebene“ weit auszulegen und umfasst daher auch Minister und Ministerpräsidenten. Im Falle Spaniens könnten auch autonome Minister teilnehmen, sofern sie die Vollmacht der nationalen Regierung haben. Wenn ein Minister verhindert ist, kann die Regierung sich durch eine andere Person vertreten lassen. Die Zusammensetzung des Rates hängt viertens von den behandelten Themen ab.

Wenn verschiedene Themen diskutiert werden, können die Staaten einzelne Minister entsenden, aber jeder Staat hat eine Stimme. Diese variable Zusammensetzung führt zu verschiedenen Ratsformationen. Nach dem Vertrag von Lissabon gibt es zehn Ratsformationen. Eine davon ist der Rat für Auswärtige Angelegenheiten, in dem die Außenminister zusammenkommen und der unter dem Vorsitz des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik tagt. Eine weitere regelmäßige Formation ist der Rat für Allgemeine Angelegenheiten. Von besonderer Bedeutung ist auch die Formation für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten. Die wechselnde Zusammensetzung des Rates macht es schwierig, eine einheitliche Linie zu verfolgen. Daher arbeitet ein Hilfsorgan des Rates, der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV), ständig an der Vorbereitung der Ratsarbeit. Der Rat hat keine politischen Entscheidungsbefugnisse in der Gesetzgebung. Der Rat hat einen Präsidenten, und die Präsidentschaft wird durch ein rotierendes System geregelt, d.h. alle sechs Monate übernimmt ein anderer Mitgliedstaat den Vorsitz. Der Vertrag von Lissabon hat hier erhebliche Veränderungen eingeführt: a) Die Schaffung des Hohen Vertreters, der den Vorsitz im Rat für Auswärtige Angelegenheiten führt. b) Ausnahmen für Staaten, die nicht den Euro als Währung haben. c) Die Schaffung einer permanenten Präsidentschaft der Union, die vom Europäischen Rat wahrgenommen wird. Die Rolle des rotierenden Ratsvorsitzes ist weniger wichtig als vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon. Diese halbjährliche Rotation gilt auch für den AStV und alle anderen Ratsgremien. Derzeit gibt es etwa 200 Arbeitsgruppen, und viele davon stehen unter spanischem Vorsitz.

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