Die Auflösung und Zusammensetzung der Cortes Generales

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Die Auflösung der Cortes Generales

Im Hinblick auf die Beziehungen zur Regierung: Der Premierminister kann nach Beratung des Ministerrates die Auflösung des Parlaments durch den König vorschlagen. Dies geschieht unter Einhaltung der verfassungsrechtlichen Anforderungen. Vor Ablauf der Legislaturperiode, innerhalb von vier Jahren, können die Kammern aufgelöst werden, was sofort mit der Forderung nach allgemeinen Wahlen einhergeht.

Verfassungsrechtliche Anforderungen

Beim Vorschlag einer Totalrevision der Verfassung oder einer teilweisen Reform gemäß Artikel 168 der Verfassung wird mit der Mehrheit von zwei Dritteln der einzelnen Kammern die sofortige Auflösung des Parlaments genehmigt.

Aufgaben und Befugnisse der Cortes

Für andere besondere Anlässe üben die Cortes Generales ihre Befugnisse durch die Ausarbeitung und Annahme von Gesetzen aus, sowie durch den Vorschlag der Ernennung von Inhabern bestimmter Staatsorgane an Seine Majestät den König und auf andere Weise.

In Bezug auf die Befugnisse der Krone, wie die Ermächtigung zur Kriegserklärung und zum Friedensschluss oder die Proklamation des Königs vor dem Parlament, müssen die Häuser in gemeinsamer Sitzung unter dem Vorsitz des Präsidenten der Abgeordnetenkammer zusammentreten.

Besondere nicht-legislative Entscheidungen

Bestimmte Entscheidungen von besonderer Tragweite, die jedoch nicht-legislativ sind – wie die Einsicht in die Notwendigkeit für den Staat, verschiedene Bestimmungen der Autonomen Gemeinschaften zu einem bestimmten Thema zu harmonisieren –, werden mit einer Mehrheit jeder der Kammern getroffen. Die Verfassung verteilt die Initiative in diesen Fällen ungleich zugunsten des Senats. Es ist jedoch festgelegt, dass Abweichungen durch eine gemeinsame Kommission mit der gleichen Anzahl von Senatoren und Abgeordneten gelöst werden. Führt dieser Vorschlag nicht zu einer Einigung der beiden Häuser, liegt die endgültige Entscheidung beim Kongress mit absoluter Mehrheit.

Zusammensetzung der Cortes Generales

Der Senat

Der Senat ist die Kammer der territorialen Repräsentation, welche die autonomen Regionen und Provinzen vertritt. Jede Autonome Gemeinschaft ernennt einen Senator und einen weiteren für je eine Million Einwohner in ihrem jeweiligen Gebiet. Dies entspricht der Berufung durch die gesetzgebende Versammlung oder das oberste Organ der Autonomen Gemeinschaft, wie in der jeweiligen Autonomiesatzung vorgesehen.

In jeder Provinz werden vier Senatoren durch allgemeines, freies, gleiches, unmittelbares und geheimes Wahlrecht gewählt. In den insularen Provinzen bildet jede Insel oder Gruppe von Inseln mit einem Cabildo Insular oder Rat einen Wahlkreis für die Zwecke der Senatorenwahl:

  • Drei Senatoren: Gran Canaria, Teneriffa und Mallorca.
  • Je ein Senator: Ibiza-Formentera, Menorca, El Hierro, Fuerteventura, La Gomera, La Palma und Lanzarote.
  • Je zwei Senatoren: Die Städte Ceuta und Melilla.

Der Senat wird für vier Jahre gewählt. Das Mandat der Senatoren endet vier Jahre nach der Wahl oder am Tag der Auflösung des Hauses.

Der Kongress der Abgeordneten

Der Kongress wird von mindestens 300 und maximal 400 Abgeordneten (derzeit 350) in allgemeiner, freier, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt. Wahlberechtigt sind alle Spanier, die im vollen Genuss ihrer politischen Rechte sind.

Wahlkreis für die Wahl der Abgeordneten ist die Provinz. Das Wahlgesetz verteilt die Gesamtzahl der Abgeordneten wie folgt:

  • Eine initiale Mindestvertretung von zwei Abgeordneten pro Provinz.
  • Je ein Abgeordneter für Ceuta und Melilla.
  • Die restlichen Sitze werden im Verhältnis zur Bevölkerung verteilt.

Die Wahl erfolgt in jedem Wahlkreis auf Grundlage der Verhältniswahl nach dem D'Hondt-System, welches Instabilitäten durch zu starke Zersplitterung des Hauses verhindert. Der Kongress wird für vier Jahre gewählt; das Mandat endet vier Jahre nach der Wahl oder am Tag der Auflösung des Unterhauses.

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