Ausgleichsfonds und regionale Finanzierung der Sozialdienste
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5. Ausgleichsfonds und Transfers
Der Zweck des Ausgleichsfonds ist es, interterritoriale wirtschaftliche Ungleichgewichte zu korrigieren und den Grundsatz der Solidarität zu verwirklichen. Die Mittel des Fonds sind zweckgebunden für Investitionskosten. Die Größe des Fonds wird durch einen Prozentsatz der öffentlichen Investitionen bestimmt, der aus dem allgemeinen Staatshaushalt für neue zivile Realinvestitionen stammt. Der resultierende Betrag wird nach der relativen Bevölkerung der autonomen Empfänger im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung gewichtet und mit dem Index des nationalen Durchschnittseinkommens der CCAA und der Teilnehmer gewichtet. Die Mittel sind für Investitionsvorhaben bestimmt, die die Schaffung von Wohlstand im Empfängerland fördern. Die Begünstigten sind die im Haushaltsgesetz aufgeführten Autonomen Gemeinschaften (CCAA). Die Verteilungskriterien des Ausgleichsfonds sind:
- Bevölkerung relativ
- Wanderungssaldo
- Arbeitslosigkeit
- Boden- und Bevölkerungsstreuung
Nach der Verteilung wird die Umkehrung des Pro-Kopf-Einkommens der einzelnen Regionen und Inseln korrigiert. Der Zusatzfonds wird jährlich für jede CCAA mit einem Betrag in Höhe von 33,33% des jeweiligen Ausgleichsfonds ausgestattet. Weitere Mittel stammen aus dem staatlichen Gesamthaushalt. Die Europäische Gemeinschaft (EG) bietet die Möglichkeit, Mittel für die CCAA bereitzustellen, die dazu bestimmt sind, ein Mindestniveau für die Durchführung der Übertragung öffentlicher Dienstleistungen zu gewährleisten. Der Staat garantiert ein Mindestniveau an grundlegenden öffentlichen Dienstleistungen, Bildung und Gesundheitsversorgung.
(Ausgleichsfonds) Erträge
Diese Finanzierungsquelle, die durch das LOFCA geregelt wird, besteht aus Erträgen aus ihrem Vermögen, Erbschaften, Vermächtnissen und Spenden.
Erlös aus Kreditgeschäften
Diese Finanzierungsquelle besteht aus der Ausgabe von Wertpapieren der CCAA. Artikel 14 des LOFCA regelt:
- Kreditgeschäfte zur Deckung vorübergehender Liquiditätsbedarfe (weniger als 1 Jahr Laufzeit).
- Kreditgeschäfte mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr. Diese müssen zwei Bedingungen erfüllen:
- Ausschließlich für Investitionen.
- Der jährliche Betrag der Abschreibungen und Zinsen sollte weniger als 25% der laufenden Einnahmen der CCAA betragen.
Regionale Rechtsvorschriften für Sozialdienste (SSSS)
Die Bezugnahme auf die Finanzierungsgesetze der SSSS der CCAA ist eher knapp. Das Gesetz sieht vor, dass das SSSS-System von Murcia aus dem Gesamthaushalt der CCAA, den Haushalten der lokalen Körperschaften und möglichen finanziellen Zuwendungen finanziert wird. Die gleichen Bedingungen gelten für das SSSS-Gesetz von Asturien, La Rioja, das Sozialhilfegesetz von Euzkadi, das Gesetz über die soziale Aktion Kantabriens und das SSSS-Gesetz der Kanarischen Inseln. Im Fall von Euzkadi und den Kanarischen Inseln wird das System auch durch den Gesamtetat der Provinzen, Städte und Gemeinden finanziert. Das Gesetz von Madrid sieht zusätzlich zu den oben genannten Zuschüssen, Spenden und anderen freiwilligen Beiträgen vor. Die wichtigsten Finanzierungsquellen sind, zusätzlich zu den Beiträgen von privaten Unternehmen, die ihre Zentren in das System integrieren, im Gesetz über soziale Maßnahmen von Castilla-Leon dargelegt. Die Gesetzesverordnung 17/1994 von Katalonien besagt, dass die zuständige Abteilung und das katalanische Institut für Sozialdienste die erforderlichen Ressourcen erhalten, die von der Regierung im Rahmen des Sozialdienstbudgets zugewiesen werden, sowie Ressourcen außerhalb des Sozialdienstbudgets, die von der Regierung aus ihren Bilanzen, Einnahmen, Subventionen und anderen freiwilligen Beiträgen von öffentlichen und privaten Stellen und Einzelpersonen finanziert werden.
Aus Kostensicht legen die Gesetze besonderen Wert auf die Finanzierung der kommunalen Verwaltung und sozialer Initiativen und die Notwendigkeit, Haushaltsmittel für ihre eigene Gerichtsbarkeit zuzuweisen. Einige dieser Gesetze sehen vor, dass die Budgets für einen bestimmten Prozentsatz festgelegt werden. Die Gesetze der Balearischen Inseln, Castilla-La Mancha und Navarra sehen 6% der Staatsausgaben der CCAA vor. Die Bereitstellung von SSSS in Castilla-Leon sieht eine jährliche Steigerung über dem Durchschnitt aller Ministerien vor, und das Gesetz von Valencia sieht vor, dass die Haushalte der lokalen Regierung nach und nach eine Gebühr zur Finanzierung der Sozialdienste erheben.