Die Autonomen Gemeinschaften Spaniens: Struktur, Kompetenzen und Verwaltung
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Grundlagen der Rechtsstaatlichkeit und Staatsorganisation
Die drei Gewalten in den Autonomen Gemeinschaften
Die Herrschaft des Rechts basiert auf der Gewaltenteilung:
- Legislative: Die Gesetzgebende Versammlung der Autonomen Gemeinschaft (Cortes).
- Exekutive: Der Regierungsrat der Autonomen Gemeinschaft.
- Judikative: Der Oberste Gerichtshof (auf nationaler Ebene).
Verwaltungsgliederung und Autonomieprinzipien
Wichtige Aspekte der Verwaltungsgliederung und des Autonomieprinzips umfassen:
- a) Gemeinden, Provinzen, autonome Regionen.
- b) Spanien hat 17 autonome Gemeinschaften und 2 autonome Städte.
- c) Prinzipien der Solidarität und Autonomie der Gemeinschaften.
- d) Die Satzung der Autonomie als grundlegendes Dokument.
Mindestanforderungen der Autonomiestatute
Die Satzungen der Autonomie müssen mindestens folgende Punkte enthalten:
- Der Name der Autonomen Gemeinschaft.
- Die Grenzen des Territoriums.
- Die Namen der eigenen autonomen Institutionen.
- Die übernommenen Kompetenzen.
Institutionen der Autonomen Regierung
- Gesetzgebende Versammlung der Autonomen Gemeinschaft.
- Regierungsrat (Consejo de Gobierno):
- Präsident
- Vizepräsident
- Minister (Conseilleros)
- Oberster Gerichtshof (Justiz):
- Kammern für Zivilrecht
- Kammern für Strafrecht
- Kammern für Sozialrecht
- Kammern für Verwaltungsstreitigkeiten
Legislative Versammlungen der Autonomen Gemeinschaften
- Parlament von Andalusien
- Cortes de Aragón
- Parlament der Kanarischen Inseln
- Regionalversammlung von Kantabrien
- Cortes de Castilla-La Mancha
- Cortes de Castilla y León
- Parlament von Katalonien (Parlament de Catalunya)
- Versammlung von Madrid (Asamblea de Madrid)
- Cortes de Navarra
- Corts Valencianes (für die Valencianische Gemeinschaft)
- Asamblea de Extremadura
- Parlament von Galicien
- Parlament der Balearen
- Parlament von La Rioja
- Baskisches Parlament (Eusko Legebiltzarra)
- Junta General del Principado de Asturias
- Asamblea Regional de Murcia
Wichtige Funktionen der Gesetzgebenden Versammlung
Die wichtigsten Funktionen der Gesetzgebenden Versammlung sind:
- Ausübung der Gesetzgebenden Gewalt.
- Kontrolle der Tätigkeit des Regierungsrates durch Anfragen und Interpellationen. Sie kann auch ein Misstrauensvotum einleiten.
- Wahl des Präsidenten der Autonomen Gemeinschaft.
- Genehmigung der Haushalte.
- Anrufung des Verfassungsgerichts bei Verfassungswidrigkeit von Landesgesetzen.
- Ernennung der Senatoren, die die Autonome Gemeinschaft vertreten.
- Wahl des Bürgerbeauftragten (Ombudsmann).
Schlüsselkonzepte der Autonomen Verwaltung
Weitere wichtige Konzepte und Funktionen umfassen:
- a) Die vier Merkmale der Wahlen: allgemein, frei, gleich, direkt und geheim.
- b) Die Gesetzgebung innerhalb der Autonomen Region.
- c) Die Genehmigung der Haushalte.
- d) Instrumente der parlamentarischen Kontrolle: Interpellationen, Misstrauensvotum, Vertrauensfrage, Anfragen.
Exekutive Organe der Autonomen Gemeinschaften (Regierungsräte)
- Junta de Andalucía
- Gobierno de Aragón
- Gobierno de Canarias
- Regierungsrat von Kantabrien (Consejo de Gobierno de Cantabria)
- Regierungsrat von Castilla-La Mancha (Consejo de Gobierno de Castilla-La Mancha)
- Junta de Castilla y León
- Regierung von Katalonien (Govern de Catalunya)
- Regierungsrat von Madrid (Consejo de Gobierno de la Comunidad de Madrid)
- Diputación Foral de Navarra (Regierung von Navarra)
- Consell de la Generalitat Valenciana
- Junta de Extremadura
- Xunta de Galicia
- Regierung der Balearen (Govern de les Illes Balears)
- Regierungsrat von La Rioja (Consejo de Gobierno de La Rioja)
- Baskische Regierung (Eusko Jaurlaritza)
- Regierungsrat des Fürstentums Asturien (Consejo de Gobierno del Principado de Asturias)
- Regierungsrat von Murcia (Consejo de Gobierno de la Región de Murcia)
Weitere Aspekte der Regierungsführung
Zusätzliche Punkte zur Regierungsführung umfassen:
- a) Die Zusammensetzung der Exekutive: Präsidenten, Vizepräsidenten, Minister.
- b) Die Rolle der Versammlung und des Königs.
- c) Die Struktur der Ministerien und Abteilungen.
- d) Die Rolle des Obersten Gerichtshofs.
- e) Die Funktion des Verfassungsgerichts.
Definition von Sachgebieten und Kompetenzen
Sachgebiete (Materie)
Sachgebiete sind die Bereiche, in denen Kompetenzen ausgeübt werden.
Beispiele: Gesundheit, Bildung, Justiz, Umwelt.
Kompetenzen (Powers)
Die legislative und exekutive Gewalt wird in einem bestimmten Sachgebiet ausgeübt.
- Gesetzgebende Gewalt: Die Macht, Gesetze und Verordnungen zu erlassen und staatliche Regelungen zu entwickeln.
- Exekutive Gewalt: Die Macht zur Anwendung von Rechtsvorschriften und zur Entwicklung der Regierungstätigkeit.
Beispiel: Die Festlegung von Regeln für den Wettbewerb im Bereich der landwirtschaftlichen Nutztiere (Sachgebiet).
Arten von Kompetenzen zwischen Staat und Autonomen Gemeinschaften
Die legislativen und exekutiven Kompetenzen in Angelegenheiten, die vollständig den Staat oder die Autonomen Regionen betreffen, lassen sich wie folgt unterscheiden:
a) Ausschließliche Zuständigkeiten des Staates
Dies sind die in Artikel 149.1 der Verfassung genannten Kompetenzen, bei denen kein Eingriff der Autonomen Regionen vorgesehen ist.
Diese Kompetenzen umfassen traditionell hoheitliche Aufgaben, zum Beispiel Justiz, Verteidigung, Grenzen oder allgemeine Finanzen.
Der Staat übt auch jene Kompetenzen exklusiv aus, die zwar den Autonomen Gemeinschaften zustehen könnten, aber von diesen nicht in ihrer Satzung der Autonomie übernommen wurden (Art. 149.3).
b) Ausschließliche Zuständigkeiten der Autonomen Gemeinschaften
Dies sind die in Artikel 148.1 der Verfassung genannten Kompetenzen, die keine Intervention des Staates vorsehen und von den Autonomen Gemeinschaften in ihren Satzungen der Autonomie übernommen wurden.
c) Geteilte Zuständigkeiten
Sie entstehen, wenn der Staat und die Regionen ein gemeinsames Sachgebiet mit unterschiedlichen Zuständigkeiten teilen, wobei verschiedene Funktionen ausgeübt werden und keine Überschneidungen erlaubt sind.
Dies beinhaltet die Entwicklung und Umsetzung von Grundgesetzen durch die Regionen sowie die exklusive staatliche Gesetzgebung (Artikel 149.1/6.a, 7., 8., 18.), zum Beispiel in Zivil-, Straf- und Arbeitsrecht.
d) Konkurrierende Zuständigkeiten
Sie entstehen, wenn der Staat und die Autonomen Gemeinschaften dasselbe Sachgebiet teilen, wobei beide Ebenen komplementäre Kompetenzen ausüben.
Beispiele für diese Kompetenzen sind die Förderung von Sport und Tourismus, die Förderung von Kultur und Forschung, Gesundheit und Hygiene und so weiter.
Spezifische Kompetenzbereiche und Regelungen
Spezifische Regelungen zum Autonomiestatus
Ein weiterer Punkt betrifft spezifische Regelungen zum Autonomiestatus, möglicherweise bezogen auf Artikel 5 Absatz 2 oder eine ähnliche Bestimmung.
Beispiele für staatliche oder überregionale Kompetenzen
- a) Staatliche Eisenbahnen
- b) Flughäfen
- c) Staatliche Autobahnen
- d) Wassertransfer zwischen den Gemeinschaften