Autonomie und Finanzsystem des Baskenlandes
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Wiederherstellung der Autonomie (1978)
Nach der spanischen Verfassung von 1978 erlangte das Baskenland seine historischen Rechte als autonome Gemeinschaft zurück. Baskische Parlamentarier verabschiedeten das Autonomiestatut (das sogenannte Guernica-Statut). Navarra genehmigte die Regelung seiner eigenen Autonomie durch das Foralrecht, basierend auf seiner historischen Provinzordnung.
Das Autonomieregime
Das Regionalregime stützt sich auf das Guernica-Statut, das im Jahr 1979 angenommen wurde. Es etablierte eine parlamentarische Regierung.
Baskisches Parlament und Lehendakari
Das Baskische Parlament besteht aus 75 Mitgliedern, die durch allgemeines Wahlrecht gewählt werden. Der Lehendakari (Präsident der Baskischen Regierung) benötigt die Unterstützung des Parlaments.
Besondere Befugnisse
Die baskische Bevölkerung erhielt spezielle finanzielle und bildungspolitische Kompetenzen, die auf einem besonderen Verfahren basieren. Das Statut ermöglicht die Aktualisierung der Wirtschaftsordnung und die Einrichtung einer eigenen Polizei, der Ertzaintza.
Territoriale Gliederung
Die Autonome Gemeinschaft Baskenland gliedert sich in die Provinzen Álava, Gipuzkoa und Vizcaya. Navarra wird separat verwaltet.
Regionale Institutionen
Jede Region verfügt über eigene Körperschaften. Die Generalversammlungen (*Juntas Generales*) und die Provinzräte (*Diputaciones Forales* oder *Aldundiak*) üben die Hauptgewalt aus. Diese Institutionen bilden die Autonome Gemeinschaft.
Das Wirtschaftssystem: Der Concierto Económico
Das Wirtschaftssystem des Concierto Económico (Wirtschaftskonzert) wurde nach der Abschaffung der Fueros im Jahr 1876 (für Álava und Navarra) gegründet.
Steuerhoheit und Kupo
Die Provinzräte sind für die Berechnung und Erhebung nahezu aller Steuern zuständig. Unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren wird ein Teil dieser Einnahmen an das Finanzministerium der Baskischen Regierung abgeführt.
Die Baskische Regierung und die Zentralregierung einigen sich auf einen bestimmten Betrag, den sogenannten Kupo (die Quote), den das Baskenland an den spanischen Staat für nicht übertragene Dienstleistungen (wie Verteidigung oder Außenpolitik) zahlt. Die Berechnung des Kupo erfolgt durch eine gemischte Kommission.