Autopsie bei Vergiftungen: Externe & Interne Befunde
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Autopsie bei Vergiftungserscheinungen
Externe Untersuchung
Leichenerscheinungen
- Totenflecke (Livores mortis):
- Bei CO-Vergiftung: kirschrot (heller als normal)
- Bei Asphyxie: dunkelrot
- Bei methämoglobinbildenden Giften: bräunlich
- Totenstarre (Rigor mortis):
- Bei CO-Vergiftung: oft stärker ausgeprägt als normal (ggf. Boxerstellung)
- Bei Strychninvergiftung: früh einsetzend und langanhaltend
Verfärbung von Haut und Schleimhäuten
- Rosige Verfärbung: Bei CO-Vergiftung und Zyanidvergiftung (CN) oft heller bzw. rosiger als normal.
- Gelbfärbung (Ikterus): Z.B. bei Phosphorvergiftung.
- Zyanotische oder bräunliche Verfärbung: Bei Vergiftung mit methämoglobinbildenden Substanzen.
Reste von Erbrochenem und Fäzes
Auffälligkeiten können sein:
- Blutiges Erbrechen
- Hinweise auf obere gastrointestinale Blutungen
- Stuhlveränderungen durch Ätzmittel oder Metalle
- Durchfallerkrankungen
- Pillenreste im Erbrochenen oder Mageninhalt
Hautveränderungen
- Einstichstellen (z.B. bei Drogenabusus)
- Verätzungen (z.B. im Mundbereich, an den Lippen) durch Kontakt mit Ätzmitteln
- Berufsbedingte Hauterkrankungen (Dermatosen) durch toxische Belastung am Arbeitsplatz
Interne Untersuchung
Achten Sie auf die Präsenz von Gerüchen, insbesondere beim Öffnen der Körperhöhlen. Charakteristische Gerüche können Hinweise geben:
- Zyanid (CN): Geruch nach bitteren Mandeln
- Alkohol: Typischer Alkoholgeruch
- Chloroform: Süßlich-fruchtiger Geruch
Untersuchung nach Eröffnung (Sektion)
Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Magen und Darminhalt:
- Der Magen wird an beiden Enden abgebunden, entnommen, auf einer geeigneten Unterlage geöffnet und sein Inhalt sorgfältig untersucht. Dies sollte nicht in situ (vor Ort im Körper) geschehen.
- Dieselbe Methode wird für den Darm angewendet.
- Gesucht werden:
- Schleimhautläsionen
- Drogenreste, Pillenreste
- Kongestion (vermehrte Blutfüllung) der Schleimhaut (z.B. durch Alkohol)
- Verätzungen der Speiseröhren- und Magenschleimhaut (z.B. durch Säure- oder Laugeneinnahme)
- Wichtig: Orientierende chemische Tests werden niemals direkt am Leichnam durchgeführt.
Organschäden
Herz-Kreislauf-System
- Im Herzen finden sich häufig Vergiftungsanzeichen. Das Herz sollte stets geöffnet und sein Inhalt sowie das Myokard für Probenahmen und histologische Untersuchungen beurteilt werden.
- Viele Todesfälle durch Vergiftungen sind kardiovaskulär bedingt.
- Ein toxisch bedingter Herzstillstand betrifft oft zuerst die linke Herzkammer, was sekundär zu einem Lungenödem führen kann.
Nierenschädigungen (Nephropathien)
- Nierenschädigungen betreffen oft zunächst die glomerulären Kapillaren, dann das gesamte Nephron.
- Mögliche Befunde:
- Glomerulonephritis (z.B. durch Phosphor (P), Quecksilber (Hg), Arsen (As))
- Fettige Degeneration (z.B. durch Arsen (As))
- Sklerose (z.B. durch Blei (Pb), Phosphor (P))
- Oligurie und Anurie (z.B. durch Quecksilber (Hg), Arsen (As), Chinin)
- Toxische Hepatonephritis (gleichzeitige Leber- und Nierenschäden)
Leberschädigungen (Hepatopathien)
- Die Leber ist als zentrales Entgiftungsorgan häufig betroffen.
- Mögliche Folgen sind Leberzirrhose und Fettleber (Steatose).
Lungenschädigungen
- Lungenschäden können durch Reizstoffe, direkte Verletzung oder Anoxie (Sauerstoffmangel) entstehen.
- Linksherzinsuffizienz kann zur Stauungslunge führen.
- Auch Drogen wie Kokain können Lungenstauung und -ödeme verursachen.
Gehirnschädigungen
- Mögliche Befunde sind Hirnödeme und Petechien (punktförmige Blutungen).
- Eine dunklere Verfärbung der Hirnrinde kann auftreten.
- Kreislaufversagen kann zu Hyperämie (vermehrte Blutfüllung) und venöser Stase im Gehirn führen.
Blutveränderungen
- Hämolyse (Auflösung roter Blutkörperchen) ist ein möglicher Befund bei bestimmten Vergiftungen.
Richtlinien für Probensammlung und -vorlage
Die Sammlung und Vorlage von Proben für toxikologische Untersuchungen wird durch spezifische rechtliche und fachliche Vorgaben geregelt (im Originaltext: Ministerialerlass vom 08.11.1996, veröffentlicht im Boletín Oficial del Estado (BOE) am 23.12.1996 – dies ist eine spezifische spanische Regelung).