Autopsie bei Vergiftungen: Externe & Interne Befunde

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Autopsie bei Vergiftungserscheinungen

Externe Untersuchung

Leichenerscheinungen

  • Totenflecke (Livores mortis):
    • Bei CO-Vergiftung: kirschrot (heller als normal)
    • Bei Asphyxie: dunkelrot
    • Bei methämoglobinbildenden Giften: bräunlich
  • Totenstarre (Rigor mortis):
    • Bei CO-Vergiftung: oft stärker ausgeprägt als normal (ggf. Boxerstellung)
    • Bei Strychninvergiftung: früh einsetzend und langanhaltend

Verfärbung von Haut und Schleimhäuten

  • Rosige Verfärbung: Bei CO-Vergiftung und Zyanidvergiftung (CN) oft heller bzw. rosiger als normal.
  • Gelbfärbung (Ikterus): Z.B. bei Phosphorvergiftung.
  • Zyanotische oder bräunliche Verfärbung: Bei Vergiftung mit methämoglobinbildenden Substanzen.

Reste von Erbrochenem und Fäzes

Auffälligkeiten können sein:

  • Blutiges Erbrechen
  • Hinweise auf obere gastrointestinale Blutungen
  • Stuhlveränderungen durch Ätzmittel oder Metalle
  • Durchfallerkrankungen
  • Pillenreste im Erbrochenen oder Mageninhalt

Hautveränderungen

  • Einstichstellen (z.B. bei Drogenabusus)
  • Verätzungen (z.B. im Mundbereich, an den Lippen) durch Kontakt mit Ätzmitteln
  • Berufsbedingte Hauterkrankungen (Dermatosen) durch toxische Belastung am Arbeitsplatz

Interne Untersuchung

Achten Sie auf die Präsenz von Gerüchen, insbesondere beim Öffnen der Körperhöhlen. Charakteristische Gerüche können Hinweise geben:

  • Zyanid (CN): Geruch nach bitteren Mandeln
  • Alkohol: Typischer Alkoholgeruch
  • Chloroform: Süßlich-fruchtiger Geruch

Untersuchung nach Eröffnung (Sektion)

Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Magen und Darminhalt:

  • Der Magen wird an beiden Enden abgebunden, entnommen, auf einer geeigneten Unterlage geöffnet und sein Inhalt sorgfältig untersucht. Dies sollte nicht in situ (vor Ort im Körper) geschehen.
  • Dieselbe Methode wird für den Darm angewendet.
  • Gesucht werden:
    • Schleimhautläsionen
    • Drogenreste, Pillenreste
    • Kongestion (vermehrte Blutfüllung) der Schleimhaut (z.B. durch Alkohol)
    • Verätzungen der Speiseröhren- und Magenschleimhaut (z.B. durch Säure- oder Laugeneinnahme)
  • Wichtig: Orientierende chemische Tests werden niemals direkt am Leichnam durchgeführt.

Organschäden

Herz-Kreislauf-System
  • Im Herzen finden sich häufig Vergiftungsanzeichen. Das Herz sollte stets geöffnet und sein Inhalt sowie das Myokard für Probenahmen und histologische Untersuchungen beurteilt werden.
  • Viele Todesfälle durch Vergiftungen sind kardiovaskulär bedingt.
  • Ein toxisch bedingter Herzstillstand betrifft oft zuerst die linke Herzkammer, was sekundär zu einem Lungenödem führen kann.
Nierenschädigungen (Nephropathien)
  • Nierenschädigungen betreffen oft zunächst die glomerulären Kapillaren, dann das gesamte Nephron.
  • Mögliche Befunde:
    • Glomerulonephritis (z.B. durch Phosphor (P), Quecksilber (Hg), Arsen (As))
    • Fettige Degeneration (z.B. durch Arsen (As))
    • Sklerose (z.B. durch Blei (Pb), Phosphor (P))
    • Oligurie und Anurie (z.B. durch Quecksilber (Hg), Arsen (As), Chinin)
    • Toxische Hepatonephritis (gleichzeitige Leber- und Nierenschäden)
Leberschädigungen (Hepatopathien)
  • Die Leber ist als zentrales Entgiftungsorgan häufig betroffen.
  • Mögliche Folgen sind Leberzirrhose und Fettleber (Steatose).
Lungenschädigungen
  • Lungenschäden können durch Reizstoffe, direkte Verletzung oder Anoxie (Sauerstoffmangel) entstehen.
  • Linksherzinsuffizienz kann zur Stauungslunge führen.
  • Auch Drogen wie Kokain können Lungenstauung und -ödeme verursachen.
Gehirnschädigungen
  • Mögliche Befunde sind Hirnödeme und Petechien (punktförmige Blutungen).
  • Eine dunklere Verfärbung der Hirnrinde kann auftreten.
  • Kreislaufversagen kann zu Hyperämie (vermehrte Blutfüllung) und venöser Stase im Gehirn führen.
Blutveränderungen
  • Hämolyse (Auflösung roter Blutkörperchen) ist ein möglicher Befund bei bestimmten Vergiftungen.

Richtlinien für Probensammlung und -vorlage

Die Sammlung und Vorlage von Proben für toxikologische Untersuchungen wird durch spezifische rechtliche und fachliche Vorgaben geregelt (im Originaltext: Ministerialerlass vom 08.11.1996, veröffentlicht im Boletín Oficial del Estado (BOE) am 23.12.1996 – dies ist eine spezifische spanische Regelung).

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