Bankkredite: Darlehen, Kreditlinien und Diskontgeschäft

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Typische Bankgeschäfte: Ein Überblick

Darlehen

Ein Darlehen ist dadurch gekennzeichnet, dass der Kreditgeber (eine Bank oder ein Kreditinstitut) einem Kunden Geld zur Verfügung stellt. Im Gegenzug muss der Kunde das Geld zurückzahlen und, falls schriftlich vereinbart, Zinsen entrichten. Diese Zinsen unterliegen dem Wucherrecht, welches missbräuchlich hohe Zinssätze verbietet.

Arten von Darlehen und Sicherheiten

  • Einfaches Darlehen: Eine Bank gewährt einem Kunden einen Geldbetrag, ohne dass dieser ein Girokonto bei der Bank führen muss.
  • Kontokorrentkredit: Dieser Kredit wird von einem Finanzinstitut auf dem Girokonto eines Kunden zur Verfügung gestellt.
  • Kreditbürgschaften: Hierbei handelt es sich um Sicherheiten. Kredite können durch Sachsicherheiten (z. B. Hypotheken auf Immobilien) oder persönliche Bürgschaften, bei denen eine Person für die Rückzahlung bürgt, abgesichert werden.

Kreditlinie (Krediteröffnung)

Ähnlich dem Darlehen ist die Kreditlinie ein Vertrag, bei dem sich ein Kreditinstitut gegen Zahlung einer Provision verpflichtet, einem Kunden innerhalb eines vereinbarten Zeit- und Betragsrahmens Geld zur Verfügung zu stellen. Der wesentliche Unterschied zum Darlehen besteht darin, dass die Geldmittel flexibel bei Bedarf abgerufen werden können und nicht als einmaliger Betrag ausgezahlt werden.

Für den Vertragsabschluss muss der Kunde der Bank alle geforderten Informationen, insbesondere zum Einkommen, bereitstellen. Nach Annahme wird der Vertrag notariell beurkundet. Die Kreditlinie durchläuft zwei Phasen:

  • Bereitstellungsphase: Die Bank verpflichtet sich, dem Kunden den vereinbarten Kreditrahmen zur Verfügung zu stellen.
  • Inanspruchnahmephase: Die Bank zahlt die vom Kunden abgerufenen Beträge aus. Der Kunde ist im Gegenzug verpflichtet, die in Anspruch genommenen Summen zurückzuzahlen und die vereinbarten Gebühren und Zinsen zu entrichten.

Konsortialkredite

Ein Konsortialkredit ist eine bedeutende Form der Kreditvergabe, die bei großen Finanzierungsvolumen zum Einsatz kommt, deren Risiko eine einzelne Bank nicht allein tragen kann. Das Risiko wird daher auf mehrere Banken verteilt, die sich zu einem sogenannten Konsortium zusammenschließen.

Eine dieser Banken wird als Agent Bank (Konsortialführer) benannt und pflegt die direkte Beziehung zum kreditnehmenden Kunden oder Unternehmen. Für die Abwicklung wird ein Konto eröffnet, auf das alle beteiligten Banken ihre Anteile einzahlen und das von der Agent Bank verwaltet wird.

Nach der Genehmigung muss die Bank den Kunden über die Kreditlinie, die jährlichen Zinsen, die Kosten sowie über mögliche Änderungen und die Kündigungsbedingungen des Vertrags informieren.

Bankdiskont (Diskontgeschäft)

Das Diskontgeschäft dient dazu, Unternehmern kurzfristig Liquidität zu verschaffen. Es handelt sich um einen kurzfristigen Kredit, bei dem eine Bank (Diskontant) von ihrem Kunden (Diskontatar) eine noch nicht fällige Forderung gegenüber einem Dritten (z. B. einen Wechsel) ankauft. Die Bank zahlt dem Kunden den Forderungsbetrag abzüglich der Zinsen (Diskont) für die Laufzeit bis zur Fälligkeit aus.

Die häufigste Form ist der Wechseldiskont. Es gibt jedoch auch andere Formen, bei denen die Forderung nicht in einem Wechsel, sondern in einem anderen Vertrag verbrieft ist. Beim Rediskont überträgt eine Bank das Recht aus dem Geschäft an eine andere Bank. Es handelt sich um einen zweiseitigen Vertrag zwischen Bank und Kunde.

Verpflichtungen der Parteien

Verpflichtungen der Bank:
  • Auszahlung des Forderungsbetrags abzüglich des Diskonts.
  • Sorgfältige Einziehung der Forderung bei Fälligkeit.
Verpflichtungen des Kunden:
  • Übertragung der Forderung an die Bank.
  • Bereitstellung aller notwendigen Informationen.
  • Zahlung der vereinbarten Zinsen (Diskont).
  • Gesamtschuldnerische Haftung für die Rückzahlung der Summe, falls der Dritte nicht zahlt.

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